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Artikel vom 12. 07. 2007

Forschende Ärzte an Unikliniken werden benachteiligt

Der Erstruf auf eine Professur in der klinischen Medizin ist zurzeit ein Abstieg

Redaktion Via medici online

Der im November 2006 beschlossene Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken gilt bislang nur für klinisch tätige Ärzte. Die forschenden Kollegen werden nach Meinung des Vorsitzenden des Marburger Bunds, Dr. Frank Ulrich Montgomery, eklatant benachteiligt.

Drei Monate Arbeitskampf im Jahre 2006 führten zu einem neuen Tarifvertrag für ärztliche Angestellte der Universitätskliniken. Die Ärzte konnten sich über bessere Bezahlung freuen. Mit der Gehaltssteigerung nicht bedacht werden jedoch solche Ärzte, die sich neben der Patientenversorgung in der Forschung engagieren. Diese Mediziner werden nach dem ungünstigeren Tarifvertrag der Länder bezahlt.

Montgomery nennt ein Beispiel: "Während ein überwiegend in der Patientenversorgung tätiger Oberarzt an einem Universitätsklinikum mit einem Gehalt nach Maßgabe des Tarifvertrags für Ärzte in Höhe von 5.950 Euro im Westen (...) anfängt, muss sich ein W2-Professor trotz zusätzlicher Dienstaufgaben im Grundgehalt mit deutlich weniger, nämlich 3.890 Euro (...) begnügen. Das ist ein schlechter Witz (...)."

Montgomery und Dr. Bernhard Kempen, Präsident des Deutschen Hochschulverbands, kündigten an, fortan gemeinsam gegen die Benachteiligung der in der Forschung tätigen Ärzte vorzugehen.

 
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