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Artikel vom 06. 08. 2003

Die neue ärztliche Approbationsordnung

Gültig seit 1. Oktober 2003

Dominik Wolff, aktualisiert von der Redaktion Via medici online

Nach jahrelangen Diskussionen und Mutmaßungen ist sie 2006 endlich gekommen – die neue Approbationsordnung (ÄAppO), der amtliche Fahrplan zum Arztberuf.

Übersicht



"Vorwort"Nach oben hoch

Wir fragten vor der Umsetzung der Neuen AO: Wie wird das Studium der Humanmedizin künftig aussehen? Wird das Studium praxisorientierter werden? Was ändert sich bei den Prüfungen? Wir haben den Artikel bewusst online gelassen und wüssten gerne: Sind die Pläne alle umgesetzt worden, hat sich das Studium zu seinem Vorteil verändert?


Einige Meinungen zur Neuen AO finden Sie hier:

   Externer Link Was brachte das Hammerexamen


Selbstverständlich können Sie die neue AO auch im Forum diskutieren.

LinkModellstudiengänge Humanmedizin
   Externer Link Diskutieren Sie im Hammerexamen-Forum!

...oder schreiben Sie an die Redaktion!

   E-Mail via.online@thieme.de



Die UnterrichtsformenNach oben hoch

Die neue ärztliche Approbationsordnung (ÄAppO) kann in weiten Teilen als Antwort auf die häufig geäußerte Kritik an fehlender Praxisnähe im Studium gedeutet werden. Um dieses Manko zu beseitigen und darüber hinaus Klinik und theoretische Grundlagen wirkungsvoll miteinander zu verknüpfen, wurden erhebliche Änderungen an den Ausbildungsvorschriften vorgenommen:

Die Rolle der Vorlesung als zentrales Mittel der Wissensvermittlung rückt deutlich in den Hintergrund, künftig sollen (Block-)Praktika und begleitenden Seminare als "praktische Übungen" zentrale Bedeutung erlangen, problemorientiertes Lernen in der Gruppe (POL) und das Bedside-Teaching werden ausdrücklich als essentielle Bestandteile des Studiums deklariert. Alternative Unterrichtsformen werden – ohne diese ausdrücklich zu definieren – offiziell anerkannt.

Der Forderung nach fächerübergreifendem Unterricht wird ebenfalls Rechnung getragen: Die neue ÄAppO enthält völlig neue Richtlinien, nach denen die bisherige Trennung der Fächer über den gesamten Ausbildungszeitraum zugunsten enger verzahnter Lerninhalte aufgegeben werden soll.

Auch der organisatorische Rahmen der Unterrichtsveranstaltungen soll sich ändern: Praktische Übungen, die von Seminaren begleitet werden, sollen in den großen Fächern idealerweise als Blockpraktika abgehalten werden. Dabei sollen die Gruppen mit maximal sechs Studierenden (bisher: acht) besetzt sein. Erstmals wird das Bedside-Teaching mit einer definierten Mindestdauer zum festen Bestandteil der Kurse, POL-Gruppen sollen Fallbeispiele erörtern und studentische Tutorien von den Universitäten gefördert werden.

Ebenfalls neu sind die Wahlfächer: Im vorklinischen und im klinischen Studienabschnitt sollen die Studierenden aus einem universitätsspezifischen Angebot ein Fach aussuchen können, das allerdings auch geprüft und benotet wird. Speziell im vorklinischen Studium muss dieses Fach nicht zwingend ein medizinisches sein!

Die Lehrevaluation – bisher mancherorts auf freiwilliger Basis praktiziert – wird mit der neuen ÄAppO zum festen Bestandteil des Studiums und muss in regelmäßigen Abständen veröffentlicht werden. Das wird den Wettbewerb um Studenten zwischen den Universitäten fördern. Bedeutsam ist dieser Passus auch im Hinblick auf den Staatsvertrag zwischen den Universitäten und der ZVS bezüglich der Vergabe der Studienplätze.

Eine wichtige Änderung betrifft den Scheinerwerb: Künftig müssen in allen Fächern explizit sogenannte "Leistungsnachweise" erbracht werden, die Tage des "Sitzscheins" sind damit gezählt. Die Inhalte der Prüfungen müssen die Universitäten selbst erarbeiten, sie haben jedoch die Möglichkeit, "sich einer Einrichtung zu bedienen", die das entsprechende Know-how zur Verfügung stellt – die Zeiten des IMPP sind also nicht vorbei!


