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Zuletzt geändert am
28.
01.
2009
Schwangerschaft und Mutterschutz im PJ
Regelungen der einzelnen Landesprüfungsämter (aktualisiert 9/2005)
Gönna-Frauke Rehkamp
Ob geplant oder ungeplant, eine Schwangerschaft während des PJs stellt die werdende Mutter vor einige Fragen, v.a. wenn das Kind noch während des PJs zur Welt kommt.
Übersicht
Diese Fragen sind dann zu klären:
| | • | Darf ich als Schwangere das PJ absolvieren? |
| | • | Wie sieht es speziell mit operativen Fächern aus? |
| | • | Gelten für mich die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes? |
| | • | Wie lange darf ich das PJ unterbrechen? |
Da Studentinnen im PJ noch den Studentenstatus haben, gelten für sie nicht die gesetzlichen Bestimmungen zum Mutterschutz, auch wenn es paradox scheint, denn immerhin arbeiten PJlerinnen ja ganztägig im Krankenhaus. Trotzdem sind sie offiziell Studentinnen.
Daher wird vieles von Fall zu Fall neu entschieden, manches gibt das zuständige Landesprüfungsamt vor, manches wird von der Universität oder dem Lehrkrankenhaus geregelt.
Und von Landesprüfungsamt zu Landesprüfungsamt sind die Regelungen ein wenig verschieden.
Wir haben alle LPÄs angeschrieben und folgende Fragen gestellt:
| | - | Wird die Mutterschutzfrist vor/nach der Geburt gewährt, (ohne dass hierfür Urlaubstage/Studientage genommen werden müssen)? |
| | - | Wie lange darf das PJ unterbrochen werden, ohne dass es komplett wiederholt werden muss? |
| | - | Sind einige Fächer gesperrt (z.B. operative Fächer, Anästhesie)? |
| | - | Wie ist das Absolvieren des Chirurgischen Tertials geregelt? |
| | - | Wie sieht es mit Tätigkeiten aus, die laut Mutterschutzgesetz unterbleiben sollen (z.B. Blutabnahmen) - führt dies zur Aberkennung des PJs oder einzelner Tertiale? |
| | - | Ist das Absolvieren des PJs in Halbtagstätigkeit möglich? |
| Die Antworten auf diese Fragen finden Sie unter den jeweiligen Abschnitten der Landesprüfungsämter. Bitte beachten Sie, dass Sie sich in jedem Fall zusätzlich bei Ihrem zuständigen LPA erkundigen müssen, da diese Angaben hier ohne Gewähr sind. Es kann sich kurzfristig etwas geändert haben - in dem Fall bitten wir um eine kurze Nachricht an: |
via.online@thieme.de
| Baden-Württemberg | hoch |
| | - | Da das PJ zum Medizinstudium gehört, sind arbeitsrechtliche Bestimmungen nicht anwendbar, d.h. das Mutterschutzgesetz ist nicht eins zu eins übertragbar. |
| | - | Die ÄAppO 2002 sieht explizit die Möglichkeit zur Unterbrechung des Praktischen Jahres vor. Demnach ist der Grundsatz, dass insgesamt bis zu 20 Fehltage (jegliche Nichteilnahme an der Praktischen Ausbildung innerhalb eines Tertials) angerechnet werden. Darüber hinausgehende Unterbrechungen werden nur aus wichtigem Grund angerechnet. Diese Praxis wird bereits seit 2002 praktiziert und auch analog auf die Studierenden, die das Praktische Jahr noch nach alter ÄAppO ableisten angewandt.
Aus § 3 Abs. 3 ÄAppO 2002 geht eindeutig hervor, dass bei einer Unterbrechung von weniger als 2 Jahren Dauer bereits abgeleistete Teile des Praktischen Jahres anzurechnen sind und nicht verfallen. Im Hinblick auf § 1 Abs. 2 Nr. 1 ÄAppO 2002 wird das LPA jedoch i. d. R. nur einmal einen Gesamtzeitraum von 2 Jahren Unterbrechung während des Praktischen Jahres genehmigen, da sonst aus unserer Sicht die zusammenhängende Ausbildung nicht mehr gegeben ist.
Im Übrigen werden Unterbrechungen im Praktischen Jahr aufgrund einer Schwangerschaft im Einzelfall flexibel gehandhabt.
