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Zuletzt geändert am 01. 08. 2011

Der Weg zum Medizinstudium: Infos zur Zulassung

Stand WS 2010

Sandra Hoffmann

Nach wie vor erfreut sich das Studium der Humanmedizin großer Beliebtheit. Wenn auch Sie Interesse am Medizinstudium haben, dann führt kein Weg an der gefürchteten Zulassungsstelle vorbei. Mittlerweile gibt es aber zahlreiche Wege, um an einen Studienplatz zu kommen. Im folgenden klären wir die wichtigsten Fragen zur Zulassung zum Medizinstudium.

Übersicht

Die ZVS, die für die Bewerbung um bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge - so auch für das Medizinstudium - zuständig war, wurde am 1. Mai 2010 in eine Stiftung umgewandelt: Stiftung für Hochschulzulassung (Stiftung des öffentlichen Rechts). Das Internetportal, das Magazin und die Bewerbung läuft unter dem Namen hochschulSTART.de. Die aus der ZVS entstandene neue Online-Plattform hochschulSTART.de soll die Studienplatzvergabe erleichtern und transparenter machen.


Um welche Studienfächer es sich drehtNach oben hoch

hochschulSTART.de ist sowohl für die Verteilung von bundesweit durch einen Numerus Clausus (NC) beschränkten Studienfächern, sowie für die Verteilung einiger Studiengänge im sog. Service-Verfahren zuständig.

Weiterhin werden im Wintersemester 2010/11 folgende bundesweit beschränkte Studiengänge über hochschulSTART.de vergeben:

 Medizin
 Zahnmedizin
 Tiermedizin
 Pharmazie

VerteilungsquotenNach oben hoch

Von diesen Studienfächern werden 40% der Plätze direkt von hochschulSTART.de vergeben - wovon die Hälfte nach Abiturnote (NC), die andere nach Wartezeit verteilt werden.

Die restlichen 60% der Studienplätze werden von den Hochschulen in einem Auswahlverfahren (AdH) vergeben.


Numerus Clausus (NC)Nach oben hoch

Numerus Clausus kommt aus dem Lateinischen und bedeutet "geschlossene Zahl". Gibt es für eine Studienfach mehr Bewerber als Plätze, wird die Zulassung beschränkt. Ob die Abiturnote ausreicht, um einen Platz zu bekommen, hängt von den anderen Bewerbern ab und kann von Semester zu Semester variieren.

Die in dieser Quote verfügbaren Studienplätze werden in 16 Landesquoten aufgeteilt, wodurch nur Studienbewerber eines Bundeslandes miteinander konkurrieren, um unterschiedliche Maßstäbe bei der Benotung der schulischen Leistungen auszugleichen.

   Externer Link NC-Werte für das Medizinstudium für die vergangenen Jahre


WartezeitquoteNach oben hoch

Als Wartezeit gilt die Zeit nach Erreichen der Hochschulreife (in Halbjahren), wobei innerhalb einer Gruppe mit gleicher Wartezeit nach dem Notendurchschnitt sortiert wird. Hier bestehen nebenbei keine Landesquoten.

"Parkstudiensemester" werden von den Wartesemestern abgezogen. Als Parkstudium gilt das Studium an einer deutschen Hochschule - auch wenn man keine Lehrveranstaltungen besucht oder trotz Einschreibung ein Urlaubssemester beantragt.


Entscheidung über den StudienortNach oben hoch

Bei der Verteilung der über Wartezeit ausgewählten Bewerber sind hauptsächlich die von diesen genannten Ortspräferenzen maßgeblich. Wenn die Bewerberzahl die Kapazitäten der Wunschuniversität übersteigt wird nach folgenden sozialen Kriterien entschieden:

 1. Schwerbehinderte Personen
 2. Personen mit Ehegatte/in oder Kind/ern (und mit diesen eine Wohnung teilen)
 3. Personen mit zwingenden Bindungen an erstgenannten Studienort
 4. Personen, die bei ihren (Pflege)Eltern wohnen - und an der nächstgelegenen Hochschule studieren möchten
 5. Personen, auf die oben genannte Kriterien nicht zutreffen - und deshalb erst als letzte berücksichtigt werden können

Die Auswahl durch die HochschulenNach oben hoch

60% der Plätze werden im Auswahlverfahren über die Hochschulen vergeben (AdH).

