Medizinstudium
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Arzt im Beruf
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| Die folgenden Informationen geben einen groben Überblick. Da von Bundesland zu Bundesland Unterschiede bestehen können, ist es notwendig, sich im individuellen Fall auf der Homepage des zuständigen LPA oder direkt telefonisch beim LPA zu erkundigen. |
| Erste Hilfe Kurs |
Neben den Kursen und Praktika an der Uni ist ein Erste-Hilfe-Schein erforderlich, den man innerhalb der ersten vier Semester oder in den Semesterferien ableisten kann. Der Kurs muss 8 Doppelstunden umfassen und ist damit umfangreicher als der Führerscheinkurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort". Es ist möglich, diesen Kurs schon während der Schulzeit zu machen. Einige Landesprüfungsämter haben bestätigt, dass es bei ihnen kein "Verfallsdatum" für den Kurs gibt. Erste-Hilfe-Ausbilder weisen allerdings darauf hin, dass offiziell die Kurse der Ersten Hilfe abhängig vom Bundesland maximal 4 Jahre (zum Beispiel in NRW) ab Ausstellungsdatum gültig sind!. In Hamburg ist der Erste-Hilfe-Schein hingegen schon nach 3 Jahren nicht mehr gültig. Das heißt, Medizinstudenten müssen rechtzeitig beim Landesprüfungsamt nachfragen, wenn ihr Kurs mehr als 2 Jahre zurückliegt, ob dies den Kriterien des Landesprüfungsamt genügt oder ob sie ihn wiederholen müssen.
Anbieter sind zum Beispiel das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter Unfallhilfe und ähnliche Organisationen (Links am Ende des Artikels). An manchen Unis haben Medizinstudenten Erste-Hilfe-Kurse ins Leben gerufen, die auf medizinischem Vorwissen aufbauen und sehr praktische orientiert sind. Dabei sind Medizinstudenten selbst Ausbilder. Manche von ihnen sind Rettungssanitäter, andere wiederum haben ein spezielles Training absolviert. Die Initiative wird von Professoren unterstützt und an den Unis in Berlin, in Lübeck und in Greifswald angeboten. Infos zu der AG und den Kursen am Ende dieser Seite!
| Krankenpflegepraktikum |
Das Pflegepraktikum umfasst drei Monate einschließlich der Wochenenden, an welchen man aber nicht arbeiten muss. Gezählt werden also 90 Kalendertage, aber nicht Arbeitstage. Das Praktikum muss in der Regel in einem Krankenhaus auf einer Station abgeleistet werden - das heißt: Die Patienten liegen im Bett und werden pflegerisch versorgt. Die Praktikanten sind dem Pflegepersonal zugeordnet und lernen von den Schwestern und Pflegern, wie die Patienten versorgt und betreut werden. Wichtig ist das Stichwort "Grundpflege", in die die Medizinstudenten unbedingt eingebunden sein müssen.
Während des Praktikums heißt es früh aufstehen, denn der Tag des Pflegepersonals beginnt in der Regel eineinhalb bis zwei Stunden früher als der Arbeitstag der Ärzte - je nach Station und Fachgebiet. Üblicherweise werden auch die Praktikanten im Früh- und Spätdienst eingeteilt. Dann beginnt die Arbeit entweder um 6.00 Uhr morgens oder um 14 Uhr nachmittags (die Zeiten schwanken natürlich von Klinik zu Klinik). Wer sich gut eingliedern kann und Interesse zeigt, hat durchaus auch die Möglichkeit, bei der ärztlichen Visite mitzugehen oder bei Untersuchungen zuzuschauen, der Schwerpunkt der Tätigkeit sollte jedoch in der Pflege liegen.
Wem das Glück hold ist, der hat auf Station einen netten Famulanten oder PJler, der Lust hat, etwas zu erklären und einem sogar beibringt, wie man Blut abnimmt. Es ist jedoch sinnvoll, sich während des Praktikums ganz dem Wissen der Pflegeseite zu widmen und nicht neidisch den Famulanten und PJlern nachzublicken, wenn diese wieder zusammen im Arztzimmer verschwinden. Die Schwestern und Pfleger machen sehr ausführliche Übergaben, wenn Schichtwechsel ist. Da lohnt es sich alle Mal, gut zuzuhören und ruhig auch zu fragen, wenn etwas unklar ist. Man kann lernen, wie Patienten gelagert werden müssen, damit sie nicht offene Hautstellen bekommen. Auch Blasenkatheter und Verbände wechseln fällt in den Aufgabenbereich der Pflege. Hier gilt: zuschauen, fragen, selber machen. Es erleichtert die spätere Arbeit ungemein, wenn man als Arzt von diesen Dingen etwas versteht. Nicht zuletzt bekommen manche über ihr Pflegepraktikum die Kontakte, die ihnen später zu einem Job als Extrawache in der Krankenpflege verhelfen. Aus diesem Grund könnte es Sinn machen, ein Krankenhaus in der Nähe auszuwählen.
