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Artikel vom 19. 03. 2009

Studenten mit mindestens zwei Geschwistern von Studiengebühren befreit

Neues Gesetz in Baden-Württemberg seit 1. März

Valerie Treyz

Seit 1. März 2009 müssen Studenten mit zwei oder mehr Geschwistern in Baden-Württemberg keine Studiengebühren mehr bezahlen, unabhängig vom Alter der Geschwister und unabhängig davon, ob sie noch in die Schule gehen oder bereits berufstätig sind. Die Hochschulen in Baden-Württemberg rechnen jetzt mit einem finanziellen Ausfall von 20-25% der gesamten Studiengebühren, schreibt die Stuttgarter Zeitung in ihrer Ausgabe vom 21. Februar. Die Rektoren der Fachhochschulen und Universitäten hätten die Befreiung nach bayerischem Vorbild an das Kindergeld geknüpft.

Übersicht


Hochschulen erwarten Ausfall von mehr als 20 ProzentNach oben hoch

Bisher mussten nur Studenten mit mindestens zwei studierenden Geschwistern keine Studiengebühren bezahlen. Seit Anfang März ist es egal, wie alt die Geschwister sind und ob sie noch in die Schule gehen oder bereits Geld verdienen. Die Hochschulen kostet die Änderung viel Geld. Hans Peter Liebig, Rektor der Universität Hohenheim und stellvertretender Vorsitzender der Landesrektorkonferenz rechnet nach Angaben der Stuttgarter Zeitung mit einem Ausfall von 20% der gesamten Studiengebühren. Bei einer Gesamtsumme von 180 Millionen Euro in Baden-Württemberg (BW) wären das insgesamt 36 Millionen Euro. Wie die Zeitung weiter berichtet, kalkuliert auch Winfried Lieber, Rektor der Fachhochschule, Offenburg an den Fachhochschulen mit 25% Einbußen. Es sei der politische Wunsch, kinderreiche Familien zu entlasten. Im Intresse der Sozialverträglichkeit sei das richtig, äußert er gegenüber dem Nachrichtenblatt. Seiner Meinung nach hätten jedoch Probleme verhindert werden können, wenn die Politik die Vorschläge der Rektoren angenommen hätte und die nach Ansicht der rektoren gerechtere Lösung wie in Bayern übernommen hätten. Dort ist die Befreiung mit dem Kindergeld verknüpft. Studenten aus Familien, die für mindestens drei Kinder Kindergeld bekommen, müssen in Bayern keine Gebühren bezahlen.


Unklarheit über die Anzahl der AnträgeNach oben hoch

An der Universität in Ulm haben laut Stuttgarter Zeitung von den 7.200 Studenten schon 1.200 einen Befreiungsantrag gestellt, erwartet werden 1.500 Anträge. Das wär ein Gebührenausfall von 1,5 Millionen Euro, berichtet die Tageszeitung. Manfred Träger, Direktor der Berufsakademie Heiden, geht ebenfalls von 20% Einbußen aus: „Niemand weiß, wo die Studenten ihre Anträge stellen. Ich muss so rechen, als ob alle hier die Befreiung beantragen“ , wird er von dem Nachrichtenblatt zitiert.

Andere halten das Ganze für ein Anlaufproblem. Lieber vermutet laut Stuttgarter Zeitung das das Schlimmste in diesem Jahr, da alle Familien unmittelbar von der Regelung profitierten. In Familien mit drei Kindern kann eines befreit weden, bei vier Kindern sind zwei nicht gebührenpflichtig.


Anträge jetzt stellenNach oben hoch

Studierende können noch bis zum Vorlesungsstart - je nach Hochschule im März oder April - die Befreiung beantragen. Wer die Gebühr bereits bezahlt hat, bekommt diese zurückgestattet, sobald der Antrag genehmigt ist. Die Befreiung gilt für das ganze Studium. Wenn ein Student weniger als sechs Semester befreit ist, können Geschwister den Gebührennachlass für die verbleibende Semester in Anspruch nehmen.

 
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