Aktuelles

Medizinstudium

Prüfung

Lernen

Bücher/Medien

Schüler

Arzt im Beruf

Bewerbung

Hippocampus

Mitmachen

Linkliste

Foren

Weblogs

Audio/Video

Newsletter

Kontakt

Shop: Prometheus Welt

Kooperationen



  Home
   
Artikel vom 16. 05. 2007

MRT bald nicht mehr möglich?

EU-Arbeitsschutzrichtlinie bedroht bewährtes Diagnoseverfahren

Pressemitteilung der Deutschen Röntgengesellschaft e.V

Seit mehr als 25 Jahren ist die Magnetresonanztomographie (MRT) im klinischen Alltag etabliert. Weltweit unterzogen sich bislang über 500 Millionen Patienten einer MRT. Wesentliche Vorteile der Methode: eine exzellente diagnostische Genauigkeit und der Verzicht auf ionisierende Strahlung. Doch der Einsatz des Verfahrens, das einst die Medizin revolutionierte und dessen Entwickler sogar mit dem Nobelpreis ausgezeichnet wurden, könnte bald ein jähes Ende finden. Der Grund: eine Bürokratieposse par excellence.

Foto: Thieme-Bildarchiv
Foto: Thieme-Bildarchiv

Nach einer Arbeitsschutzrichtlinie der EU darf medizinisches Personal bei einer MRT bald nicht mehr anwesend sein – das Aus für viele Einsatzmöglichkeiten. Betroffen wären vor allem Anwendungen bei Kindern und Notfallpatienten sowie in der interventionellen Radiologie. Mediziner und Wissenschaftler suchen nun fieberhaft nach einer Lösung. Das Thema wird ein zentraler Schwerpunkt auf dem 88. Deutschen Röntgenkongress (16.-19. Mai 2007) sein.

Die Richtlinie mit dem sperrigen Titel 2004/40/EG ist der Grund dafür, dass Radiologen um eines ihrer besonders segensreichen Diagnoseverfahren fürchten müssen. Sie wurde 2004 von der EU erlassen und muss bis April 2008 in nationales Recht umgesetzt werden. Ihr Anliegen ist, Arbeitnehmer vor elektromagnetischen Feldern zu schützen. Ursprüngliche Adressaten waren dabei Arbeiter an Hochspannungseinrichtungen oder Handymasten und in Elektrostahlwerken. Was nicht bedacht wurde: Die Richtlinie gilt auch für medizinisches Personal, das eine MRT durchführt. Die darin vorgeschriebenen und wissenschaftlich nicht begründbaren Grenzwerte können bei verschiedenen Untersuchungen nicht eingehalten werden. Die Durchführung einer MRT würde erheblich erschwert, wenn nicht gar unmöglich. Dies betrifft sowohl den diagnostischen als auch den therapeutischen Einsatz. Besonders gefährdet sind Anwendungen, bei denen ein Arzt oder Pfleger im Untersuchungsraum zugegen sein muss, etwa bei Notfallpatienten, Kindern und anästhetisierten Personen. Ferner würde die Umsetzung der Richtlinie das Aus für sämtliche interventionelle Verfahren, die auf einer MRT-Überwachung beruhen, bedeuten.

Die Radiologen reagieren mit Kopfschütteln auf die abstruse Regelung – vor allem deshalb, weil es in der mehr als 25-jährigen Geschichte der MRT keinerlei Hinweise auf gesundheitsgefährdende Langzeitwirkungen gegeben hat. „Die MRT ist eines der sichersten und schonendsten Diagnoseverfahren, die es gibt. Die Richtlinie würde uns zwingen, ihre Anwendung stark einzuschränken und wieder mehr zu röntgen – also ein extrem unwahrscheinliches, hypothetisches gegen ein bekanntes Risiko einzutauschen“, betont Prof. Maximilian Reiser, Präsident der Deutschen Röntgengesellschaft (DRG).

Eine Ausnahmeregelung könnte das Dilemma lösen. Diese müsste sich jedoch auf alle MRTAnwendungen beziehen. Betroffen sind – neben der Medizin – auch Grundlagenforschung und Industrie. „Derzeit ist Europa Weltspitze in der MRT-Forschung. Gelingt es uns nicht, die Arbeitsschutzregelung zu modifizieren, so ist es nur eine Frage der Zeit, bis Industrie und Forschung ins nicht-europäische Ausland abwandern“, so Prof. Reiser. Eine weitere Möglichkeit, die MRT zu retten, wäre eine Korrektur der Grenzwerte. In jedem Fall ist jedoch schnelles Handeln geboten. In weniger als einem Jahr muss die Richtlinie auch in deutsches Recht umgesetzt werden. Findet sich keine Lösung, so sind die Tage der MRT gezählt.

Mittlerweile gibt es jedoch einen ersten Lichtblick: Der EU-Abgeordnete und Arzt Dr. Thomas Ulmer (CDU) hat einer Delegation der DRG bei einem Besuch in Brüssel seine Unterstützung zugesagt. Auch andere deutsche EU-Abgeordnete sind nun auf das Thema aufmerksam geworden.

 
Mein Studienort

Neues bei Via medici
 
Via Newsletter