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| | - | Von der Universität/dem Lehrkrankenhaus wird geregelt, ob einzelne Fächer wie operative oder Anästhesie gesperrt sind, wie das Chirurgische Tertial als Schwangere zu absolvieren ist und wie mit Tätigkeiten, die laut Mutterschutzgesetz unterbleiben sollen, verfahren wird. |
| | - | Das PJ kann auch in Teilzeit absolviert werden. Bedingung hierfür ist, dass die Ausbildungszeit mindestens 50% der Regelausbildungszeit beträgt. Das Teilzeit-PJ muss beantragt werden, und zwar bei der Universität und beim LPA. Letzteres stimmt dann zu, wenn ein wichtiger Grund (z.B. Betreuung der eigenen Kinder) vorliegt. |
Regierungspräsidium Stuttgart Landesprüfungsamt Baden-Württemberg für Medizin und Pharmazie Ruppmannstrasse 21 70565 Stuttgart Tel.: 0711/904-0 Fax: 0711/904-3162
abteilung2@rps.bwl.de
Landesprüfungsamt Baden-Württemberg
| | - | Da es sich beim PJ um einen Abschnitt des Studiums der Humanmedizin handelt und nicht um ein Arbeits- oder arbeitnehmerähnliches Verhältnis, können arbeitsrechtliche Vorschriften keine Anwendung finden. Laut Approbationsordnung (§3 Abs. 3) kann im PJ eine maximale Fehlzeit von 20 Tagen angerechnet werden. Eine darüber hinausgehende Unterbrechung des PJs ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig. In diesem Fall werden bereits abgeleistete Teile des PJs angerechnet, soweit sie nicht länger als zwei Jahre zurückliegen (§ 3 Abs. 3 Satz 2 ÄAppO)). |
| | - | Für Frauen, die während des PJs schwanger werden, ist z.B. die Unterbrechung für die Zeit des gesetzlichen Mutterschutzes (insgesamt 14 Wochen) ein wichtiger Grund für eine Unterbrechung. Jedoch gilt auch hier, dass bereits abgeleistete Teile des PJs nur angerechnet werden können, soweit sie nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Die Studierende muss ihr PJ innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen haben. |
| | - | Da eine PJ-Studentin keine Tätigkeit ausüben soll, die ihre Gesundheit oder die des ungeborenen Kindes gefährdet, kann dies zu Ausbildungsdefiziten führen. Ist das Absolvieren der Ausbildung nicht mehr sinnvoll, kann diese dann auch nicht anerkannt werden und muss somit wiederholt werden. Daher sollte eine schwangere PJ-Studentin im eigenen Interesse schon vorab mit den einzelnen Ausbildungsleitern klären, ob alle wesentlichen Ausbildungsziele des PJs vermittelt werden können. Das LPA weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Schwangerschaft immer der jeweiligen Uni mitgeteilt werden sollte. |
| | - | Eine Halbtagstätigkeit im PJ ist solange möglich, wie eine derart gestaltete Tätigkeit zu keinem Ausbildungsdefizit führt und die Klinik ihr Einverständnis gibt. Die Teilzeitausbildung kann bei einer entsprechenden Verlängerung der Ausbildungszeit in Ausnahmefällen zugestimmt werden, wenn die Ausbildungsstelle gewährleistet, dass es zu keinem Ausbildungsdefizit kommt. Als wesentliche Voraussetzung hierfür gilt, dass die jeweilige Klinik- oder Krankenhausabteilung eine Teilzeitausbildung organisatorisch so sicherstellen kann, dass der Studentin alle wesentlichen Ausbildungsinhalte des PJ vermittelt werden. Dies kann z.B. durch eine durch entsprechende Schichtwechsel flexibilisierte Ausbildungszeit geschehen. V.a. im chirurgischen Bereich kann i.d.R. nur dann einer Teilzeittätigkeit zugestimmt werden, wenn die Studentin mind. 5 1/2 bis 6 1/2 Stunden/Tag anwesend ist, da dieser Zeitraum sich als ideale Zeitgröße im operativen Bereich herausgestellt hat. Die "Teilzeit-PJlerin" wird vom Dekanat entsprechend eingeteilt. |
Die Ableistung des PJs in Teilzeitform ist vor Beginn des PJs rechtzeitig beim LPA der jeweiligen bayrischen Universität zu beantragen! Mit dem Antrag für jedes Fach, das in Teilzeit absolviert werden soll, ist eine schriftliche Erklärung des ausbildenden Arztes der Universitätsklinik oder des Lehrkrankenhauses vorzulegen, dass durch die halbtägige Ausbildung keine Ausbildungsdefizite entstehen.