Das vorklinische StudiumNach oben hoch

Hier ändert sich am Fächerkanon – abgesehen von der Einführung des Wahlfachs – nicht viel, außer dass nun die Fächer in ihren Inhalten besser miteinander verzahnt werden und nicht mehr einzeln nebeneinander stehen. Zudem sollen die Dozenten verstärkt klinische Inhalte in ihre Vorlesungen und Seminare einfließen lassen, damit deutlicher wird, wofür die ganzen Grundlagen gelernt werden müssen und welche Zusammenhänge es gibt. Der vorklinische Studienabschnitt dauert 2 Jahre und umfasst folgende Fächer:

 Physik
 Chemie
 Biochemie und Molekularbiologie
 Biologie
 Physiologie
 Medizinische Terminologie
 Praktikum der Berufsfelderkundung
 Anatomie und Embryologie
 Histologie
 Medizinische Psychologie
 Medizinische Soziologie

Mehr zu den Inhalten der einzelnen Fächer können Sie hier lesen. Nach vier Semestern wartet die erste große Prüfung auf die Studierenden, der erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, mit dem die Vorklinik abgeschlossen wird (siehe "Die Prüfungen").


Das klinische StudiumNach oben hoch

Zu den wohlbekannten 21 Hauptfächern und dem neuen Wahlfach (mit Hauptfachsstatus!) gesellen sich nun 12 sogenannte Querschnittsbereiche, die fächerübergreifend klinische oder ethische Bereiche der Humanmedizin abdecken sollen. In diesem Rahmen müssen die Studenten künftig Leistungsnachweise in "Medizin des Alterns", "Prävention und Gesundheitsförderung" und ähnlichen Neukonstruktionen ablegen. Besonderen Wert wird auf die Ausbildung in den folgenden Fächern gelegt:

 Innere Medizin
 Chirurgie
 Pädiatrie
 Gynäkologie
 Allgemeinmedizin

Hier sind Blockpraktika nicht nur empfohlen, sondern für die medizinische Fakultät Pflicht.


Praktika und FamulaturenNach oben hoch

Das Krankenpflegepraktikum umfasst drei Monate, es kann weiterhin vor Studienbeginn oder während der Vorklinik absolviert werden. Entsprechende Ausbildungen oder Dienste können wie bisher angerechnet werden. Allerdings empfiehlt es sich, beim Landesprüfungsamt für medizinische Berufe des jeweiligen Bundeslandes nachzufragen, ob das Praktikum tatsächlich auch vor Studienbeginn absolviert werden kann! Denn die Regelungen können von Bundesland zu Bundesland variieren!

An den Regeln für die Erste-Hilfe-Ausbildung ändert sich nichts. Vorgeschrieben ist ein 8-stündiger Kurs, den entweder Studierendeninitiativen an den Unis anbieten oder aber das Rote Kreuz, die Johanniter, Malteser, etc. Achtung, der Kurs kann nicht beliebig lange vor dem Physikum absolviert worden sein - im Zweifel sollte das Landesprüfungsamt rechtzeitig vor der Anmeldung zum 1. Abschnitt der ärztlichen Prüfung kontaktiert werden.

Unverändert bleiben auch die Richtlinien für Famulaturen: Vier Monate, davon zwei im Krankenhaus, eine Praxisfamulatur (Die Famulatur in der Ambulanz eines Krankenhauses wird als Praxisfamulatur anerkannt, wenn im Zeugnis bestätigt wird, dass die Famulatur ausschließlich in der Ambulanz abgeleistet wurde. Dasselbe gilt für eine Famulatur in einer Poliklinik und in einer Notaufnahme) und eine nach Wahl sind bis zum Praktischen Jahr abzuleisten.


Die PrüfungenNach oben hoch

Die für die künftigen Mediziner gravierendsten Änderungen wurden am Prüfungsmodus vorgenommen:

Die bisher vier großen Examina (Physikum, 1. bis 3. Staatsexamen) werden zu nur noch zwei Prüfungen zusammengefasst!

Nach mindestens vier Semestern findet künftig der erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung statt, hier werden wie bisher die vorklinischen Fächer geprüft. Die Durchführung hat sich allerdings erheblich geändert: Zu den bekannten zwei aufeinanderfolgenden Tagen einer "schriftlichen Aufsichtsarbeit" (Multiple Choice-Fragen) gesellt sich für alle Studierenden eine "mündlich-praktische Prüfung" in Anatomie, Physiologie und Biochemie/Molekularbiologie, die bisherige Zufallskombination zweier Fächer entfällt also. In Medizinischer Soziologie kann man nicht mündlich geprüft werden. Klinische Inhalte sollen in die mündliche Prüfung einbezogen werden, darauf legt die neue ÄAppO durchaus großen Wert!

