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Artikel vom 20. 08. 2001

Ärztlicher Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit

Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes sorgt für Kontroversen

Frank Afflerbach

März 2001 - Gut vier Monate ist es nun her, da befassten sich die Richter des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg mit der Frage, wie der ärztliche Bereitschaftsdienst im Rahmen der Arbeitszeitrichtlinien einzustufen sei.

Übersicht

Zuvor hatte die spanische Gewerkschaft der Ärzte im öffentlichen Dienst (SIMAP) gegen die unzumutbaren Arbeitszeiten in den regionalen Gesundheitszentren ihres Landes geklagt. Die spanischen Gerichte leiteten die zentralen Fragen der Klageschrift an das EuGH weiter. Es ging in erster Linie um die Auslegung der Richtlinien zur Arbeitszeitgestaltung, die der Europarat 1993 erarbeitet hatte.

Der Gerichtshof traf mit seiner Entscheidung also nicht nur für Spaniens Ärzte eine Bestimmung, sondern für die Ärzte sämtlicher Mitgliedsstaaten. Und die Vorab-Bestimmung vom 3. Oktober hat es in sich. Die Richter definieren den ärztlichen Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit, wenn er in Form persönlicher Anwesenheit im Krankenhaus absolviert wird . Bei Rufbereitschaften zählt die Zeit, die der Arzt tatsächlich in der Klinik anwesend ist.

Damit steht die Entscheidung konträr zum derzeit in Deutschland gültigen Arbeitszeitgesetz von 1996, das den Bereitschaftsdienst als Ruhezeit definiert! Dort wird die maximale tägliche Arbeitszeit auf acht Stunden begrenzt. Das Gesetz lässt eine Überschreitung auf 10 Stunden zu, wenn die Mehrarbeit später ausgeglichen wird. Innerhalb von sechs Monaten dürfen die angestellten Ärzte den 8-Stunden-Tag nicht überschreiten. Die Höchstarbeitszeit beträgt 48 Stunden in sieben Tagen.

Ärztlicher Arbeitsalltag und Vorschriften klaffen auseinander

Seitdem das Arbeitszeitgesetzes in Kraft getreten ist, klaffen Gesetzestext und ärztlicher Alltag weit auseinander und sind ständiger Gegenstand der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst. Bisher ohne einen zufriedenstellenden Erfolg. Durch das jüngste Urteil erlebt die Diskussion nun eine neue Dynamik und stößt zugleich in eine andere Dimension vor.

In den vergangenen Monaten haben sich die verschiedenen Rechtsabteilungen von Ärzteorganisationen hier und Arbeitgeberverbänden da mit dem Richterspruch beschäftigt und kommen zu ganz unterschiedlichen Einschätzungen:


Bundesärztekammer: Dauereinsätze sind passéNach oben hoch

Der Vorsitzende der Bundesärztekammer, Prof. Jörg-Dietrich Hoppe, begrüßte das Urteil. Der EuGH habe "Ärzten und Patienten einen Dienst erwiesen. Dauereinsätze von 25-30 Stunden, die in deutschen Krankenhäusern keine Seltenheit sind, werden künftig nicht mehr möglich sein."

Der Marburger Bund, Interessenvertreter der Klinikärzte, wird konkret: "Der alte Bereitschaftsdienst ist tot. Tagsüber arbeiten, dann Bereitschaftsdienst – das ist ein für allemal vorbei. Wer diesen Gedankenmodellen nachhängt, verschwendet seine Zeit an Illusionen."

Nach Ansicht des Verbandes ist das Urteil auch für Deutschland bindend. Er fordert die Arbeitgeberseite auf, wieder an den Verhandlungstisch zurückzukehren, um über eine nationale Umsetzung zu beraten.