Anforderungen an das Praktikum:
| • | Bundesweit sind seit dem Wintersemester 03/04 90 Kalendertage vorgeschrieben |
| • | Einzelheiten zum Splitting des Praktikums können die Landesprüfungsämter für Gesundheitsberufe der einzelnen Bundesländer beantworten. Zum Beispiel war es in Nordrhein-Westfalen bisher möglich, das Praktikum in drei Teile zu teilen. Ein Teil muss mindestens 30 Tage umfassen (einschließlich der Wochenenden). |
| • | In der Regel ist das Pflegepraktikum erst nach Erhalt des Abiturzeugnisses möglich. Man sollte jedoch aufpassen, wenn man sein Pflegepraktikum vor Aufnahme des Studiums absolvieren möchte: Nach zwei Jahren wird das Praktikum nicht mehr anerkannt. Das heißt, wer direkt nach dem Abitur sein Pflegepraktikum ableistet, dann aber erst nach drei Jahren einen Studienplatz erhält, muss das Praktikum wiederholen. Aber auch hier gilt: Jedes LPA hat seine eigenen Regeln. |
| • | Das Krankenhaus muss die Zeit des Praktikums bescheinigen. |
| • | Die 90 Kalendertage umfassen auch die Wochenenden, an denen nicht gearbeitet wird. Es handelt sich also wie beschrieben um Kalendertage, nicht Arbeitstage, die gezählt werden! |
Einen Vordruck der Krankenpflegedienst-Bescheinigung gibt es hier (pdf-Datei, 56 KB):
| Bescheinigung über den Krankenpflegedienst |
| Weitere spezielle Informationen zum Krankenpflegepraktikum |
| Famulaturen |
Nach der 1. Ärztlichen Prüfung darf man mit den Famulaturen beginnen. Es sind vier Monate insgesamt vorgeschrieben. Es macht wenig Sinn, zu früh zu beginnen. Es ist von Vorteil, die Untersuchungskurse im 5. oder 6. Semester bereits hinter sich zu haben. Denn dann fällt es in der Klinik leichter, sich im Stationsalltag als Famulant nützlich zu machen. Patienten eigenständig aufnehmen und die Anamnese erheben sowie Blut entnehmen fällt in den Aufgabenbereich der Famuli. Die Famulanten stehen unter ärztlicher Aufsicht.
Tipp: Lassen Sie sich vom Landesprüfungsamt schon längere Zeit vor dem Praktischen Jahr Ihre Famulaturbescheinigungen absegnen. Hier geht es unter Umständen um einzelne Tage!
Wichtig: Nur Famulaturen, die Sie in der unterrichtsfreien Zeit gemacht haben, werden anerkannt! Das heißt, Sie können nicht während eines Pflichtsemesters famulieren. Eine Ausnahme hiervon sind Urlaubssemester, aber auch hier sollten Sie sich vorher absichern.
Dauer der Famulaturen
Jedes Landesprüfungsamt hat seine eigenen Regelungen. In manchen Bundesländern sind Kurzzeit-Famulaturen von 14 Tagen erlaubt, in anderen wiederum nicht. Erkundigen Sie sich vorher! Sonst kann es sein, dass Sie 2 Wochen Famulatur "umsonst" gemacht haben - von der Lebenserfahrung einmal abgesehen. Die Adressen der Landesprüfungsämter finden Sie in den jeweiligen Studienortseiten bei Via medici online. Für Sie gelten die Regeln des Bundeslandes, in dem Sie studieren.
Sonstige Vorgaben für Famulaturen laut der Approbationsordnung für Ärzte
| • | Dauer: 4 Monate |
| • | Zeitraum: zwischen bestandener 1. Ärztlicher Prüfung und dem Praktischen Jahr |
| • | Darf nicht während der Unterrichtszeit eines Pflichtsemesters stattfinden sondern muss in der unterrichtsfreien Zeit abgeleistet werden! |
| • | Der Famulus steht unter ärztlicher Leitung |
Auslandsfamulatur
Viele Studenten nutzen die Möglichkeit, während ihres Studiums Famulaturen im Ausland zu machen. Meistens ist es der Wunsch, Arbeit und Freizeit bzw. Reisen miteinander sinnvoll zu verbinden. Die Semesterferien sind lang genug, nach einer vier- bis sechswöchigen Famulatur noch eine Reise durch das Land anzuhängen, wenn es der Geldbeutel erlaubt. Weitere Motive sind, andere Gesundheitssysteme näher kennenzulernen und die Kultur des Gastlandes intensiver als aus rein touristischer Sicht zu erleben.