| | • | Hierbei handelt es sich um die allgemeine Regelung für Bayern, an der sich die bayerischen Universitätsprüfungsämter orientieren. Das LPA in Würzburg weist noch darauf hin, dass eine Schwanger auf jeden Fall mit dem Prüfungsamt Kontakt aufnehmen sollte, damit Notwendiges bespreochen und eine persönliche Beratung stattfinden kann. |
Landesprüfungsamt Medizin Regierung von Oberbayern Maximilianstrasse 39 80799 München Tel.: 089/2176-2543
Landesprüfungsamt Oberbayern
| Erlangen-Nürnberg | hoch |
| | - | Auf Antrag kann vor der Geburt 6 Wochen und nach der Geburt 8 Wochen Unterbrechung analog der Mutterschutzfrist gewährt werden! Nach der neuen Approbationsordnung, die ab 10/2003 gilt, ist im Einzelfall auf Antrag eine Unterbrechung von bis zu 24 Wochen möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Aus besonders triftigen Grund kann die Unterbrechung auf Antrag verlängert werden, jedoch muss das PJ innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren abgeschlossen sein. |
| | - | Eine schwangere Studentin kann ein PJ-Tertial nur dann absolvieren, wenn der zuständige Klinikleiter garantieren kann, dass die Ausbildung äquivalent zur Ausbildung nicht-schwangerer Studentinnen ist. Es liegt also im Ermessen des Klinikleiters, welche Tätigkeiten unbedingt ausgeführt werden müssen und welche wegfallen können. |
| | - | Die Wahlfächer Kinderheilkunde, Frauenheilkunde und Nuklearmedizin sind für Schwangere gesperrt. Ob weitere Wahlfächer gesperrt werden, ist noch nicht endgültig geklärt. |
| | - | Auch das chirurgische Tertial ist für schwangere Studentinnen gesperrt |
| | - | Auf Antrag kann das PJ auch in Halbtagstätigkeit durchgeführt werden, wofür es zwei Modelle gibt. Modell A bedeutet eine 3 Tage/Woche à 8 Std. 33 min, Modell B eine 5 Tage/Woche à 3 Stunden 51 min. Hinzu kommt bei beiden Modellen eine entsprechende Verlängerung der Ausbildungszeit des Tertials auf 24 bzw. 32 Wochen. Bei Modell B kommt hinzu, dass die Ausbildung im Wechsel vormittags und nachmittags stattfindet. Die Teilzeitausbildung darf natürlich nicht zu Lasten der Ausbildungsqualität führen. |
Regierung von Oberbayern Prüfungsamt Medizin bei der Friedrich-Alexander-Universität Halbmondstr. 9 91065 Erlangen Tel.: 09131/85 -24815
Postanschrift:
Postfach 32 50 91023 Erlangen
| | - | Die telefonische Anfrage zur Regelung des PJs für schwangere Studentinnen wurde dahingehend beantwortet, dass man sich an das Bayrische Landesprüfungsamt bzw. an die Regierung von Oberbayern wenden möge. Die allgemeine Regelung würde so für die LMU München gelten. |
Ludwigs-Maxinimlians-Universität München Prüfungsamt zur Durchführung der Prüfungen nach der neuen ÄAppO Amalienstr. 52 80799 München Tel: 089-2180-3728/3727 Fax: 089-2180-3740
Postanschrift:
Geschwister-Scholl-Platz 1 80539 München
Maxi.Weiler@verwaltung.uni-muenchen.de
Technische Universität München Prüfungsamt zur Durchführung der Prüfungen nach der neuen ÄAppO Trogerstraße 6 81675 München Tel: 089-089/4140-4010 Fax: 089-4140-4842
med.pruefungsamt@lrz.tu-muenchen.de
| | - | Die schriftliche Anfrage zur Regelung des PJs für schwangere Studentinnen wurde dahingehend beantwortet, dass man sich an das Bayrische Landesprüfungsamt wenden möge. Die allgemeine Regelung würde so für Regensburg gelten. |
