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Zuletzt geändert am
19.
04.
2010
Fachkunde Strahlenschutz nach Röntgenverordnung
Röntgenschein ausfüllen - oder auch lieber nicht ... (Stand: Mai 2009)
Gönna-Frauke Rehkamp, überarbeitet und aktualisiert von Melanie Schuster/Melanie Hüttemann
Im normalen Stationsalltag ist es die Regel, dass die jungen Stationsärzte und -ärztinnen diverse Röntgenanforderungen für Thorax, Wirbelsäule, Kniegelenk, Nasennebenhöhlen anfordern. Doch die Frage, die meist erst auftaucht wenn man schon mittendrin ist, lautet: Wer darf überhaupt eine Röntgenaufnahme anordnen?
Übersicht

Die Anforderung eines "Rö-Tho" ist Routine. Aber darf ich die Untersuchung überhaupt anordnen?
| Wer darf einen Röntgenschein ausfüllen und unterschreiben? | hoch |
Die Antwort auf die Frage, wer einen Röntgenschein ausfüllen und unterschreiben darf, ist einfach:
| Eine Röntgenuntersuchung darf von solchen Ärzten angefordert werden, die die Fachkunde Strahlenschutz nach der staatlichen Röntgenverordnung vorweisen können. |
Wie jedoch kann man diese Fachkunde erwerben?
| Die Hintergründe | hoch |
Die Grundlagen des Strahlenschutzes gehen von dem sogenannten "Atomgesetz" (Gesetz über die friedliche Verwendung von Atomenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren) von 1985 aus. Die Bundesregierung hat die entsprechenden Schutzvorschriften erlassen, so geschehen in der Neufassung der Röntgenverordnung vom 30. April 2003.
Die Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung – RöV) regelt, wie, wann und von wem Röntgeneinrichtungen und Störstrahler zu betreiben sind. Sie besagt auch, welche Bedingungen Ärzte erfüllen müssen, um Röntgengeräte und Strahlenquellen betreiben zu dürfen.
Neben der Röntgenverordnung gibt es die Strahlenschutzverordnung. Diese regelt die "Grundsätze und Anforderungen für Vorsorge- und Schutzmaßnahmen bei der Anwendung und Nutzung radioaktiver Stoffe, die Strahlenbelastung zivilisatorischen und natürlichen Ursprungs und den Betrieb von Beschleunigern." Für Ärzte ist aber vor allem relevant, dass darunter auch die medizinische Anwendung radioaktiver Stoffe (Nuklearmedizin, Brachytherapie) sowie die Strahlentherapie fällt.
Im Prinzip sind die Ministerien der Länder für den Strahlenschutz und den Erwerb der Fachkunde in diesem Bereich verantwortlich. Doch in den meisten Bundesländern wurde diese Aufgabe an die Landesärztekammern delegiert.
| Die Fachkunde im Strahlenschutz | hoch |
Am 1. März 2006 ist die neue Richtlinie "Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin" vom 22.12.2005 in Kraft getreten. Es bestehen drei Voraussetzungen dafür, dass ein Mediziner von der zuständigen Landesärztekammer die Fachkunde Strahlenschutz erhält:
| | • | eine entsprechende Ausbildung (Nachweis mittels Zeugnis) |
| | • | praktische Erfahrung an geeigneten Institutionen (Erwerb der Sachkunde (exakt definiert); schriftliche Nachweise erforderlich) |
| | • | Kurse (Präsenz- oder Fernkurse; ein Kurs oder Kurskombination mit aufeinander aufbauener Reihenfolge; Nachweis mittels Bescheinigungen nach Erfolgskontrolle) |
Die Kurse, die für die Bescheinigung der Fachkunde "Röntgendiagnostik" zum Strahlenschutz notwendig sind, werden von diversen anerkannten Stellen angeboten. Zu diesen Stellen zählen diverse private oder öffentliche Organisationen und Gesellschaften wie die Kliniken Bamberg, Mannheim oder Nürnberg, der TÜV Nord Magdeburg, das Strahlenschutzseminar in Thüringen e.V. c/o, die Technische Universität Ilmenau, die Nordrheinische Akademie für ärztliche Fortbildung in Düsseldorf und die Landesanstalt für Personendosimetrie und Strahlenschutzausbildung in Berlin, um nur einige Beispiele zu nennen.
