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Artikel vom 12. 06. 2008

Was darf ein Patient mit Herzschrittmacher tun?

Interview mit PD Dr. Christof Kolb vom Deutschen Herzzentrum in München

Redaktion Via medici

Ein Herzschrittmacher (HSM) kann die Lebensqualität von Patienten erheblich verbessern, jedoch bestehen häufig auch Unsicherheiten bezüglich der Frage, was man wirklich alles damit machen kann. Via medici hat PD Dr. Christof Kolb, Experte für die Herzschrittmacher- und Defibrillatortherapie vom Deutschen Herzzentrum in München, dazu befragt. Das Gespräch führte Tanja Jähnig.

Elektronische und elektrische Geräte


Inwiefern können elektronische Geräte einen Herzschrittmacher (HSM) beeinflussen?

Durch Wechselstrom kann es zu elektromagnetischen Interferenzen kommen. Diese treten typischerweise auf, wenn irgendwelche defekten, nicht richtig isolierten Geräte verwendet werden. Deshalb sollten alle elektrischen Geräte in einem guten Zustand sein und im Zweifelsfall ausgetauscht werden. Ich hatte allerdings auch einmal einen Patienten, dessen Defibrillator das hochfrequente Signal seiner Schlagbohrmaschine aufgefangen hatte und annahm, dass es sich um Kammerflimmern handeln würde. Der Patient bekam daraufhin einen sehr schmerzhaften Elektroschock. Danach hat er die Bohrmaschine nie wieder angerührt. Da im Bereich des Bohrmaschinenmotors durch die hohen Umdrehungen ein relativ starkes Magnetfeld entsteht, sollten HSM-Träger generell etwa einen Meter Abstand halten. Um Patienten die Angst vor der Beeinflussung durch elektronische Geräte zu nehmen, können sie sie auch mit zur HSM-Kontrolle bringen und wir können sie dann unter EKG-Kontrolle austesten. Häufig bestehen auch Unsicherheiten gegenüber Metalldetektor an Flughäfen. Wir haben einmal in unserer Ambulanz 350 Patienten unter EKG-Kontrolle durch so einen Flughafenmetalldetektor durchgeschleust. Dabei konnten wir zwar keine einzige Interferenz feststellen. Allerdings kann man sie aufgrund der Studie auch nicht ausschließen.

Christof Kolb geht darauf ein, welchen Sport Patienten mit Herzschrittmacher ausüben können, ob MRT-Untersuchungen erlaubt und Handys eine Gefahr sind:

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