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Artikel vom 04. 04. 2005

Gute Zukunft für Vertragsärzte

Mehr freie Praxen als Bewerber

Klaus Schmidt

Junge Ärzte haben heute gute Aussichten für den Start als Vertragsarzt. Der Markt hat sich zu einem Nachfragermarkt entwickelt: Es gibt aufgrund der Altersstruktur der Ärzteschaft mehr freie Praxen als Bewerber. Kooperative Versorgungsformen bieten neu niedergelassenen Ärzten gute wirtschaftliche Chancen.

Übersicht


Seminar "Zukunftschance eigene Praxis"Nach oben hoch


Die Referenten des Seminars "Zukunftschance eigene Praxis" der KV Baden-Württemberg auf dem Kongress "Medizin 2005" Ende Januar in Stuttgart konnten den interessierten Kolleginnen und Kollegen guten Gewissens Mut machen. Wenn sie unmittelbar am Patienten arbeiten wollen, haben sie eigentlich gar keine andere Alternative als die Vertragsarztpraxis, argumentierte Dr. Nikolaus Boesen, seit Januar Leiter der KV-Bezirksdirektion Stuttgart. Die Aussichten sind gar nicht schlecht, auch wenn man berücksichtigt, dass der Gesetzgeber die Arbeitsbedingungen diktiert und der Vertragsarzt im Grunde kein echter Freiberufler ist. Die wichtigsten Regeln stehen im Sozialgesetzbuch, Band V (SGB V): § 71 schreibt die Beitragssatz-Stabilität vor, § 72 enthält das Wirtschaftlichkeitsgebot. Der Leistungsbedarf orientiert sich an der Arztzahl, der Morbidität der Versicherten, an neuen Leistungen, dem medizinisch-technischen Fortschritt, aber auch am Anspruch der Versicherten, denn die wollen für ihren Beitrag auch etwas haben.


Wachstumsmarkt GesundheitNach oben hoch


Trotz allen Beschränkungen durch die GKV-Vorschriften gilt es festzuhalten: Der Gesundheitsmarkt ist ein Wachstumsmarkt. Boesen zitierte Norbert Walter, den Chef-Volkswirt der Deutschen Bank, der kürzlich gesagt hat: "Ich beglückwünsche jeden, der heute Medizin studiert." Da ist zum Beispiel der Wellness-Markt, aber auch der wachsende Präventionsmarkt. Viele sinnvolle Leistungen, die Ärzte anbieten können, sind nicht im GKV-Leistungskatalog, werden aber nachgefragt.


Praxiskooperationen machen mehr SpaßNach oben hoch

Die Einnahmenseite lässt sich im Unternehmen Arztpraxis nicht so einfach beeinflussen, wohl aber die Kostenseite. Das gilt weniger für die Personalkosten als vielmehr für die Sachkosten. Schon bei der Praxiseinrichtung kann man gehörig steuern, etwa wenn man die Stühle nicht beim Design-Haus, sondern bei Ikea kauft. Am meisten aber lassen sich die Kosten der Praxis durch Kooperationsformen beeinflussen, in Boesens Augen "das einzig Wahre": "Ich würde heute nicht mehr als Einzelkämpfer in die Praxis gehen."
Wichtig für die Zukunft der eigenen Praxis sind in erster Linie das Leistungsspektrum - "Es muss nicht jeder alles machen, vor allem nicht das, was ohnehin schon im Umfeld geboten wird" - sowie die Praxisstruktur. Eine kooperative Praxisform macht laut Boesen mehr Spaß und bietet dem Praxisinhaber auch einen höheren Freizeitwert.


Der schnellste Weg zur Zulassung Nach oben hoch


Der schnellste Weg zur Zulassung führt nach den Worten von KV-Jurist Peter Ramolla über die Information, welche Planungsbereiche noch offen sind. Dann lässt man sich im Arztregister eintragen, sucht sich einen Praxis-Standort, geht dann zur KV-Niederlassungsberatung und stellt den Zulassungsantrag. Natürlich kann man auch in gesperrten Planungsbereichen eine Zulassung bekommen, z.B. durch Übernahme eines Vertragsarztsitzes - den findet man am ehesten über Anzeigen im Ärzteblatt - , durch Job-Sharing oder durch eine Sonderbedarfszulassung.
Für einen ausgeschriebenen Vertragsarztsitz muss man sich beim Zulassungsausschuss, der aus 3 Ärzte und 3 Kassen-Vertretern besteht, bewerben. Der Ausschuss wählt nach bestimmten Kriterien aus, welcher Bewerber die Praxis fortführen soll. Dazu zählen die berufliche Eignung, das Approbationsalter ("je älter, desto besser"), die Dauer ärztlicher Tätigkeit, ob man Ehegatte oder Kind des Praxis-Abgebers ist, Partner der früheren Gemeinschaftspraxis oder Angestellter des Abgebers ist. Dann spielen der Wartelistenplatz und der Kaufpreis eine Rolle. Das bedeutet nicht, dass derjenige die Praxis bekommt, der am meisten zahlt, aber nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts muss wenigstens der Verkehrswert der Praxis bezahlt werden.


Job-sharing weniger günstigNach oben hoch


Weniger günstig beurteilt Ramolla die Chance des Job-Sharing. Wenn zwei Ärzte sich einen Arztsitz teilen, bildet die vorgeschriebene Leistungsbegrenzung einen Pferdefuß. Es sei zu fragen, ob zwei Ärzte überhaupt von der einen Praxis leben können. Geringe Chancen sieht er auch über den Weg der Sonderbedarfszulassung, weil hier bestimmte quantitative und qualitative Voraussetzungen gegeben sein müssen.
Auf jeden Fall lohnt sich der Weg in die eigene Praxis, findet Medizinökonomin Dorothy Mehnert, Beraterin bei der KV. Schließlich studieren die meisten ja nicht Medizin, um hinterher als Sozialunternehmen tätig zu werden, sondern auch, um Geld zu verdienen, merkte sie realistisch an. Der Weg vom angestellten Arzt zum Unternehmer ist nach ihrer Erfahrung attraktiv: "Man kann als Arzt vom Einkommen der Praxis durchaus leben."
Auch sie sieht eine Menge von wirtschaftlichen Vorteilen in der Tätigkeit in Kooperationsformen. In einer Gemeinschaftspraxis sind die Betriebskosten im Schnitt um 20% niedriger als in einer Einzelpraxis, schon weil weniger Miete zu zahlen und keine Doppel-Vorhaltung von Personal notwendig ist. Die Ökonomin rät allen interessierten Ärzten, sich vor der Praxisgründung sorgfältig von der kostenlosen KV-Beratung informieren und auch eine Liquiditätsprognose vornehmen zu lassen, damit nichts schief geht und die Existenz der Praxis langfristig gesichert ist.


Dieser Artikel ist erstmalig im Ärzteblatt Baden-Württemberg 3/2005 erschienen.

 
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