Organe gegen Bezahlung
Diskussionsveranstaltung in Bochum
Bochum - Eine sehr interessante Vortrags- und Diskussionsveranstaltung zum Thema "Organe gegen Bezahlung?" fand am 16. Juli '03 an der medizinischen Fakultät der Ruhr-Universität in Bochum statt.
Übersicht
Prof. Dr. Klaus Steigleder, seit dem Sommersemester 2002 Lehrstuhlinhaber für "Ethik in Medizin und Biowissenschaften" an der Ruhr-Universität in Bochum, hatte als Vortragender zu dieser Veranstaltung geladen, die wegen regen Interesses und der damit verbundenen hohen Teilnehmerzahl kurzfristig in einen größeren Hörsaal verlegt werden musste.
| Zahl der "Lebendspender" ist gering | hoch |
Zunächst schilderte Prof. Steigleder die Schwierigkeiten und Probleme, die in Deutschland und weltweit mit der Organspende verbunden seien. So führte er an, dass in Deutschland im Jahre 2001 rund 9550 Patienten auf eine Spender-Niere gewartet hätten, während von diesen Patienten aber nur 2350 tatsächlich transplantiert worden seien.
Im Vergleich zu Organspenden von Toten aus diesem Jahr (84% aller nephrologischen Transplantationen) sei die Zahl der "Lebendspender" mit 16 % relativ niedrig gewesen. Wenn man aber bedenke, dass die Überlebensrate nach fünf Jahren bei den Empfängern von einer Niere eines Lebenden mit 80 % höher liegt als bei einer von einem Toten eingesetzten Niere (66 %), so erscheine der Rückgang der Spendebereitschaft zusätzlich in einem klinischen Dilemma.
Vergleiche man zusätzlich das Jahr 1993, in dem noch 2250 Nieren gespendet worden seien, mit dem Jahr 2002 (1880 Transplantationen), so sei immerhin ein Rückgang von 340 neuen Nieren zu verzeichnen.
| Viele Ängste rund um den Organspendeausweis | hoch |
Die Gründe für diesen Verlust der Spendebereitschaft seien nach Meinung von Prof. Steigleder vielfältig. So stimmten generell nur wenige Menschen zu Lebzeiten der Organspende zu, da dieser Gedanke verdrängt würde, ja sogar mit Ängsten verbunden sei. Für viele sei das Ausfüllen des Spendeausweises gleichbedeutend mit der Zustimmung zu ihrem eigenen Tod. Darüber hinaus seien einige der festen Überzeugung, dass sie als potentielle Organspender im Falle eines plötzlichen Verkehrsunfalls medizinisch nicht entsprechend betreut würden. Außerdem sei es aber auch Angehörigen von gerade Verstorbenen nicht zuzumuten, dass ihnen von dem behandelten Arzt im Anfangstadium Ihrer Trauer eine Organspende ihres verlorenen Menschen nahegelegt werde. Genauso wenig könne man im Übrigen von dem betreuendem Arzt verlangen, dass er in diesem Moment versuche, die Angehörigen zu einer Organ-Spende des gerade Verstorbenen zu überreden. Ferner stelle sich an dieser Stelle auch die Frage, wer überhaupt das Recht habe, über einen Leichnam zu verfügen.
| Gegner der Organspende: Menschenwürde wird verletzt | hoch |
Des Weiteren nahm Prof. Steigleder Bezug auf die militanten Gegner der Organspende, die postulierten, dass die Lebensqualität des Empfängers nur auf Kosten des Spenders verbessert würde und dass selbst eine freiwillige Abgabe eines Organs von Seiten des Spenders unsittlich sei, würde die Menschenwürde doch dadurch verletzt.
Während in Deutschland also die Zahl der Spender sowie die Bereitschaft zur Transplantation in letzter Zeit zurückgegangen sei, habe sich in den vergangenen Jahren beispielsweise in einem dritte Welt Land wie Indien ein regelrechter "Organ-Handel" entwickelt. Dies sei zum Teil auch darauf zurückzuführen, dass es dort bis zum Jahre 1994 offiziell nicht verboten war, dass ein Lebender sein Organ gegen Geld als sogenannte "Lebendspende" abgab.
| Transplantationstourismus Israel - Türkei | hoch |
Darüber hinaus berichtete Steigleder über einen regelrechten "Transplantations-Tourismus" zwischen Israel und der Türkei aus dem Jahre 2001: Über einen Makler, der eine nicht unwesentliche Summe bei dem Handel einnahm, wurden Dialyse-Patienten, die auf eine Niere warteten, nachts von Israel an einen geheimen Ort in die Türkei geflogen. Dort erhielten sie schließlich Ihr neues Organ, meist von mittelosen Türken, die 10.000 $ für diese Spende bekamen. Nachdem sie ihr neues Körperteil transplantiert bekommen hatten und keine weitere Komplikationen zu verzeichnen waren, traten sie bereits fünf Tage nach der Operation wieder die Heimreise an.
