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Artikel vom 30. 09. 2005

Dignitas eröffnet Zweigstelle in Hannover

Argumente und Hintergründe

Redaktion Via medici online (MH)

Proteste wurden erwartet, Proteste fanden statt, als der Schweizer Verein "Dignitas - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben" am 26. Oktober 2005 eine deutsche Zweigstelle in Hannover eröffnete. Mitglieder und Sympathisanten der Deutschen Hospizstiftung gingen mit Todesmasken auf die Straße und skandierten: "Kein Geschäft mit dem Tod".

Bild
Die Dignitas-Zweigstelle in der Edenstraße Nr. 11.

Übersicht


Geschäft mit dem Tod?Nach oben hoch

Die am 17. Mai 1998 in Forch-Zürich gegründete Organisation Dignitas verfolgt nach eigenen Angaben den Zweck, ihren Mitgliedern ein menschenwürdiges Leben und ein menschenwürdiges Sterben zu sichern. Sie möchte durch Rat und Tat dem Einzelfall angepasste Hilfe leisten. Dabei würden, so ist auf der Homepage von Dignitas nachzulesen, keinerlei kommerzielle Interessen verfolgt, was einen wichtigen Punkt bei der rechtlichen Beurteilung der Arbeit darstellt. Jetzt hat die Schweizer Organisation in Hannover eine Zweigstelle gegründet, die allerdings lediglich beratend tätig werde. Die Beihilfe zum Suizid solle in Deutschland zumindest vorerst nicht angewendet werden. Jörg Dietrich Hoppe, Präsident der Deutschen Ärztekammer, kritisiert die Aktivitäten des Vereins und lehnt die Beihilfe zum Suizid in Deutschland ab.


Sterbehilfe bei DignitasNach oben hoch

Die aktive Sterbehilfe ist europaweit lediglich in Belgien und in den Niederlanden legal. Doch Dignitas hat eine Möglichkeit gefunden, auch in der Schweiz Menschen zum Tod zu verhelfen. Das Stichwort lautet: Beihilfe zum Suizid.
Konkret sieht das so aus, dass Patienten in sogenannten Sterbezimmern, auch im Beisein von Angehörigen, 15 Gramm Pentobarbital in Leitungswasser aufgelöst gereicht wird. Der Patient nimmt dann selbstständig die tödliche Dosis des Medikamentes zu sich. Nach wenigen Minuten schläft der Patient ein und verstirbt schließlich an Atemlähmung. Der Tod durch dieses in Deutschland als verschreibungspflichtiges Betäubungsmittel gehandelte Barbiturat, sei vollkommen schmerzlos und friedlich.

Um es noch einmal zu betonen: Der Patient bekommt das Medikament lediglich zur Verfügung gestellt, einnehmen muss er selbst. Im Artikel 115 des Schweizerischen Strafgesetzbuches StGB heißt es: "Wer aus selbstsüchtigen Beweggründen jemanden zum Selbstmorde verleitet oder ihm dazu Hilfe leistet, wird, wenn der Selbstmord ausgeführt wurde, mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren oder mit Gefängnis bestraft."
Dignitas formuliert das Gesetz für sich um: "Wer ohne selbstsüchtige Motive Beihilfe zum Suizid leistet, kann nicht bestraft werden." Vor diesem Hintergrund muss man sehen, dass der Verein ungestraft die Möglichkeit hatte, innerhalb von sieben Jahren 453 Menschen beim Sterben zu helfen, darunter rund 250 Deutschen, die zum assistierten Suizid in die Schweiz gereist sind.


Persönliche Voraussetzungen für eine Sterbehilfe bei DignitasNach oben hoch

Dignitas betont , dass in jedem einzelnen Fall versucht wird, dem Menschen zum Leben hin behilflich zu sein. In der Zusammenarbeit mit Ärzten werde dafür gesorgt, dass die Schmerztherapie ausreichend geregelt und die Pflege optimal sei.
Nur die wenigsten Personen, die sich an die Organisation wenden, nähmen die Dienste für eine Freitodhilfe jemals in Anspruch. Es komme vor, dass sich Patienten der Möglichkeit eines assistierten Suizids versicherten und sich dann nie wieder meldeten.

Wenn jedoch ein Suizid erwünscht sei, gehe ein oft monatelanger bis jahrelanger Entscheidungsprozess voraus. Der ehemalige Journalist und Rechtsanwalt Minelli, Gründer und Generalsekretär von Dignitas, sagte im April diesen Jahres in einem Stern-Interview: "Es ist ja nicht so, dass wir einen Express-Service hätten, wo jemand klingeln kann, und zehn Minuten später ist er tot."
Der Sterbewunsch muss dem erklärten Willen des urteilsfähigen Mitglieds entsprechen. Desweiteren muss eine "hoffnungslose oder unheilbare Krankheit, unerträgliche Schmerzen oder unzumutbare Behinderungen" ärztlich bestätigt werden.


