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Artikel vom 18. 12. 2008

Bereitschaftsdienst bleibt Arbeitszeit

Erfolg im Europaparlament

Marburger Bund

Berlin - Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) wertet den heutigen Beschluss des Europäischen Parlamentes, der ein unverändertes In-Kraft-Treten des gemeinsamen Standpunktes des Ministerrates zur Revision der Arbeitszeitrichtlinie verhindert, als großen Erfolg.

"Das EU-Parlament hat auf die Argumente der Ärztinnen und Ärzte reagiert und den Patienten- und Arbeitsschutz gegenüber Kommission und Rat verteidigt. Die von EU-Kommission und Ministerrat geforderte automatische Unterteilung der Bereitschaftsdienste in aktive und inaktive Phasen hätte unweigerlich zu neuen Marathondiensten der Klinikärzte geführt", so Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes.

Die EU-Parlamentarier folgen auch künftig dem Grundsatz, dass die ärztlichen Bereitschaftsdienste Arbeitszeit sind. Henke: "Das ist im Sinne der Patienten und Ärzte goldrichtig." Zwar könnten nach heutigem Beschluss des EU-Parlamentes auf nationaler Ebene so genannte inaktive Phasen durch Tarifverträge oder sonstige Verträge der Sozialpartner gewichtet werden. "Aber da der Marburger Bund und seine Tarifpartner hierzulande arztspezifische Tarifverträge abgeschlossen haben, die die Bereitschaftsdienste der Ärzte hundertprozentig als Arbeitszeit einstufen, kommen wir auf der Basis des geltenden deutschen Rechts mit dem Parlamentsbeschluss klar. Noch mehr hätten wir uns gefreut, wenn die Richtlinie in diesem Punkt gar nicht verändert worden wäre", sagte Henke.

Der Marburger Bund hatte in den vergangenen Wochen und Monaten mit intensiven E-Mail- und Briefkampagnen seiner Mitglieder, die Europaabgeordneten vor den negativen Auswirkungen des gemeinsamen Standpunktes des Ministerrates gewarnt. "Ich danke allen Ärztinnen und Ärzten, die mit ihrer Beteiligung an unserer Kampagne dafür gesorgt haben, dass es im deutschen Arbeitsrecht bei der vollständigen Bewertung der Bereitschaftsdienste als Arbeitszeit bleiben kann. Der Marburger Bund wird die Interessen der Ärztinnen und Ärzte auch in dem nun anstehenden Vermittlungsverfahren zwischen Rat und Parlament energisch vertreten", so Henke.

Weiterführende Links/Hintergrundinfos

   Externer Link www.marburger-bund.de

Der Kieler Chirurg Dr. Norbert Jaeger ist einer der Ärzte, die im September 2003 vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die Anerkennung von Dienstzeiten als Arbeitszeit erstritten haben.

Im Interview äußerte sich Jaeger im September 2007 zu Problemen bei der Umsetzung des Gerichtsurteils. Die Klinikleitungen hätten sich vorgenommen, das Urteil "Budget-neutral" umzusetzen, dies sei jedoch in Anbetracht des erhöhten Personalbedarfs bei reduzierten Arbeitszeiten unmöglich. Jaeger dazu: "Das kann nicht funktionieren."

   Externer Link Podcast-Interview mit Dr. Jaeger anhören

   Externer Link Archiv: Interview mit Dr. Jaeger 2003

 
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