Im weiteren Verlauf des Vortrags führte Prof. Steigleder die Argumentation der Befürworter der Organspende genauer aus. Hier wurde deutlich, dass es trotz dieser teilweise abenteuerlich klingenden Geschehnisse bezüglich des "Organhandels" gute Gründe für eine Organspende gibt: Hiernach solle man bedenken, dass die Spende eines Organs für viele Spender durch die damit verbundene finanzielle Vergütung eine Qualitätsverbesserung ihres Lebens darstelle. Würde man diesen Menschen diese Chance verweigern, nehme man ihnen gleichzeitig auch eine - vermutlich einmalige - Hoffnung auf eine Verbesserung ihres Lebens.
Außerdem nannte Prof. Steigleder das Beispiel eines Vaters, der durch eine Organspende möglicherweise seinem eigenen Kind das Leben rettete. Somit würden finanzielle Gründe einer Organspende infolge altruistischer Motive in den Hintergrund gedrängt werden. Trotz dieses Beispiels innerhalb einer Familie stelle sich an dieser Stelle aber auch die Frage, ob der Mensch das Recht habe, über seinen Körper und somit auch über die darin "enthaltenen" Organe frei zu verfügen. Diese Frage wurde von Prof. Steigleder mit dem Zitat "Der Mensch besitzt sich nicht selbst" von Immanuel Kant noch verstärkt.
| Lebhafte Diskussion um Lebend-Organspenden | hoch |
Diese Aussage rückte auch zunächst in den Mittelpunkt der folgenden Diskussion, die sich dem Vortrag von Prof. Steigleder direkt anschloss. So machten Befürworter der Kant-These deutlich, dass der eigene Körper nicht mit Eigentum gleich zu setzen sei und sich eine Bezahlung für die freiwillige Abgabe von Organen folglich auch verbiete, obwohl der Mensch ein viel engeres Verhältnis zu seinem Körper als zu Eigentum besitze.
Weiter wurde der Vorschlag unterbreitet, die Spende eines Organs zu Lebzeiten alternativ - in Form eines Ordens der Anerkennung oder der lebenslangen Gesundheitsversorgung für die Spender und deren Familien - zu vergüten. Zu dieser Argumentation wurde zusätzlich ein Exempel aus der Pariser U-Bahn (Metro) genannt, wo der Anspruch auf freie Plätze in folgender Reihenfolge geregelt sei: Nach Kriegsveteranen, gefolgt von Schwerbehinderten dürften schließlich Schwangere in den "Genuss" eines Sitzplatzes kommen. Mit diesem anschaulichen Beispiel solle man vielen Menschen die Organspende "versüßen".
Dass der Handel "Organ für Geld" in fernen Ländern jedoch keineswegs nur positive Nachwirkungen mit sich zieht, zeigt das Beispiel von 38 Moldawiern, die von 1998 bis zum Jahr 2002 eine ihrer beiden Nieren abgaben. Zwar erhielten diese Spender jeweils 2000 $ Vergütung, was dort rund dem Einkommen eine ganzen Jahrzehnts entspricht. Vom Tage der Transplantation an waren diese "Freiwilligen" aber fortan in ihrer Gesellschaft isoliert, viele Landsleute betrachteten Ihre Mitbürger gar als "Abschaum", wie Prof. Steigleder berichtete.
| Haft auf Bewährung nach Anbieten einer Niere im Internet | hoch |
Dass die freiwillige Abgabe eines Organs auch in einem industrialisierten Land wie Deutschland weniger aus altruistischen denn aus finanziellen Gründen in Erwägung gezogen wird, zeigt jüngst der folgende Fall aus Kassel (Hessen): Anfang Juli bot dort ein 48jähriger Österreicher eine seiner Nieren bei einem großen Auktionshaus unter der Rubrik "Sammeln und Seltenes" für einen Mindestpreis von 66.000 Euro an. Pech hatte der Mann nur, dass ein TV-Journalist dieses "Angebot" aufdeckte und der Österreicher in einem folgenden Prozess von einem ansässigen Gericht in Kassel zu vier Monaten Haft auf Bewährung sowie 2000 Euro Geldstrafe verurteilt wurde. Mit dem Erlös seines Organs wollte der 48jährige seiner Freundin finanziell unter die Arme greifen: Diese war hoch verschuldet.
| Zur Gesetzeslage in Deutschland | hoch |
Aus dem deutschen Transplantatiosgesetz/Organspendegesetz, welches im Jahre 1997 vom deutschen Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde:
| | • | "Der Organhandel sowie das Übertragen und das Sich-Übertragenlassen gehandelter Organe werden unter Strafe gestellt" (ohne Ausnahme - Anm. des Autors) |
| | • | "Seine Entscheidung zur Organspende sollte jeder zu Lebzeiten schriftlich - etwa im Organspendeausweis - festhalten. Kommt im Todesfall eine Organspende aus medizinischer Sicht in Betracht, sind die nächsten Angehörigen zu befragen, ob sich der Verstorbene zu Lebzeiten für oder gegen Organspende erklärt hat. Ist ihnen darüber nichts berkannt, werden sie nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen gefragt und gebeten, in seinem Sinne zu entscheiden." (mit nächsten Verwandten sind Ehepartner mit einbezogen - Anm. des Autors) |
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