Bundesgesundheitsministerium: Kein HandlungsbedarfNach oben hoch

Die Arbeitgeberseite hält sich aber bedeckt. Das Bundesgesundheitsministerium erklärte bislang nur lapidar, dass man derzeit keinen Handlungsbedarf sehe. Ähnlich äußerte sich auch die Tarifgemeinschaft deutscher Länder. Einig ist man sich nur darüber, dass die eventuell notwendigen Änderungen der Dienstpläne die Neueinstellung von Ärzten unumgänglich machen und damit eine immense finanzielle Zusatzbelastung für die Krankenhäuser bedeuten wird.

Jörg Robbers, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), nennt erste Zahlen:

"Wir sehen durch den zusätzlichen Personalbedarf eine Kostenlawine von rund einer Milliarde Mark auf die deutschen Krankenhäuser zurollen. Bei den bereits gedeckelten Budgets der Kliniken ist eine solche Ausweitung allerdings reine Utopie." Schichtarbeit hält Robbers derzeit für den einzigen Ausweg.


Braucht das Land mehr Ärzte?Nach oben hoch

Nach Schätzungen der DKG müssten dafür im Schnitt zehn neue Arztstellen pro Krankenhaus geschaffen werden. Bei rund 2.500 Krankenhäusern im Lande wäre also urplötzlich ein Bedarf von 25.000 zusätzlichen Ärzten da, der nicht annähernd gedeckt werden kann. Ein tragfähiger Kompromiss wird deshalb sicherlich anders ausfallen, auch wenn konkrete Vorschläge bislang nicht bestehen.


Von unerwarteter Seite droht UngemachNach oben hoch

Druck zu einer möglichst raschen Erarbeitung eines solchen Kompromisses kommt auch aus einer ganz anderen Richtung, nämlich durch die geplante Einführung der DRG’s (Diagnosis related groups) als neues Abrechnungssystem in zwei bis drei Jahren. Dafür sollen die Daten, die im laufenden Jahr erhoben werden, Berechnungsgrundlage sein. Wenn die neue Rechtsgrundlage zu zögerlich umgesetzt wird, droht der massiv gestiegene Personalkostenanteil bei der Berechnung der neuen Fallpauschalen nach DRG nicht ausreichend berücksichtigt zu werden. Das könnte für viele Krankenhäuser den finanziellen Ruin bedeuten!


Flexiblere Arbeitszeiten auch ohne gesetzlichen DruckNach oben hoch

Unabhängig davon, ob und in welcher Form der Spruch der EuGH-Richter Eingang in den deutschen Klinikalltag finden wird, nehmen einige Kliniken mit modernem Management das Urteil zum Anlass, auch ohne gesetzgeberischen Druck über eine Flexibilisierung ärztlicher Arbeitszeiten nachzudenken. Dr. med. Thomas Kersting, ärztlicher Geschäftsführer der DRK-Kliniken Berlin, arbeitet auch aus ganz anderen Gründen mit seiner Personalabteilung an neuen Arbeitszeitmodellen: "Die derzeit starre Trennung von Kernarbeitszeit und Bereitschaft geht in unseren Augen an den Bedürfnissen von Ärzten und Patienten vorbei. Wenn um 16.30 Uhr die offizielle Arbeitszeit endet, ist die Klinik noch voller Leben. Späte Befunde trudeln ein und erfordern Therapieänderungen, Patientenangehörige kommen zu Besuch und möchten mit dem behandelnden Arzt sprechen, eventuell kommt noch ein Patient zur Aufnahme usw.. Die Ärzte müssen diese Aufgaben nach dem regulären Dienst abarbeiten oder der diensthabende Arzt wird mit diesen Routineaufgaben belastet."

Der 46-jährige grübelt daher über neuen Modellen, welche die Patientenversorgung optimieren und die Mitarbeiterzufriedenheit verbessern können. "Eine Art Spätdienst bei verkürztem Tagdienst kommt in Betracht. Die Bereitschaftszeit kann so reduziert und der diensthabende Arzt entlastet werden. Daneben hätten unsere Ärzte die Möglichkeit, ihre Freizeit flexibler zu gestalten. Selbstredend kann ein solches Modell nicht Personalkosten-neutral installiert werden. Aber durch den verbesserten Service könnten bei größerer Zufriedenheit unserer Patienten mittel- bis langfristig auch die Erträge gesteigert und die anfallenden Kosten kompensiert werden."