Zeitlich wird das AdH nach der Auswahl der Abiturbesten- und der Wartezeitquote durchgeführt.

Wer am Auswahlverfahren teilnehmen möchte, muss sich bei hochschulSTART.de bewerben, wobei in wenigen Ausnahmen einige Hochschulen zusätzlich die Zusendung von Unterlagen verlangen. Dadurch werden von den Hochschulen Ausschlussfristen gesetzt - denn wer die Frist versäumt, wird automatisch vom Zulassungsantrag ausgeschlossen.

Wer darf am AdH teilnehmen?

Wer am AdH teilnehmen möchte muss mindestens eine Hochschule - maximal sechs - nennen.

Von der Teilnahme sind ausgeschlossen:

 Zugelassene in der Abiturbestenquote (auch wenn sie sich nicht eingeschrieben haben)
 Zugelassene in der Wartezeitquote (auch wenn sie sich nicht eingeschrieben haben)
 Zweitstudienbewerber
 Bewerber mit bestandener Zwischenprüfung einer Fachhochschule
 Sanitätsoffizieranwärter der Bundeswehr

VorauswahlNach oben hoch

Einige Hochschulen begrenzen die Zahl der Teilnehmer und wählen ihre Bewerber nach verschiedenen Vorkriterien aus, wie zum Beispiel:

 Abiturdurchschnittsnote
 Ortspräferenz
 Kombination beider Kriterien

Soweit keine Vorgaben für eine Vorauswahl von der Hochschule angegeben wurden, werden alle Bewerber, die die Hochschule auf einem der sechs Plätze genannt haben, am AdH beteiligt.

Hier geht es zu den Vorauswahlkriterien der einzelnen Hochschulen (Stand Juli 2010):

   Externer Link Vorauswahlkriterien in Medizin, Pharmazie, Tiermedizin, etc


Auswahlkriterien der HochschulenNach oben hoch

Auf die Vorauswahl folgt das eigentliche Auswahlverfahren. Hier kann die Durchschnittsnote durch folgende Kriterien ergänzt werden:

 Einzelnoten
 Ergebnis eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests (TMS*, s.u.)
 Berufsausbildung oder Berufstätigkeit
 Ergebnis eines Auswahlgesprächs
 sonstige durch das jeweilige Landesrecht zugelassene Kriterien
 Kombination dieser Kriterien


*TMS

Eine Möglichkeit, um seine Chancen im AdH zu verbessern, bietet bislang das Bundesland Baden-Württemberg: Durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Studierfähigkeitstest, dem sogenannten Test für medizinische Studiengänge - kurz TMS - können die eigene Chancen verbessert werden. Das Ergebnis fließt in das Auswahlverfahren der Unis in BW mit ein.

Auch die Universitäten Bochum, Leipzig, Lübeck und Mainz berücksichtigen den TMS bei der Studienplatzvergabe.

Die Teilnahme am Test ist kostenpflichtig (50 Euro). Der Test wird jährlich an verschiedenen Testorten deutschlandweit abgenommen. Der nächste TMS findet am 7. Mai 2011 statt.

   Externer Link Weitere Informationen zum TMS


Für jede Hochschule mit ihren jeweiligen Auswahlkriterien werden Ranglisten der Bewerber erstellt - sind Bewerber ranggleich wird nach Dienst (also z.B. Wehrdienst, Zivildienst, Freiwilliges soziales Jahr, min. zweijähriger Dienst als Entwicklungshelfer, Pflege oder Betreuung eines leiblichen/adoptierten minderjährigen Kindes oder sonstigen pflegebedürftigen Angehörigen) und Los entschieden.

