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Artikel vom 29. 06. 2010

BÄK-Präsident zum Sterbehilfe-Urteil des BGH

Statement von Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, zum Urteil des BGH zur Sterbehilfe

Pressemitteilung der BÄK vom 25. Juni 2010

"Die Ärzteschaft hat mit den "Grundsätzen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung" jeder Form aktiver Sterbehilfe eine klare Absage erteilt. Die Grundsätze stellen klar, dass Patienten mit schwersten zerebralen Schädigungen und anhaltender Bewusstlosigkeit – also sogenannte Wachkoma-Patienten - wie alle Patienten ein Recht auf Behandlung, Pflege und Zuwendung haben. Lebenserhaltende Therapie einschließlich künstlicher Ernährung ist daher unter Beachtung ihres geäußerten Willens oder mutmaßlichen Willens grundsätzlich geboten.

In Fällen, in denen der Patientenwille nicht eindeutig zu ermitteln ist, hat die Erhaltung des Lebens absoluten Vorrang. Es darf nicht dazu kommen, dass Menschen allein wegen ihres Wachkomas als lebensmüde angesehen werden.

Der heute vor dem Bundesgerichtshof verhandelte Fall zeigt einmal mehr, dass Probleme am Ende des Lebens nicht mit dem Strafrecht gelöst werden können sondern nur, indem man alle Beteiligten zusammenbringt und gemeinsam zu einer Entscheidung kommt. Auch müssen Tötung auf Verlangen und Sterbebegleitung scharf voneinander abgegrenzt werden.

Für uns Ärzte ist es selbstverständlich, dass wir todkranken Patienten beistehen und versuchen das Leiden dieser Menschen zu mindern. So gibt es Situationen, in denen sonst angemessene Diagnostik und Therapieverfahren nicht mehr angezeigt und Begrenzungen geboten sein können. Dann tritt palliativ-medizinische Versorgung in den Vordergrund. Das aber ist keine Hilfe zum Sterben, sondern Sterbebegleitung. Es gehört zu den Pflichten von uns Ärzten, einen offensichtlichen Sterbevorgang nicht durch lebenserhaltende Therapien künstlich in die Länge zu ziehen."

 
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