Die Dienstpläne stehen auf wackeligem GrundNach oben hoch

Das EuGH-Urteil hat zwar keine unmittelbar zwingenden Auswirkungen, die Ärzte können jedoch jetzt gegen einen nicht gesetzeskonformen Dienstplan klagen. Auch die Personalräte der Krankenhäuser könnten die Dienstpläne kündigen, berichtete die Stuttgarter Zeitung Mitte Januar von einem Treffen zwischen Krankenhausärzten und dem ÖTV-Kreisverband. Denn die deutschen Gerichte seien an das Urteil gebunden. In der augenblicklichen Situation will die ÖTV keinen vorschnellen Vorstoß wagen, solange unter der Ärzteschaft keine Einigung herrscht. Denn für viele Mediziner und Medizinerinnen ist der Schichtdienst keine wünschenswerte Alternative. Manche befürchten auch Einkommenseinbußen, wenn die Bereitschaftszuschläge wegfallen.

Bleibt nur zu hoffen, dass angesichts der wohl langwierigen Verhandlungen bezüglich des EuGH-Urteils die Klinikchefs gemeinsam mit ihren ärztlichen Mitarbeitern tätig werden, um neue Modelle der Arbeitszeitgestaltung zu entwickeln - zum Wohle der Patienten und zum Wohle derer, die sie betreuen.

Frank Afflerbach


AktenzeichenNach oben hoch

Simap-Urteil vom 3.10.2000; Aktenzeichen C-303/98


LeserkommentarNach oben hoch

Viva Gesundheit

Als Mutter einer hübschen, noch gesunden jungen Ärztin leide ich vielleicht mehr unter den Arbeitszeiten als die Betroffenen selbst. Sie haben keinen Mut und schon gar nicht Aussicht auf ein verhältnismäßig gesundes Arbeiten. Was nützt ein höheres Gehalt, wenn nach einem harten Studium als Gesundheitsvertreter vorsätzlich Raubbau an Körper, Geist und Seele betrieben werden muß?

Das EuGH-Urteil vom 09.10.2003 ist wohl ein Witz für Deutschland. Die wohlgemeinte Aufforderung, mehr Druck zu machen, schießt leider ins Leere.

Gerade kirchlich geleitete Krankenhäuser versündigen sich in meinen Augen an helfenden Händen durch haarsträubende Dienstzeiten.

Wenn Geld tatsächlich die Welt regiert, können wir getrost die noch 90% unerforschte Gehirnmasse brach liegen lassen.

Dass ich mich wenigstens an dieser Stelle darüber aufregen darf, erleichtert meinen Unmut.

P.R. (der Name ist der Redaktion bekannt)

Gelackmeiert

38,5-Stunden-Woche?? Schön wär's! Denn was allen anderen Arbeitnehmern zusteht - für Angestellte im Krankenhaus wie Ärzte oder Funktionsdienstleister (MTA's etc.) nur ein Traum. Man kann laut BAT seine Bereitschaftszeit abfeiern, aber wo stehen dem nicht "betriebliche Gründe" entgegen - also Pustekuchen. Und das Urteil des EuGH in Spanien? Gilt laut Arbeitgeber für uns nicht! Und bei vielen Angestellten kommt hinzu - die wollen's auch nicht, weil sie sich lieber kaputtarbeiten für etwas mehr Geld, statt ihre 37,5,Std. einzufordern und ihre Gesundheit zu schonen.

Also hängt mal wieder alles am Geld, bei den Angestellten, bei den Krankenhäusern, bei den Krankenkassen, beim Bund. Und was bleibt auf der Strecke? Die Gesundheit der Mitarbeiter.

Also an alle, die so nicht weiterkönnen oder -wollen: Druck machen!

Heribert Hansen

 
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