Wer an seiner erstgenannten Hochschule keine Zulassung erhalten hat, rutscht in die Auswahl seiner zweitgenannten (mit ihren eventuell eigenen Kriterien), usw.
Eine Entscheidungsmöglichkeit bei mehreren Zulassungen im Auswahlverfahren der Hochschulen besteht nicht. Wenn für einen Bewerber mehrere Zulassungsmöglichkeiten bestehen, gilt die Zulassung immer nur für die Uni mit der höchsten Ortspräferenz. Z.B. bei einer Zulassung für den 2. und den 4. Ort erfolgt der Bescheid nur für den 2. Ort.

Für weitere Informationen und Nachfragen:

   Externer Link Anschriften der Hochschulen


Das Ergebnis der StudienplatzvergabeNach oben hoch

Das Ergebnis der Bewerbung wird aus rechtlichen Gründen immernoch per Post den häuslichen Briefkasten erreichen, jedoch kann man - wenn man es nicht erwarten kann - in seinem persönlichen Bereich unter www.hochschulstart.de online schon am Versandtag seine Resultate einsehen. So erspart man sich zwei lästige Tage des Wartens.


Termine für den BescheidversandNach oben hoch

Für das Wintersemester 2010/11 sind die Zulassungen in der Abitur-, Wartezeit- und in den Vorabquoten bereits am 11. August versandt worden, die entsprechenden Ablehnungsbescheide am 13. August.


In diesen ersten beiden Quoten gibt es kein Nachrückverfahren. Nicht angenommene Plätze werden im AdH vergeben.

Im AdH gibt es wie oben erwähnt verschiedene Kriterien. Einige lassen sich sofort zwischen den Bewerbern abgleichen (sogenannte numerische Kriterien),wie beispielsweise die Einzelnoten oder eine Bonierung einer Berufsausbildung. Andere, wie die Durchführung von Auswahlgesprächen, erfordern mehr Zeit.

Um nicht auf die letzte Hochschule (und deren Rangliste) warten zu müssen, werden die Studienplätze nun in zwei Stufen vergeben:

Erste Stufe:

Bis zum 2. September liegen bereits neben den numerischen Ranglisten die Listen einiger Hochschulen vor.


Wichtig: Zur 1. Stufe werden nur Zulassungsbescheide und keine Ablehnungsbescheide verschickt.

Zweite Stufe:

Die restlichen Bewerber müssen bis zum 23. September die Nerven bewahren.

Nachrückverfahren

Werden Studienplätze nicht angenommen, werden im Namen der Hochschulen von hochschulSTART zwei aufeinanderfolgende Nachrückverfahren durchgeführt:

Freie Plätze werden dann bis zum 6. Oktober an die nächsten Bewerber auf der Rangliste vergeben.

Sollten dann noch Studienplätze nicht angenommen worden sein, werden diese bis zum 18. Oktober vergeben.


Die Hochschulen verzichten jedoch ausdrücklich auf Erklärungen oder die Nennung von Gründen, sollte der Studienplatz nicht angenommen werden.


AblehnungsbescheidNach oben hoch

Bei Nichterhalt eines Studienplatzes werden den Bewerbern Bescheide zugeschickt, auf denen auch ihr jeweiliger Rangplatz und der Grenzrang (also der letzte zugelassene Bewerber) ersichtlich sind.

Die Auswahlgrenzen entscheiden sich für jedes Semester neu anhand der Qualifikation der konkurrierenden Bewerber, und sind sowohl von der Anzahl der Bewerber sowie von Studienplätzen abhängig.

An jedem Verfahren nehmen alte und neue Bewerber teil, so dass sich der eigene Rangplatz je nach Bewerberlage verbessern oder verschlechtern kann.


Losverfahren und StudienplatzbörseNach oben hoch

Sollten auch nach dem zweiten Nachrückverfahren noch Plätze frei sein, vergeben die Hochschulen diese im Losverfahren. Für diese Restplätze ist unter der Internetadresse www.freie-studienplaetze.de eine Börse eingerichtet worden, auf der die Hochschulen noch verfügbare Studienplätze einstellen können.

Hier muss man direkt mit den Hochschulen in Kontakt treten, indem man eine formlose, schriftliche Mitteilung formuliert oder - je nach Hochschule - ein eventuell vorhandenes Online-Formular ausfüllt.