Je nach Land muss man die Auslandsreise sehr lange im Voraus planen. Eventuell sind Sprachkurse an der Uni oder an der Volkshochschule notwendig. Einige Unis bieten Medical English-Kurse an.
Für manche Länder sind Referenzschreiben der eigenen Uni vorgeschrieben. Dann muss man abklären, ob ein Visum notwendig ist und welche Impfungen vorgeschrieben sind. Die Frage der Versicherungen - ob Auslands-Krankenversicherung oder Berufshaftpflicht für Studenten - sollten Sie klären (Link zu einem Artikel eines Studenten dazu siehe unten). Es gibt Krankenhäuser im Ausland, die eine Berufshaftpflichtversicherung vorschreiben.
Sie finden am Ende dieser Seite Links zu verschiedenen Auslandsbörsen mit Famulaturberichten aus aller Welt im Internet. Bei Via medici online können Sie in Berichten aus über 43 Ländern stöbern. Wenn Sie Glück haben, beantworten die Artikel schon die wichtigsten Fragen rund um die organisatorische Vorbereitung.
An allen Unis gibt es eine Auslandssprechstunde und fast überall gibt es Lokalvertretungen der Bundesvertretung der Medizinstudierenden Deutschlands (bvmd), die Infos zu individuellen Fördermöglichkeiten und Förderprogrammen haben. Alle Unis haben Partneruniversitäten, zwischen welchen Studenten "ausgetauscht" werden. Auch persönliche Kontakte von Professoren oder Privatdozenten haben manchem schon zu einem Auslandsaufenthalt verholfen.
Tipp Schauen Sie unter Ihrer Studienstadt bei Via medici online nach: viele Lokalredakteure listen dort Adressen und Ansprechpartner der Unis auf.
Den ersten Kontakt zu Krankenhäusern im Ausland stellen heute viele Studenten zunächst per E-mail her. Wenn dann eine positive Antwort kommt, schicken Sie die Bewerbungsunterlagen los, in der Regel per Post.
Achtung: Sichern Sie sich vor jeder Auslandsfamulatur ab, ob die Arbeit in diesem Krankenhaus von Ihrem LPA anerkannt wird! Dann ersparen Sie sich womöglich böse Überraschungen nach der Rückkehr. Es gibt nach § 7 Abs. 3 ÄAppO einen Rechtsanspruch, dass Famulaturen in einer ärztlichen Praxis oder einem Krankenhaus anzurechnen sind. Trotzdem sollte man diesen Sachverhalt mit dem zuständigen LPA abklären, vor allem, wenn die Famulatur im Ausland weder in einer ärztlichen Praxis noch in einem Krankenhaus stattfinden soll. Die Approbationsordnung weist in diesem Fall darauf hin, dass die in einer anderen Einrichtung abgeleistete Tätigkeit dann angerechnet werden kann, wenn sie unter ärztlicher Leitung durchgeführt worden ist.
| Quelle und Literaturhinweis |
Die Approbationsordnung für Ärzte und die Bundesärzteordnung können Sie mit Erläuterungen und praktischen Hinweisen in folgendem Büchlein nachlesen:
| • | Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) und die Bundesärzteordnung (BÄO) Mit Erläuterungen und praktischen Hinweisen Güntert, A.; Wanner, E.; Brauer, H.-P.; Stobrawa, F.F. Deutscher Ärzte Verlag GmbH, 2003, 152 S. 19,95 EUR |
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| Nützliche Links |
Adressen der Landesprüfungsämter
| Zuständige Ämter für die Anerkennung von Studienleistungen |
Erste Hilfe Kurs
| Nähere Infos zu den Kursen an der Charité Berlin |
Krankenpflegepraktikum
| Wissenswertes rund um das Pflegepraktikum - von Annette Riemer aus Münster |
Famulatur
Erfahrungsberichte aus deutschen Kliniken
| Famulaturen in Deutschland |
Sonstiges
| Tipps für die ersten Tage der Famulatur |
| Famulieren leicht gemacht aus Via medici 4/01 |
| Tagebuch einer Famulantin (Via medici online) |
Auslandsfamulatur
Bewerbungsunterlagen
| Musterbewerbungsunterlagen und Muster-Referenzschreiben |
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