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Sterbehilfe: Urteil im Fall des Rechtsanwalts Wolfgang Putz erwartet

Nahe beim Tod: Dürfen wir das Sterben verhindern?

Marlen Lauffer

Gebannt hören die Medizinstudenten des zweiten Semesters in München dem bekannten Rechtsanwalt und Medizinrechtler Wolfgang Putz bei seinem Vortrag zu. Sie wissen noch nicht, dass Putz nur wenige Wochen später, am 25. Juni, ein Urteil des Bundesgerichtshofs erwartet: Durfte er einer Frau empfehlen, die künstliche Ernährung der seit Jahren komatösen Mutter zu stoppen.

Übersicht


Beeindruckende Vorlesung in MünchenNach oben hoch

Im Rahmen der Ringvorlesung "Medizinische Psychologie und Soziologie" ist der bekannte Rechtsanwalt zu einem Gastvortrag in die Münchner Anatomie gekommen. Wolfgang Putz möchte in seinem Vortrag "Grundzüge medizinischer Ethik" die angehenden Mediziner über rechtliche Regelungen bei der Behandlung von Patienten, die Bedeutung des Patientenwillens und das damit verbundene ärztliche Handeln informieren. Gekonnt und mit eindrucksvollen Beispielen macht er den Ernst und die Schwierigkeit der Situation deutlich und versucht mit seinen Worten den Medizinstudenten Verständnis für die medizinische als auch die rechtliche Lage bei todkranken Patienten zu vermitteln.

Schnell wird klar, dass es kein allgemeines "Rezept" für die Entscheidung gibt, lebenserhaltende Maßnahmen zu beenden oder weiterzuführen, von zu vielen Faktoren hängt diese Entscheidung ab ab.
Putz zeigt den Studenten die Bedeutung der medizinischen Indikation auf, wie diese mit dem Patientenwillen in Verbindung steht, und er weist auch darauf hin, wie wichtig es ist, die Patienten vor einer Behandlung umfassend aufzuklären.


Bislang alle Gerichtsfälle gewonnenNach oben hoch

Im Laufe seines Vortrages berichtet er immer wieder über Gerichtsfälle, die er im Laufe seiner Karriere mit seiner Kanzlei geführt und bis heute allesamt gewonnen hat. In diesen Fällen, 260 an der Zahl, geht es fast immer um "Entscheidungen am Lebensende". Mit seiner Arbeit hat Putz in vielen Fällen erreicht, dass der Wille des Patienten in der medizinischen Behandlung berücksichtigt wurde, und dass Menschen, die sich wünschten zu sterben, dies auch konnten.

Mit dem Gefühl, an diesem Tag wirklich etwas für mein Leben gelernt zu haben, sowohl persönlich als auch für meine spätere Tätigkeit als Arzt, und mit den letzten Worten des Vortrags: "Wer mich liebt, muss verstehen, dass ich sterben will" (Ramon Sanpedro in: Das Meer in mir) im Kopf, verlasse ich an diesem Nachmittag den Hörsaal.


Überraschender Zeitungsbericht: Putz selbst vor GerichtNach oben hoch

Als ich gut zwei Wochen später die Zeitung aufschlage, bin ich überrascht: Eigentlich interessiert mich der Artikel über Craig Venter und seine neuesten Forschungsergebnisse, als mir auf der nebenstehenden Seite ein Bild von Wolfgang Putz entgegenblickt. Schon die Überschrift sagt klar: Putz steht diesen Sommer selbst als Angeklagter vor Gericht. Er ist wegen versuchten Totschlags angeklagt.

Putz ist in seinem Leben schon häufiger angeklagt worden, wie ich bei der Recherche zu diesem Artikel herausfinde, doch diesmal wurde er, im Gegensatz zu den anderen Anlässen zuvor, nicht freigesprochen. Im April 2009 verurteilte ihn das Landesgericht in Fulda zu neun Monaten Haft auf Bewährung. Putz ging darauf hin in Revision und stand Anfang diesen Monats beim BGH in Karlsruhe vor Gericht. Das Urteil mitsamt einer angekündigten Grundsatzentscheidung soll am 25. Juni 2010 gesprochen werden.


Wie kam es zu dieser Anklage?Nach oben hoch

Es geht um einen Fall aus dem Jahr 2007: Erika K., die aufgrund einer Hirnblutung seit 2002 im Koma lag, wurde mit einer Magensonde ernährt, doch nach eineinhalb Jahren haben die beiden Kinder der Patienten zusammen mit Putz erreicht, dass die künstliche Ernährung beendet wird. Während die Kinder bereits den Tod der Mutter erwarten, macht das Heim einen Rückzieher und will die lebenserhaltenden Maßnahmen wieder aufnehmen. Da es kurz vor Weihnachten ist und die Kinder niemand anderen erreichen können, rufen sie ihren Anwalt Putz an. Dieser rät seiner Mandantin am Telefon, die Magensonde zu durchtrennen, ein Rat, den diese befolgt. Das Heim alarmiert drauf hin die Polizei, die die Tochter der Patientin verhaftet. Die Heimleitung erstattet Anzeige gegen die Kinder und deren Anwalt Putz.

Das Landesgericht Fulda verurteilt Putz dann im Frühling 2009 wegen versuchten Totschlags. Der Richter bezeichnet das Zerstören der Magensonde als aktive Sterbehilfe und damit als strafbar. Die Tochter der Patienten wird freigesprochen, ihr Bruder ist inzwischen verstorben.

Putz gibt sich mit diesem Urteil jedoch nicht zufrieden und geht in Revision. Er hofft, von den Richtern in Karlsruhe Recht zu bekommen und mit diesem Fall eine Änderung der bisher vorherrschenden Gesetzte zu erreichen.


Zukunft in der SterbehilfeNach oben hoch

Am 25. Juni 2010 wird nun der BGH in Karlsruhe sein Urteil verkünden und gleichzeitig eine Grundsatzentscheidung fällen. Denn, wie auch in Putz' Vortrag in der Anatomie deutlich wird, gibt es zwar rechtliche Regelungen, im Bereich der Sterbehilfe sind sie trotzdem nicht eindeutig.

So wurde zwar im Juni 2009 die neue Patientenverfügung vom Bundestag angenommen, bis heute gibt es aber noch keine klar zugehörige Regelung im Strafrecht. Offen ist immer noch die Frage, ob sich ein Arzt strafbar macht, wenn er dem Patientenwillen entsprechend die lebenserhaltenden Maßnahmen beendet.

Schnell wird deutlich und mir auch beim Recherchieren für diesen Artikel klar, dass Putz und sein Fall einiges in der Medizin ändern und neue Tore im Bereich der Sterbehilfe öffnen könnten.

Und so ist nicht nur Putz gespannt auf das Urteil, sondern auch ich als angehende Ärztin, die die Entscheidung des BGH in ihrem zukünftigen Beruf vor allem betreffen wird. Schließlich werde ich meine Patienten nach den neuen Gesetzten behandeln.


Nachtrag: Das Urteil des BGHNach oben hoch
LinkBGH hebt Verurteilung Putz' auf!
 
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