Mehr dazu auf

   Externer Link www.freie-studienplaetze.de

   Externer Link Mit Losglück zum Studienpaltz


Ausländische Studienbewerber Nach oben hoch

Die ausländischen Studienbewerber, die den deutschen Bewerbern gleichgestellt sind - z.B. EU-Bürger, Bewerber Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (z. B. aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Bewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung - nehmen am regulären Auswahlverfahren teil. Wenn sie ihre Hochschulzugangsberechtigung außerhalb Deutschlands erworben haben, sollten beim Kultusministerium ihres Bundeslandes eine bundesweit gültige Anerkennungbescheinung beantragen.

Studienbewerber mit einem Wohnsitz im Ausland, die in Nordrhein-Westfalen studieren möchten, müssen sich an die Anerkennungsstelle NRW richten.

Wenn diese Bescheinigung in Form einer amtlich beglaubigten Kopie eingereicht wird, kann diese wie auch eine dort vermerkte deutsche Durchschnittsnote von hochschulSTART berücksichtigt werden.

Ansonsten erfolgt die Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung und die Berechnung der Durchschnittsnote durch hochschulSTART. Jedoch muss hierfür das ausländische Zeugnis in amtlicher deutscher Kopie und Übersetzung vorliegen.

Mehr dazu unter:

   Externer Link Mit ausländischem Pass an deutsche Hochschulen


Angaben zu einem absolvierten DienstNach oben hoch

Wer vor dem 31. Oktober 2010 einen Dienst beendet hat, hat Chancen für eine bevorzugte Auswahl nach einem Dienst, welcher als nachrangiges Auswahlkriterium berücksichtigt wird.

Als Dienst gilt:

 Wehrdienst
 Zivildienst
 Freiwilliges soziales Jahr, freiwilliges ökologisches Jahr, Europäischer Freiwilligendienst, etc.
 Mindestens zweijähriger Dienst als Entwicklungshelfer
 Bis zu dreijährige Pflege oder Betreuung eines leiblichen/adoptierten minderjährigen Kindes oder sonstigen pflegebedürftigen Angehörigen

Die mehrmalige Ableistung von freiwilligen Diensten wird nicht gefördert.

Wer mehrere Dienste nacheinander geleistet hat, sollte im Zulassungsantrag den zuerst geleisteten angeben; und den weiteren auf einem gesonderten Blatt erläutern, das mit dem Ausdruck des Zulassungsantrags zurück an hochschulSTART geschickt werden muss.


Einzige Ausnahme: Wer nach einem Wehrdienst einen Zivildienst geleistet hat, gibt im Antrag gleich die gesamte Dienstzeit an.

Weiter Hinweise hierzu unter:

   Externer Link Die freiwilligen Dienste


BewerbungsfristenNach oben hoch

Die Bewerbung für das Wintersemester 2011/12 ist voraussichtlich ab Ende April mögich.

Bewerbungsschluss für die Antragstellung zu einem Wintersemester ist der


15. Juli, 24:00 Uhr (Ausschlussfrist!)

Bewerbungsschluss für die Antragstellung zu einem Sommersemester ist der


15. Januar, 24:00 Uhr (Ausschlussfrist!)

Der online übermittelter Datensatz muss hochschulstart.de spätestens zu diesem Termin erreicht haben.

Es gilt der Zeitpunkt der Speicherung des Datensatzes bei hochschulstart.de.

Unterlagen einreichen

Wer sein Zeugnis erst kurz vor Annahmeschluss erhält, sollte sich bereits vorher bewerben. Hat er seinen Zulassungsantrag fristgerecht gestellt, können Belege nachgereicht werden.


Weitere InformationenNach oben hoch

hochschulSTART-Info für das WS 2010/11

In der Infobroschüre finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die zulassungsbeschränkten Studiengänge.

   Externer Link hochschulstart-Infobroschüre WS 2010/11

Hinweis: Die Angaben dieser Seite sind sorgfältig recherchiert worden, für die Richtigkeit und Aktualität übernehmen wir allerdings keine Gewähr! Bitte informieren Sie sich auch auf den Seiten der ZVS.


 
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