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| Gebühren zum Wohle der Studierenden? |
Die Studiengebühren wurden zum Sommersemester 2007 eingeführt, um mehr Finanzmittel für die Lehre zur Verfügung zu haben. Konkret bedeutete die Einführung der Gebühren für die Studierenden - so die damaligen Erwartungen - dass die Ausstattung, zum Beispiel in Labor- und Kursräumen, verbessert wird, und dass Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen längere Öffnungszeiten und mehr und innovatives Lehrmaterial bieten können.
Auch sind die Hochschulen durch die mit den Studiengebühren forcierte Wettbewerbssituation dazu angehalten, ihr Lehrangebot attraktiver zu gestalten, z.B. durch kleinere Seminargrößen oder ein erweitertes Kursangebot.
| Studiengebühren: sozial ungerecht? |
Die Hochschulen werden aus Steuergeldern finanziert. Das bedeutet, dass sämtliche Steuerzahler, auch diejenigen ohne Kinder oder eigene akademische Ausbildung, für die landesweiten Studienplätze bezahlen müssen.
Soziale Ungerechtigkeit sehen die Kritiker auch darin, dass die Studiengebühren dazu führen könnten, dass Kinder aus der Unter- oder unteren Mittelschicht wegen der finanziellen Belastung weniger Chance zum Studieren hätten.
Um dem entgegenzuwirken, hat die Regierung mit der Einführung der Gebühren Angebote zur Studienfinanzierung ins Leben gerufen, beispielsweise den KfW-Studienkredit.
| Einwände und Befürchtungen |
Schon 2007 befürchteten Kritiker, dass die eingezahlten Gelder nicht dort ankämen, wo sie sollten, nämlich beim Studenten. Auch dass aufgrund der Einführung von Studiengebühren die staatlichen Förderungen für die Hochschulen gestrichen werden können, wurde damals vermutet. Allerdings lässt sich bisher keine derartigen Entwicklungen an den Hochschulen beobachten.
In der Kritik stehen allerdings zurzeit die großen Rücklagen, die die Hochschulen aus Studiengebühren gebildet haben. So berichtete die Financal Times Deuschland, allein die bayerischen Hochschulen hätten im Jahr 2009 106 Millionen Euro nicht ausgegeben.
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| Wo müssen Studenten zahlen? |
Welche Bundesländer verlangen Studiengebühren? Von insgesamt 16 Bundesländern verlangen vier einen regulären Satz von 375 Euro (Hamburg) bis maximal 500 Euro. Dazu zählen Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen. Niedersachsen erhebt darüber hinaus bei Langzeitstudenten (also ab vier Semestern über der Regelstudienzeit) Zusatzgebühren von bis zu 800 Euro.
Einige der neuen Bundesländer erheben ebenfalls Langzeit- oder Zweitstudiumsgebühren, wenn die Studenten die Hörsaalbänke zu lange belegen. Keine Gebühren verlangen zurzeit insgesamt sechs Bundesländer, darunter neben dem „Neueinsteiger“ NRW auch Berlin und Hessen. Aber ist der komplette Verzicht auf Studiengebühren auch bundesweit realisierbar?
| Links |
Für alle, die über die Regelungen in den einzelnen Bundesländern Bescheid wissen möchten:
Zur Entstehung und ausführlichen Hintergründen:
Pressemitteilung des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Abschaffung der Studiengebühren in NRW:
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