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Artikel vom 20. 12. 2005

Anonyme Vermittlung in Streitfällen gewährleistet

Dr. Udo Schagen: Ombudsmann der Landesärztekammer Berlin für die Facharztweiterbildung

Redaktion Via medici online

Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Berlin wählte im Juni 2005 einstimmig den Sozialmediziner und vor Kurzem emeritierten Medizinhistoriker Dr. Udo Schagen zum Ombudsmann für die Facharztweiterbildung. Schagen war viele Jahre Vorsitzender des Gemeinsamen Weiterbildungsausschusses der Ärztekammer Berlin und hat somit umfangreiche Kenntnisse zu diesem Thema.

Wer wendet sich aus welchen Gründen an Sie in Ihrer Funktion als Ombudsmann für die Facharztweiterbildung?

An den Ombudsman können sich sowohl in der Weiterbildung befindliche Ärzte wie zur Weiterbildung befugte bzw. ermächtigte Ärzte wenden.

Die Interessen der Beteiligten können sehr unterschiedlich sein. Der Weiterzubildende will in möglichst kurzer Zeit die Voraussetzungen für die Meldung zur Prüfung erfüllen, d. h. alle durch die Weiterbildungsordnung des jeweiligen Faches verlangten Techniken erlernen und die notwendigen Erfahrungen gewinnen.
Der Weiterbilder will, insbesondere unter den Bedingungen knapper Stellenausstattung, seine Abteilung, seinen Bereich optimal führen. Da kann es schon einmal vorkommen, dass ein Weiterzubildender zulange darauf warten muss, bis er im Klinikbetrieb auch in Bereichen Erfahrungen gewinnen kann, die ihm noch fehlen. Ein Weiterbilder kann zu der Auffassung kommen, dass der Weiterzubildende für diese Qualifikation nicht geeignet ist, weiß aber nicht, wie er dies vermitteln soll.

Häufig werden an den Ombudsmann aber auch Fragen gestellt, die die Vorschriften der Weiterbildungsordnung selbst betreffen. Da dies nicht in seine Zuständigkeit fällt, werden die Anfragenden an die zuständigen Referate der Kammer bzw. die Weiterbildungsausschüsse weitergeleitet.

Was erwarten die Hilfesuchenden von Ihnen? Was ist konkret Ihre Aufgabe als Ombudsmann?

Der Ombudsmann kann ausschließlich vermittelnd zwischen Weiterbildern/Chefärzten und Weiterzubildenden/Assistenzärzten tätig werden. Er kann den Weiterbilder auf seine mit der Erlangung der Weiterbildungsbefugnis bestehende Verpflichtung hinweisen, die ihm unterstellten jungen Kolleginnen und Kollegen auch tatsächlich weiterzubilden. Wenn die Weiterbildung von mehreren Weiterbildern über eine Rotation durchgeführt werden muss, kann er zwischen den beteiligten Abteilungsleitern ebenfalls vermittelnd tätig werden.

Haben Sie spezielle Rechte, die andere Landesbeamte nicht haben?

Nein. Der Ombudsman ist ehrenamtlich als Mitglied der von den Ärzten selbstverwalteten Kammer tätig. Landesbeamte sind weder inhaltlich noch rechtlich für die Weiterbildung zuständig.

Können Ärzte, die sich aufgrund eines Fehlers an Sie wenden, sicher sein, dass die Informationen nicht weitergeleitet werden?

Alle Informationen werden selbstverständlich absolut vertraulich behandelt. Soll der Ombudsman aber gegenüber Dritten aktiv werden, geht dies allerdings häufig nur dann, wenn ein Klageführender auch zu seinen Mitteilungen steht.

Welche Erfahrungen haben Sie bei ihrer bisherigen Tätigkeit als Ombudsmann gemacht? Gibt es viele Anfragen?

Das Amt des Ombudsmanns wurde in Berlin erst vor wenigen Monaten eingeführt, sodass es noch zu früh ist, entsprechende Aussagen zu machen.

Gibt es auch bei anderen Landesärztekammern Ombudsleute?

Ja, z. B. in Brandenburg.

Was muss ich als Assistenzarzt konkret tun, wenn ich mich an meinen zuständigen Ombudsmann/Ombudsfrau wenden möchte?

Dem Ombudsmann über die zuständige Anlaufstelle in der Kammer schreiben oder in der Kammer anrufen und um einen Termin zu einer bestimmten Frage bitten.

Anm. der Redaktion: ein Kontakt zum Ombudsmann für Weiterbildung der Landesärztekammer Berlin, Dr. Udo Schagen, kann hergestellt werden über:

   E-Mail petra.scholz@aekb.de

    Tel. 030 4080 6-1001
 
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