Die Frage nach der Beteiligung des ArztesNach oben hoch

Die Rolle des Arztes ist bei der Sterbehilfe ein umstrittener, wenn nicht gar der umstrittenste Punkt. Ein Arzt muss bestätigen, dass der Patient tatsächlich für einen assistierten Suizid in Frage kommt und - er muss das Rezept ausstellen. Dignitas hat in der Schweiz eigenene Vertrauensärzte, aber meist stellten dort die Hausärzte der Patienten das Rezept aus.

Ob die Ärzte in Deutschland dazu auch bereit wären, ist mehr als fraglich. Hoppe äußert sich gegen Beihilfe zum Suizid; es handle sich dabei um Tötung auf Verlangen, und das sei in Deutschland verboten. Auch unheilbar Kranke könnten ihr Leben bis zuletzt als lebenswert empfinden.

Wichtig ist, da sind sich Ärzte- und Kirchenvertreter, Politiker und die Deutsche Hospizstiftung einig, eine Stärkung der Palliativversorgung. So sagte Hoppe im Stern-Gespräch mit Minelli im April 2005: "Der Patient hat das Recht zu sterben. Er hat aber nicht das Recht, getötet zu werden. Schon gar nicht von Ärzten. Für mich gibt es zwischen Ihrer Beihilfe zum Suizid und aktiver Sterbehilfe keinen Unterschied" und weiter: "(...) Hilfe besteht darin, dass man einen Menschen mit Suizidwunsch von dieser Überlegung abbringt. Nicht dass man ihm hilft, seinen Wunsch zu vollenden. Es ist unnatürlich, dass ein Mensch sterben will. Das Normale ist, dass ein Mensch leben will."


Weitere StimmenNach oben hoch

Die Landesbischöfin von Hannover, Margot Käßmann, sieht eine große Gefahr darin, Patienten einen schnellen, effektiven Tod zur Verfügung zu stellen: "Es verführt dazu, zu meinen, man könne mal eben über den Tod entscheiden", ist auf der Homepage des niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Familie, Frauen und Gesundheit zu lesen. Auch Ursula von der Leyen, die niedersächsische CDU-Sozialministerin äußert hier Bedenken. Dignitas schlage einen völlig falschen Weg ein. Notwendig sei eine starke Palliativversorgung, die ein schmerzfreies und würdevolles Sterben ermögliche. bild1.jpg
Die Sprecherin des Justizministeriums, Jutta Rosendahl versichert, dass Dignitas von der Polizei beobachtet werden würde. Zwar ist der Rat zum Suizid nicht strafbar, aber die Grenze zur verbotenen aktiven Sterbehilfe dürfe nicht überschritten werden.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben hingegen befürwortet laut einem Stern-Bericht die Ausweitung von Dignitas nach Deutschland. "Damit verbreitet sich die Basis der Sterbehilfe-Befürworter in Deutschland" erwartet Jürgen Heise von der DGHS Hannover. Der begleitete Suizid sei in Deutschland längst überfällig.


Was plant Dignitas in Deutschland?Nach oben hoch

Der geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz-Stiftung, Eugen Brysch, befürchtet eine Torpedierung der deutschen Rechtsnorm von Seiten Dignitas'.

Die Organisation hingegen betont, man wolle die Praxis der Beihilfe zum Suizid in Deutschland (noch) nicht anwenden und das obwohl, so Minelli in einer früheren Ausführung, das Schweizer Modell auch in Deutschland möglich zu sein scheine.
Dignitas möchte sich stattdessen in erster Linie für die Liberalisierung der aktiven Sterbehilfe in Deutschland einsetzten. Minelli fordert das "Selbstbestimmungsrecht für mündige Menschen". Man wolle zunächst eine "Anlaufstelle für Menschen bieten, die sich hier beraten lassen wollen".
Minelli fasst das Ziel seines Vereins in Deutschland zusammen, indem er verspricht, "das Recht des mündigen Menschen auf einen selbstbestimmten Tod auch in Deutschland durchzusetzen."


LinksNach oben hoch
   Externer Link Dignitas

   Externer Link Deutsche Gesellschaft für humanes Sterben

   Externer Link Stern-Gespräch zwischen Hoppe und Minelli von April 2005

   Externer Link Deutsche Hospiz-Stiftung

   Externer Link Pressestimmen bei der Ärztezeitung online zu dem Thema



Die Themen Palliativmedizin und Sterbehilfe bei Via mediciNach oben hoch
LinkPalliativmedizin - Stiefkind der Lehre: Gemeinsam das Sterben aushalten
LinkInterview: Pro und Contra Sterbehilfe
LinkSterbebegleitung - Sterben macht Angst
 
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