Regierung von Oberbayern Prüfungsamt für Medizin bei der Universität Regensburg Franz-Josef-Strauß-Allee 11 93053 Regensburg Tel.: 0944/6077 Fax: 0944/6070
Elisabeth.Semmelmann@verwaltung.uni-regensburg.de
Medizinische Fakultät, Prüfungen und Promotionen
Regierung von Oberbayern Prüfungsamt Medizin bei der Julius-Maximilians-Universität Sanderring 2 97070 Würzburg Tel: 0931-31-2238 Fax: 0931-31- 2102
pruefungsamt.med@zv.uni-wuerzburg.de
| | - | Da es sich beim PJ um einen Teil des Studiums handelt, liegt kein arbeitsrechtliches Praktikantenverhältnis vor, womit das Mutterschutzgesetz daher auch keine Anwendung finden kann. Aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung wird in Berlin eine Unterbrechung des PJs von bis zu zwei Jahren möglich sein. Hierbei werden vollständig (!) abgeleistete Trimester voll anerkannt. Bei einer Unterbrechung von über zwei Jahren müssen die bereits abgeleisteten Tertiale erneut abgeleistet werden. |
| | - | Von der Universität/dem Lehrkrankenhaus wird geregelt, ob einzelne Fächer wie operative oder Anästhesie gesperrt sind, wie das Chirurgische Tertial als Schwangere zu absolvieren ist und wie mit Tätigkeiten, die laut Mutterschutzgesetz unterbleiben sollen, verfahren wird. |
| | - | Das PJ kann lt. LPA theoretisch in Absprache mit der Uni halbtags abgeleistet werden, dann aber bei einer entsprechenden Verlängerung der PJ-Zeit. Bislang lehnt die Uni jedoch eine Halbtagsbeschäftigung von PJ-Studenten ab. |
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe Fehrbelliner Platz 1 10707 Berlin Fax: 030-9012-6210
info.arzt@lageso.verwalt-berlin.de
Landesprüfungsamt Berlin
| | - | Nach § 3 Abs. 3 Approbationsordnung für Ärzte werden Fehlzeiten bis zu insgesamt 20 Ausbildungstagen angerechnet. Bei einer darüber hinausgehenden Unterbrechung aus wichtigem Grund, insbesondere Krankheit, Schwangerschaft und Elternzeiten, sind bereits abgeleistete Teile des PJ anzurechnen, soweit sie nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Diese Regelung wurde neu in die Approbationsordnung aufgenommen, so dass die bisherige länderuneinheitliche Praxis somit vereinheitlicht wurde.
Wann und an welchen Krankenhäusern die PJ Teile nachgeholt werden, wird im Einzelfall entschieden |
| | - | Die Gestaltung der Ausbildung und der damit verbundenen Maßnahmen zum Schutz der Schwangeren und des Kindes wird in der Ausbildungsstätte geregelt. |
| | - | Die oder der Studierende soll in der Regel ganztägig an allen Wochenarbeitstagen anwesend sein. Sofern wichtige Gründe glaubhaft gemacht werden können, und dazu würde z. B. die Kindererziehung gehören, kann eine Ausnahme von der Regel auf Antrag genehmigt werden, so dass die Praktische Ausbildung in Teilzeit mit mindestens der Hälfte der Arbeitszeit absolviert werden kann. Für die Studierenden gilt die ärztliche Dienstzeit als Ausbildungszeit. |
Behörde für Umwelt und Gesundheit Landesprüfungsamt für Heilberufe Billstraße 80 20539 Hamburg Tel.: 040/42837-3912 (Frau Klüssendorf) Fax: 040/42837-3497
Landesprüfungsamt Hamburg
| | - | Da das PJ noch zum Studium gehört und es sich somit um kein Arbeitsverhältnis handelt, ist die Anwendung des Mutterschutzgesetzes für Studentinnen im PJ nicht möglich. |
| | - | Es ist möglich, das PJ aus einem vom Prüfungsamt anerkannten wichtigen Grund für einen längeren Zeitraum zu unterbrechen, ohne dass ein bereits abgeleistetes Tertial wiederholt werden muss.
