Medizinstudium
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| Medizinrecht und Ethik - ein eigenes Wissensgebiet |
Im Masterstudiengang "Medizin-Ethik-Recht" sollen ab dem Sommersemester 2008 Nachwuchswissenschaftler und Praktiker darin geschult werden, Entscheidungskonflikte im Bereich der medizinischen Behandlung und des Praxisalltags zu lösen. Denn alle, die wie Ärzte, Krankenhäuser, Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigungen und Ärztekammern im medizinrechtlichen Bereich tätig sind, müssen rechtliche und ethische Grundsätze beachten.
Es gibt viele Bereiche, in denen diese Grundsätze eine Rolle spielen: Transplantationsgesetz, Bioethik, Sterbehilfe, Arzthaftungsrecht und Sozialrecht, Patientenverfügung oder die aktuelle Diskussion über das Embryonenschutzgesetz und Stammzellforschung. Um diese komplexen Themen zu durchdringen, werden Experten benötigt. Der Masterstudiengang der Universität Halle soll hier eine Nische füllen.
Ziel des Masterstudiengangs ist laut Studienordnung, den Teilnehmern "vertiefte Kenntnisse medizinethischer, bioethischer und rechtlicher Fragestellungen unter Einbeziehung der medizinischen Praxis zu vermitteln und ihnen damit einen weiteren wissenschaftlich fundierten, berufsqualifizierenden Abschluss zu bieten."
Der Master-Studiengang wird nach zwei bzw. vier Fachsemestern - je nach Voraussetzungen - mit einem Master of Medicine, Ethics and Law (M.mel.) abgeschlossen.
| Inhalte für Mediziner |
Die Studieninhalte setzen sich zu gleichen Teilen aus den Bereichen Recht, Medizin und Philosophie/Bioethik zusammen. Anknüpfend an ihren Hochschulabschluss müssen die Studentinnen und Studenten Leistungen in den drei Disziplinen erbringen. Als Mediziner kann man vorwiegend Leistungsnachweisfächer aus den Wahlpflichtmodulen Ethik oder Recht auswählen, im Modul Medizin kann nur zwischen Rechtsmedizin oder Ethik/Wissenschaftstheorie gewählt werden. Hinzu kommen Wahlmodule.
Abzuleisten ist außerdem ein vierwöchiges Wahlpraktikum, beispielsweise bei einer Krankenhausleitung, einem Sozialversicherungsträger, einem Träger der freien Wohlfahrtspflege, der Rechtsabteilung einer Ärztekammer, einem Sozialgericht oder bei einem Rechtsanwalt, der seinen Tätigkeitsschwerpunkt in medizinrechtlichen oder sozialrechtlichen Fragen besitzt.
| Abschluss ist noch wenig bekannt |
Die interdisziplinäre Zusammenarbeit aus einem breiten Kreis der Fakultäten der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hat dazu geführt, dass das IWZ MER in den vergangenen zehn Jahren zu einem immer enger zusammenwachsenden Forschungs- und Lehrverbund an der Universität geworden ist. Damit wurde ein Schwerpunkt entwickelt, der weit über die Universität hinaus wahrgenommen wird.
"Eine besonders glückliche Entwicklung ist freilich darin zu sehen, dass das Interdisziplinäre Zentrum Medizin-Ethik-Recht mit dem Masterstudiengang ein Alleinstellungsmerkmal in der deutschen Hochschullandschaft einnimmt, das Studentinnen und Studenten aus der ganzen Bundesrepublik anzieht. Jeder Jahrgang entwickelt sich auf eigene Art und Weise zu einer verschworenen und heiß diskutierten Gemeinschaft, in der Interdisziplinarität auf einem ganz besonders hohen Niveau mit einem ausgeprägten Engagement gelebt wird", so Prof. Lilie, Geschäftsführender Direktor des Zentrums.
Die große Zahl erfolgreicher Masterarbeiten und die weiterführende Qualifikation mit Promotionen sind ein lebendiges Anschauungsmaterial für die Begeisterung junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für die interdisziplinären Fragestellungen in vielen Bereichen des Lebens. Vielfach werden sogar ausgewählte Masterarbeiten in der Schriftenreihe Medizin-Ethik-Recht veröffentlicht, die vom Zentrum herausgegeben wird.
Eine Besonderheit des Studiums ist die Individualität der Teilnehmer, die einerseits aus unterschiedlichen Fachrichtungen kommen und deren Alter andererseits stark variiert. So ist nicht nur der Anreiz zur Diskussion gegeben, sondern die Teilnehmer können auch voneinander lernen. Schließlich ist nicht zuletzt genau dies der Grund, weshalb der Zusammenhalt und die Stimmung in den einzelnen Jahrgängen so gut sind.
Das zehnjährige Jubiläum des Zentrums im Oktober 2011 bildet einen weiteren Garant dafür, dass auch in Zukunft die Qualität des Studienganges und die Existenz der einzigartigen Lern- und Forschungsatmosphäre gewahrt werden.
"MER verändert, ich kehrte nicht als der zurück, als der ich gegangen war. Ein neuer Blick auf alte Fragen ist entstanden. Manches Problem ist leichter lösbar geworden, da das Wissen um seine rechtliche und ethische Bewertung nun nutzbar gemacht werden kann. Umgekehrt erlebe ich aber auch immer wieder die Situation, dass früher hingenommene, vielleicht mit intuitivem Unwohlsein verbundene, gedanklich nicht durchdrungene Konflikte, nun erst in ihrer Problemhaftigkeit verstanden werden" so Dr. med. Andreas Linsa, Absolvent des Jahrganges 2009, Neurologe im Carl-Thiem-Klinikum Cottbus.
Ein Überblick auf die Standorte und Tätigkeiten der Absolventen des Masterstudienganges ist zu finden unter diesem Link
| Modalitäten des Masterstudiengangs |
Wichtig zu unterscheiden ist zunächst, wie viele Leistungspunkte ein Absolvent benötigt. Schließt man sein Studium mit einem Staatsexamen ab (so wie die Mediziner), belegt man den Studiengang mit 60 Leistungspunkten, die Regelstudienzeit liegt bei zwei Semestern. Studenten mit Bachelorabschluss benötigen 120 Leistungspunkte, hier ist mit 4 Semestern Regelstudienzeit zu rechnen. Berufstätige können mit Abweichungen von der Regelstudienzeit berücksichtigt werden.
Die Gebühr für die Teilnahme an dem Studiengang "Medizin-Ethik-Recht" beträgt pro Student/in und Semester 300,00 €.
| Informationen |
Die Studierenden werden jeweils zum Sommersemester immatrikuliert. 20 Plätze stehen zur Verfügung. Der Bewerbungsfrist endet am 31. Januar des jeweiligen Jahres für das folgende Sommersemester.
Interessenten für den Masterstudiengangs "Medizin-Ethik-Recht" wenden sich bitte an Frau Dr. Junghans am Interdisziplinären Zentrum (IWZ) Medizin-Ethik-Recht.
| Link |
Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen finden Sie im Internet:
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