Die Prüfungen werden neu gewichtet

Auch die Bewertung wurde grundlegend geändert: Die Note 6 wird abgeschafft, die schriftliche und die mündliche Prüfung sind gleichwertig (Notensumme : 2 = Endnote, bisher: 2:1 zugunsten des Schriftlichen). Besonders wichtig: Misserfolge können einzeln wiederholt werden, d.h. wer im Mündlichen durchfällt, muss auch nur das Mündliche wiederholen. Dafür ist jetzt kein Ausgleich eines mangelhaften Einzelergebnisses durch eine entsprechend gute Note im anderen Prüfungsteil möglich: Die mündliche und die schriftliche Prüfung müssen unabhängig voneinander bestanden werden.

Wie bisher sind nur zwei Wiederholungen erlaubt, wobei auch die Wiederholung eines einzelnen Prüfungsteils als ganzer Versuch zählt.

Das Ergebnis des ersten Abschnittes geht mit einem Drittel in die Gesamtnote ein. Damit wird der vorklinische Lerninhalt stärker gewichtet als bisher.

Noch umfassender sind die Neuerungen im klinischen Studienabschnitt:

Die bisherigen drei Abschnitte der Ärztlichen Prüfung (nach dem 6. und 10. Semester und nach dem PJ) werden zu einem großen Abschlussexamen am Ende des Praktischen Jahres zusammengefasst! Dieser "zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung" besteht aus drei Tagen zu je fünf Stunden und einem zweitägigen mündlich-praktischen Teil, der – wie das bisherige 3. Staatsexamen – die Fächerkombination des PJ (Innere, Chirurgie plus Wahlfach) beinhaltet.

Obwohl die Fächerauswahl durch die Aufnahme der Querschnittsbereiche (s.o.) erheblich erweitert wurde, wurde die Anzahl der schriftlichen Prüfungsfragen auf 320 reduziert, was eine deutliche Abkehr von der bisherigen "90-Sekunden-pro-Frage-Philosophie" markiert. Im Sinne der neuen ÄAppO sollen hier fallbezogene, fächerübergreifende und problemorientierte Fragen gestellt werden, die aber weiterhin im Antwortauswahlverfahren beantwortet werden. Für Bewertung und Wiederholungsmöglichkeiten gelten die gleichen Regeln wie für den ersten Abschnitt, der zweite Abschnitt trägt zwei Drittel zur Endnote bei.


Das Praktische JahrNach oben hoch

Auch an der Durchführung des PJ ändert sich einiges: Zusätzlich zur neuen Möglichkeit, das Fach Allgemeinmedizin als Wahlfach zu belegen, können mit Genehmigung des Landesprüfungsamtes bis zu acht Wochen pro Tertial in einer ambulanten Einrichtung abgeleistet werden. Die Mindestanforderungen an außeruniversitäre Lehrkrankenhäuser hinsichtlich der Bettenzahl wurden reduziert. Man kann das PJ aus "wichtigem Grund" unterbrechen. Bei Nichtbestehen des 2. Abschnittes der Ärztlichen Prüfung kann der Studierende bis zu einer Höchstdauer von 6 Monaten zur Wiederholung der praktischen Ausbildung gezwungen werden.

Eine aufgrund studentischer Proteste in Aussicht gestellte Vorverlegung des PJ um zwei Monate (schließlich gibt es nun keine große Prüfung mehr davor), wurde im Text der neuen ÄAppO nicht festgeschrieben!

Inhaltlich sind die Landesprüfungsämter und die Universitäten zuständig. Es steht auch nichts über einen Studientag in der Approbationsordnung. Die Universitäten haben einen größeren Gestaltungsspielraum und das Landesprüfungsamt bestimmt, was es anerkennt.


Alternative StudiengängeNach oben hoch

Grundsätzlich ermöglicht die neue ÄAppO (wie bereits die alte seit 1999) sogenannte Modellstudiengänge, was allerdings ausführlich begründet werden muss. Denkbar sind hier alternative Abläufe ohne ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung und Variationen bei der Reihenfolge abzuleistender Praktika und Famulaturen oder auch die Einbeziehung nichtuniversitärer Einrichtungen in das Studium. Modellstudiengänge gibt es an folgenden Universitäten:

LinkModellstudiengänge Humanmedizin

Quelle:

   Externer Link http://www.approbationsordnung.de


HinweisNach oben hoch

Für die Richtigkeit dieser Angaben können wir keine Gewähr übernehmen. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihr Dekanat oder Ihr Landesprüfungsamt, wenn Sie konkret etwas zu den Übergangsregelungen und die bereits eingeführten Veränderungen an Ihrer Uni erfahren möchten.

 
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