Ein PJ-Tertial bleibt einem PJler erhalten und muss nicht wiederholt werden, wenn es insgesamt nicht länger als zwei Jahre seit Beginn der Unterbrechungszeit zurückliegt ( Beispiel: 1. Tertial 20.08.-15.12.05 / 2. Tertial 16.12.05-10.04.06 / Beginn der genehmigten Unterbrechung 11.04.06 / Ende der genehmigten Unterbrechung 01.11.07 / erhalten bleibt nur das 2. Tertial, das 1. Tertial liegt insgesamt länger als 2 Jahre zurück und muss erneut abgeleistet werden ). Bei einer Unterbrechung, für die vom LPA kein wichtiger Grund anerkannt werden kann oder wurde, gehen sämtliche bereits abgeleisteten PJ-Zeiten verloren. |
| | - | Da die Universitäten für die ordnungsgemäße Durchführung der einzelnen Tertiale zuständig sind, sollte mit dem Studiendekanat bzw. dem für die Ausbildung zuständigen Arzt abgesprochen werden, welche Tätigkeiten nicht mehr ausgeführt werden dürfen oder sollten, wie das Chirurgische Tertial absolviert werden kann und ob Wahlfächer gesperrt sind. |
| | - | Das PJ kann in Ausnahmefällen (z.B. Kinderbetreuung) in Teilzeittätigkeit abgeleistet werden. Die tägliche Arbeitszeit muss hierbei aber mindestens sechs Stunden betragen. |
Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (HLPUG)
Adickesallee 36 60322 Frankfurt/Main Tel 069-1535-0 Fax 069-1535-315
Homepage des Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (HLPUG)
| Mecklenburg-Vorpommern | hoch |
| | - | Es wird keine Mutterschutzfrist gewährt. |
| | - | Das PJ darf laut AO 2 Jahre unterbrochen werden. |
| | - | Ob einige Fächer gesperrt sind und einige Tätigkeiten von Schwangeren nicht ausgeführt werden müssen, liegt im Ermessen der Kliniken. |
| | - | Eine Ableistung des PJ in Halbtagstätigkeit ist grundsätzlich nicht möglich. |
| | - | In jedem Fall wird aber den betroffenen Studentinnen geraten sich persönlich mit dem Landesprüfungsamt in Verbindung zu setzen, um für den konkreten Einzelfall verbindliche Auskunft zu erhalten. |
Landesprüfungsamt für Heilberufe Mecklenburg-Vorpommern Am Reifergraben 4 18055 Rostock Tel.: 0381/37792-0 Fax: 0381/37792-16
Postanschrift:
Postfach 101057 18002 Rostock
lph-mv.rostock@t-online.de
| | - | Auf die Ausbildung werden Fehlzeiten bis zu insgesamt 20 Ausbildungstagen angerechnet. Bei einer darüber hinausgehenden Unterbrechung aus wichtigem Grund sind bereits abgeleistete Teile des Praktischen Jahres anzurechnen, soweit sie nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. |
| | - | Die PJlerin kann selbst entscheiden, ob Sie das chirurgische Tertial eventuell vorzieht oder auf einen späteren Zeitpunkt verschiebt. |
| | - | Es stellt laut LPA kein Problem dar, dass einige Tätigkeiten (wie beispielsweise Blut abnehmen) nicht durchgeführt werden können. |
| | - | Eine Absolvierung des PJ in Halbtagstätigkeit ist generell möglich, soweit dies von der Uni angeboten wird. |
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Landesprüfungsamt für Heilberufe Am Waterlooplatz 11 30169 Hannover Tel.: 0511/106-0 Fax: 0511/106-2670
Postanschrift
Postfach 109 30001 Hannover
| Nordrhein-Westfalen | hoch |
| | - | Da es sich beim PJ um einen Teil des Studiums handelt und nicht um Berufstätigkeit, können die Arbeitsschutzfristen nicht übertragen werden. |
| | - | Aufgrund der am 01.10.2003 in Kraft getretenen Neufassung der ÄAppO i.d.F. von 2004 wird vom LPA auch jetzt schon bei wichtigem Grund (z.B. Schwangerschaft, Entbindung, Nachsorge etc.) gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 ÄAppO, im Einzelfall und bei Nachweis des Grundes eine Unterbrechung des PJ bis zu einer ausbildungsrechtlich noch vertretbaren Grenze von maximal 2 Jahren akzeptiert. Danach müssen entsprechende PJ-Tertiale komplett neu abgeleistet werden. |
| | - | Auf die Neufassung des § 3 Abs. 6 ÄAppO (Erfordernis der regelmäßigen und ordnungsgemäßen Ableistung des PJ) wird besonders hingewiesen. Im Rahmen der ordnungsgemäßen Ableistung können nunmehr auch leistungsbezogene Aspekte berücksichtigt werden, so dass der verantwortliche Ausbilder bei Nichterreichen des Ausbildungsziels ein sog. "Negativattest" erstellen kann, was im Ergebnis zu einer ggf. vollständigen Wiederholung des entsprechenden Tertials führen kann. |
| | - | Eine Teilzeittätigkeit ist im PJ möglich, führt aber zu einer entsprechenden Verlängerung des Studiums. Individuelle Anträge sind mit der Fakultät vor Ort und dem LPA zeitgerecht vorher abzustimmen, die Genehmigung erfolgt ausschließlich durch das LPA.
