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Artikel vom 28. 11. 2007

Medizinstudium für Ausländer in Greifswald

Erste Hilfe und Tipps

Sven Flemming

Du kommst aus dem Ausland? Du möchtest in Greifswald Medizin studieren? Du weißt aber nicht, wie, wann und wo du dich bewerben musst? Hier gibt es erste Hilfe.

Übersicht


Bewerbung und ZulassungNach oben hoch

Die Zulassung für ein Studium an der Ernst-Moritz-Arndt Universität Greifswald setzt eine in Deutschland anerkannte Hochschul-zugangsberechtigung (Abitur) und ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache voraus. Ist ein ausländischer Schulabschluss dem deutschen Abitur gleichwertig, kann ein Hochschulstudium direkt aufgenommen werden. Bei bedingter Gleichwertigkeit ist eine zusätzliche Feststellungsprüfung nach Besuch des Studienkollegs abzulegen. Über die Gleichwertigkeit und Anerkennung von ausländischen Studienzeugnissen und Schulabschlüssen kann man sich bei INOBIS (Integriertes Onlinebewerbungs- und Informationssystem für internationale Studienbewerber) oder beim Deutschen Studenten Austausch Dienst (DAAD) informieren.

   Externer Link www.inobis.de

   Externer Link www.daad.de


Vorbereitungskurs am StudienkollegNach oben hoch

Studienbewerbern mit einer nicht gleichwertigen Hochschulzugangs-berechtigung wird über das Greifswalder Studienkolleg ein spezieller einjähriger Kurs zur Vorbereitung auf das Medizinstudium und auf die Feststellungsprüfung angeboten. Die Aufnahme in das Studienkolleg setzt jedoch wieder Grundstufenkenntnisse in der deutschen Sprache voraus. Die Tests für das Studienkolleg finden im August und im Januar statt. Der einjährige Vorbereitungskurs beginnt dann im Anschluss an die Aufnahmetests im Winter- und im Sommersemester. Bei fehlenden Deutschkenntnissen besteht die Möglichkeit einen einsemestrigen Sprachkurs am Studienkolleg zu besuchen.

   Externer Link Studienkolleg Greifswald


Nachweis von SprachkenntnissenNach oben hoch

Die für das Medizinstudium in Greifswald geforderten Deutschkenntnisse können nachgewiesen werden durch:

 -die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber" (DSH), mindestens Stufe II;
 -das "Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz" (Stufe II);
 -das "Große deutsche Sprachdiplom" oder das "Kleine deutsche Sprachdiplom" des Goethe-Instituts;
 -die "Zentrale Oberstufenprüfung" (ZOP) des Goethe-Instituts;
 -den "Test Deutsch als Fremdsprache" (TestDaF), mindestens Niveau 4 in allen Teilprüfungen.

Ausländische Bewerber mit Deutschkenntnissen im Umfang von mindestens 400 Unterrichtsstunden können am Institut für Deutsche Philologie an einen Vorbereitungskurs für die "Deutsche Sprachprüfung" teilnehmen. Zugangsvoraussetzung ist die Hochschulzugangsberechtigung für eine deutsche Hochschule. Studienbewerber, die das Studienkolleg besuchen müssen, können dieses Kursangebot leider nicht wahrnehmen. Der Sprachkurs kostet pro Semester 300 Euro. Die Kosten für die Sprachprüfung belaufen sich dann noch mal auf 150 Euro.

   Externer Link Deutschkurs am Institut für Deutsche Philologie

   Externer Link Test Deutsch als Fremdsprache

   Externer Link Goethe-Institut


Ablauf der BewerbungNach oben hoch

Bei einer Bewerbung für das 1. Fachsemester Medizin muss man alle benötigten Unterlagen an UNI-ASSIST (Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen) schicken. Hier werden alle Unterlagen auf Vollständigkeit und Korrektheit überprüft.

Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
c/o UNI-ASSIST e.V.
Helmholtzstraße 2-9
10587 Berlin

Ist die Überprüfung abgeschlossen und das Vorliegen aller nötigen Unterlagen gewährleistet, werden die Bewerbungsunterlagen an das Akademische Auslandsamt weitergeleitet. Das Akademische Auslandsamt entscheidet dann auch über die endgültige Zulassung für ein Studium an der Universität Greifswald. Bewerber für ein Teilstudium (Auslandssemester ohne Abschluss) oder ein Vollstudium (höheres Fachsemester) senden ihre Unterlagen gleich direkt an das Auslandsamt:

Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
Akademisches Auslandsamt
Domstraße 8
17487 Greifswald

Die Bearbeitung ist sowohl bei UNI-ASSIST als auch beim Akademischen Auslandsamt gebührenpflichtig. Zeugnisse, die in Kopie geschickt werden, oder Übersetzungen müssen amtlich beglaubigt sein, zum Beispiel im Ausland durch die dortige deutsche Botschaft. Folgende Unterlagen sind einzureichen:

 -ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular "Antrag auf Zulassung zum Studium" mit lückenlosem Lebenslauf,
 -eine amtlich beglaubigte Fotokopie des Originals des Sekundarschulabschlusszeugnisses mit Fächer- und Notenteil,
 -eine amtlich beglaubigte Kopie über den Nachweis der bestandenen allgemeinen Hochschulaufnahmeprüfung (nur von Bewerbern/innen aus einigen Ländern, z. B. Iran, Türkei, Korea, Vietnam),
 -amtlich beglaubigte Kopien von Studiennachweisen (mit Fächer- und Notenübersicht) und erworbenen Hochschulabschlüssen (Abschlussdiplom, mit Fächer- und Notenübersicht),
 -eine amtlich beglaubigte Kopie des Nachweises deutscher Sprachkenntnisse,
 -die Überprüfungsbestätigung der deutschen Botschaft in Peking (China) für chinesische Studienbewerber/innen bzw. der deutschen Botschaft in Ulan-Bator (Mongolei) für mongolische Studienbewerber/innen,
 -eine Passkopie (gegebenenfalls mit Einreisevisum und befristeter Aufenthaltserlaubnis),
 -Beleg über die Einzahlung der Bearbeitungsgebühr.
   Externer Link UNI-ASSIST

   Externer Link Hinweise zur Beglaubigung von Kopien

   Externer Link Merkblatt für Bearbeitungsgebühren


BewerbungsfristenNach oben hoch

Für das Studienkolleg, den Deutschkurs als auch für das Studium allgemein sind die folgenden Bewerbungsfristen einzuhalten:

Studium
15.01. des jeweiligen Jahres für das Sommersemester (01.04. bis 30.09.)
15.07. des jeweiligen Jahres für das Wintersemester (01.10. bis 31.03.)

Studienkolleg
15.11. für das Sommersemester
15.05. für das Wintersemester

DSH-Deutschkurs
15.02. für das Sommersemester
15.08. für das Wintersemester


VisumNach oben hoch

Ausländische Studierende und Studienbewerber müssen bei der deutschen Botschaft des jeweiligen Landes ein Visum für Studienzwecke bzw. ein Visum für Studienbewerber beantragen. Ein Studienbewerbervisum, das man nach einer Bewerberbestätigung oder nach einer Einladung für das Studienkolleg bzw. den Sprachkurs beantragen kann, berechtigt zu einem neunmonatigen Aufenthalt in Deutschland. Die Einreise mit einem Touristenvisum kann nicht mehr in ein Visum für Studienzwecke umgewandelt werden! Kein Visum benötigen Staatsangehörige der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), von Australien, Japan, Kanada, Israel, Neuseeland, USA, der Schweiz, Honduras, Monaco oder San Marino.

   Externer Link Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland

   Externer Link Weitere Infos zur Einreise- und Aufenthaltsbewilligung


AufenthaltgenehmigungNach oben hoch

Nach Ablauf des Visums muss bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Bei der Erstausstellung ist die Genehmigung auf zwei Jahre limitiert. Wenn nach diesen zwei Jahren der Aufenthaltszweck noch nicht erfüllt ist und dieser in absehbarer Zukunft aber erreicht wird, ist eine Verlängerung von zwei weiteren Jahren möglich. Die Zeit für die Studienvorbereitung sollte aus diesem Grund nicht länger als 2 Jahre andauern. Für EU-Staatsangehörige besteht eine Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt!


Finanzierung des StudiumsNach oben hoch

Bei der Beantragung des Visums möchten die deutschen Behörden einen Finanzierungsnachweis für 1 Jahr haben. Dieser Finanzierungsnachweis soll gewährleisten, dass ausländische Studenten sich selber finanzieren können und nicht auf die Hilfe staatlicher Gelder angewiesen sind. Zurzeit beträgt der Finanzierungsnachweis monatlich 585 Euro und kann wie folgt nachgewiesen werden:

 -Die Eltern legen entsprechende Einkommens- und Vermögensnachweise vor.
 -Jemand mit Wohnsitz in Deutschland verpflichtet sich gegenüber der Ausländerbehörde, die Kosten für Sie zu übernehmen.
 -Ein Sicherheitsbetrag wird auf ein gesperrtes Konto eingezahlt.
 -Sie erhalten ein Stipendium von einem anerkannten Stipendiengeber.
 -Sie erhalten eine Förderung nach dem deutschen Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).

Lebenserhaltungskosten in GreifswaldNach oben hoch

Obwohl die Hanse- und Universitätsstadt Greifswald in den neuen Bundesländern liegt und hier die Lebenserhaltungskosten im innerdeutschen Vergleich sicherlich niedriger sind, muss man monatlich rund 600 Euro und mehr einplanen. Ein Zimmer im Studentenwohnheim kostet pro Monat ca. 120 bis 180 Euro. Private Mietwohnungen sind noch preisintensiver. Für Telefon und Internet muss man ca. 50 Euro veranschlagen. Der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt zurzeit monatlich 56,62 Euro. Für Ernährung und Kleidung kann man mit ungefähr 250 Euro kalkulieren. Fachbücher und Lehrmaterialien verschlingen in der Medizin auch noch einmal eine große Summe Geld und sind in den 600 Euro noch nicht einberechnet.

   Externer Link Studentenwohnheime


KontaktaufnahmeNach oben hoch

Das Kontakte knüpfen fällt in Greifswald nicht schwer. Durch die geringen Studentenzahlen in den Semestern kommt schnell eine familiäre Atmosphäre auf. Zum Start des ersten Semesters gibt es zudem noch die Einführungswoche, in der den Neuankömmlingen die Stadt und die Universität gezeigt werden. Tutoren in dieser Ersti-Woche sind Studenten der höheren Semester, die auch gerne den einen oder anderen Tipp verraten.


Weitere LinksNach oben hoch
   Externer Link Akademisches Auslandsamt

   Externer Link Studentensekretariat Medizin

   Externer Link Lektorat Deutsch als Fremdsprache

   Externer Link Studienkolleg Greifswald

 

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