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Bezirksregierung Münster Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie Erkrather Str. 339 40231 Düsseldorf Tel.: 0211/4584-718 (Durchwahl für das PJ) Fax: 0211/4584-745/46
Postanschrift:
Postfach 1034 55 40025 Düsseldorf
Postanschrift
Postfach 10 34 55 40025 Düsseldorf
Versorgungsverwaltung NRW, Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie
| Rheinland-Pfalz | hoch |
| | - | Das Landesprüfungsamt Rheinland-Pfalz möchte sich zu den Fragen nicht allgemein äußern. Es werde immer im Einzelfall entschieden. Betroffene sollten sich direkt an Frau Wagner wenden. |
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Landesprüfungsamt für Studierende der Medizin und der Pharmazie Schießgartenstr. 6 55116 Mainz Tel.: 06131/16-4381 (Frau Wagner) Fax: 06131/16-2015
Wagner.Heidi@AsA-Mainz.lsjv.rlp.de
Landesprüfungsamt Rheinland-Pfalz
| | - | Bei dem PJ handelt es sich um einen Teil des Studiums. Ein arbeitsrechtliches Praktikantenverhältnis liegt nicht vor. Dies hat zur Folge, dass das Mutterschutzgesetz keine Anwendung findet. Im PJ können -wie bisher- maximal 20 Fehltage (=Ausbildungstage) genommen werden. Auch sieht die ÄAppO keine sog."Studientage"vor. Sollte das LPA hiervon Kenntnis erhalten, werden diese auf die 20 Fehltage angerechnet. |
| | - | Nach der neuen gesetzlichen Regelung sind nunmehr Unterbrechungen des Praktischen Jahres aus wichtigem Grund bis maximal 2 Jahren gestattet. Bereits vollständig abgeleistete Tertiale werden anerkannt. Bei einer Unterbrechung von über 2 Jahren müssen die bereits abgeleisteten Tertiale nochmals abgeleistet werden.. |
| | - | Mit dem für die Ausbildung zuständigen Arzt sollte abgesprochen werden, welche Tätigkeiten nicht mehr ausgeführt werden dürfen oder sollten, wie das Chirurgische Tertial absolviert werden kann und ob Wahlfächer gesperrt sind. |
| | - | In der Regel hat die praktische Ausbildung ganztägig an allen Wochenarbeitstagen stattzufinden. In begründeten Einzelfällen kann das PJ auch in Halbtagstätigkeit absolviert werden unter entsprechender Verlängerung der PJ-Zeit. Das "Teilzeit"-PJ bedarf der Antragstellung, sowohl bei der Universität als auch bei dem LPA. Die Entscheidung obliegt ausschließlich dem LPA. |
Landesamt für Verbraucher-, Gesundheits- und Arbeitsschutz Zentralstelle für Gesundheitsberufe Warburgring 78 66424 Homburg/Saar Tel.: 06841/16-27202 Fax: 06841/16-27368
zentralstelle@uniklinikum-saarland.de
Zentralstelle für Gesundheitsberufe
| | - | In Sachsen wird die Mutterschutzfrist nicht gewährt, allerdings kann das PJ für maximal zwei Jahre unterbrochen werden, was jedoch vorher im LPA beantragt werden muss! |
| | - | Für Schwangere sind alle Fächer offen. |
| | - | Die einzelnen Tertiale sind nicht gesondert geregelt, auch das Tertial Chirurgie unterliegt dem normalen Ablauf. |
| | - | Ist eine sinnvolle Ausbildung nicht möglich, da die Schwangere nicht alle Tätigkeiten ausführen will, soll, kann, ist u.U. eine Aberkennung eines Tertials möglich. Daher sollte mit dem für die Ausbildung zuständigen Arzt ein sinnvoller Einsatz als PJlerin abgesprochen werden. |
| | - | Ein PJ in Halbtagstätigkeit ist in Sachsen nicht möglich. |
Regierungspräsidium Dresden Sächsisches Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe Stauffenbergallee 2 01099 Dresden Tel.: 0351/825-2700 Fax: 0351/825-9762
Postanschrift
Postfach 10 06 53 01076 Dresden
lpadresden@rpdd.sachsen.de
Sächsisches Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe im Regierungspräsidium Dresden
| | - | Bezüglich der Mutterschutzfrist ist eine Regelung mit dem Studiendekanat/der Hochschule im Einzelfall jeweils zu erzielen. Die 20 Fehltage können hierfür genommen werden. |
| | - | Eine längere Unterbrechung des PJs wegen Schwangerschaft bzw. Mutterschaft erfolgt als Einzelfallentscheidung. |
| | - | Mit dem Studiendekanat bzw. dem für die Ausbildung zuständigen Arzt sollte abgesprochen werde, welche Tätigkeiten nicht mehr ausgeführt werden dürfen oder sollten, wie das Chirurgische Tertial absolviert werden kann und ob Wahlfächer gesperrt sind. |
| | - | Bisher wurde in Sachsen-Anhalt das PJ noch nicht in einer Halbtagstätigkeit durchgeführt bzw. dies beantragt. Von daher liegt diesbezüglich auch noch keine Entscheidung vor. |
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe Neustädter Passage 15 06122 Halle/Saale Tel.: 0345/6912-343 Fax: 0345/806-1070
Postanschrift:
06106 Halle/Saale
anke.doenitz@lwa.lfa-net.de
| Schleswig-Holstein | hoch |
| | - | Nach Informationen es Landesamts für für Gesundheit und Arbeitssicherheit werden für schwangere Studentinnen die Regelungen für schwangeres Klinikpersonal entsprechend angewendet, die Betreffenden müssten dies mit den Kliniken selber abklären. |
| | - | Das PJ darf in Schleswig-Holstein nach einer Mindestzeit von 8 Wochen ohne Antrag 16 Wochen, mit Antrag bis zu 24 Wochen unterbrochen werden. Im Fall der Schwangerschaft sind wir aber auch bei Studentinnen nach altem Recht ausnahmsweise bereit, ggf. bereits die längere Unterbrechungsregelung der neuen ÄAppO anzuwenden (höchstens 2 Jahre). |
| | - | Ein Teilzeit-PJ ist in 2/3-Tätigkeit möglich, soweit dies organisatorisch machbar ist. Halbtags-PJs werden nicht zugelassen. |
Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit des Landes Schleswig-Holtstein Adolf-Westphal-Str. 4 24143 Kiel Tel: 0431-988-0 Fax: 0431-988-5601
gesa.joergensen@lgafh-ki.landsh.de
| | - | Bezüglich der Mutterschutzfrist ist eine Regelung mit dem Studiendekanat/der Hochschule im Einzelfall jeweils zu erzielen. |
| | - | Die Unterbrechung des Praktischen Jahres regelt § 3 Abs. 3 der Approbationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002. Danach werden Fehlzeiten bis zu insgesamt 20 Ausbildungstagen angerechnet, wobei bei einer darüber hinaus gehenden Unterbrechung aus wichtigem Grund bereits abgeleistete Teile des Praktischen Jahres anzurechnen sind, soweit sie nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. |
| | - | Mit dem Studiendekanat bzw. dem für die Ausbildung zuständigen Arzt sollte abgesprochen werde, welche Tätigkeiten nicht mehr ausgeführt werden dürfen oder sollten, wie das Chirurgische Tertial absolviert werden kann und ob Wahlfächer gesperrt sind. |
| | - | Das PJ ist grundsätzlich in Vollzeittätigkeit abzuleisten. Lediglich in begründeten Ausnahmefällen ist das Absolvieren des Praktischen Jahres in Halbzeittätigkeit denkbar. |
Thüringer Landesverwaltungsamt Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe Ref. 720 Weimarplatz 4 99423 Weimar Tel.: 0361/377372-82, -83, -88 Fax: 0361/377373-05
Postanschrift:
Postfach 22 49 99403 Weimar
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