Voraussetzung der Teilnahme an den Kursen ist die Approbation als Arzt.
Zum Erwerb der Fachkunde „Röntgendiagnostik“ sind folgende Kurse in der angegebenen Reihefolge zu belegen:
| | • | Kurs zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz (nicht in allen Bundesländern zwingend erforderlich. |
| | • | Grundkurs im Strahlenschutz im medizinischen Bereich nach Röntgenverordnung |
| | • | Spezialkurs Röntgendiagnostik |
| | • | Spezialkurs Computertomographie (zusätzlich zum Spezialkurs Röntgendiagnostik) |
| | • | Spezialkurs Interventionsradiologie (zusätzlich zum Spezialkurs Röntgendiagnostik) |
Die Preise für diese Kurse variieren und können je nach Veranstaltung und Anbieter zwischen 30 und 400 Euro liegen. In einigen Fällen müssen die Ärzte selbst für die Gebühren aufkommen.
| Die Fachkunde im Strahlenschutz muss alle fünf Jahre aktualisiert werden. |
| Wer sollte die Fachkunde im Strahlenschutz besitzen? | hoch |
Die Röntgenverordnung besagt Folgendes:
Nach der Röntgenverordnung und der Fachkunde-Richtlinie RöV müssen unter anderem folgende Personen die Fachkunde im Strahlenschutz besitzen:
| | 1. Niedergelassene und angestellte Ärztinnen und Ärzte, die eine Röntgeneinrichtung selbst leiten oder beaufsichtigen (Strahlenschutzverantwortliche), |
| | 2. Angestellte Ärztinnen und Ärzte, die innerbetrieblich neben dem Strahlenschutzverantwortlichen für die sichere Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebs einer Röntgeneinrichtung bestellt werden (Strahlenschutzbeauftragte), |
| | 3. Ärztinnen und Ärzte, die ohne Strahlenschutzbeauftragte zu sein, eigenverantwortlich die rechtfertigende Indikation für das Röntgen stellen und/oder Röntgenstrahlen auf den lebenden Menschen anwenden oder die Anwendung festlegen. |
| | 4. Ärztinnen und Ärzte, die in der Teleradiologie die Verantwortung für die Anwendung der Röntgenstrahlung haben. |
Kurzgefasst schließt dies Ärzte mit ein, die eigenverantwortlich röntgen (Untersuchung sowie Behandlung), Ärzte die die Indikation stellen, Strahlenschutzbeauftragte, Ärzte die in der Teleradiologie, die Verantwortung für die Anwendung der Röntgenstrahlung haben, und Ärzte, die die Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen in der medizinischen Forschung leiten.
| Wie sieht es in der Praxis aus? | hoch |
Das Zitat eines jungen Assistenzarztes: "Es findet sich schon immer ein Kollege auf der Station der so einen Schein besitzt. Zu dem geht man wenn man eine Unterschrift braucht." Dass tagein, tagaus dennoch Ärzte die Röntgenscheine ohne entsprechende Fachkunde ausfüllen, trägt dazu bei, dass der Krankenhausbetrieb nicht zusammenbricht, vor allem nachts nicht. Dass sie sich mit diesem Verfahren am Rande der Legalität bewegen, scheinen viele Ärzte zu ignorieren.
Das Dilemma ergibt sich nun im Stationsalltag. Hält man sich strikt an die Vorschriften und riskiert man Ärger mit seinen Kollegen, indem man sich weigert Röntgenscheine auszufüllen? Vor allem der Hintergrundradiologe wird sich bedanken, wenn man um 4 Uhr nachts anruft, um sich einen Röntgenschein für eine Thoraxaufnahme ausfüllen zu lassen, weil sonst im Haus auch kein Diensthabender mit der Fachkunde ist. Es handelt sich um eine Verordnung, deren Konsequenzen scheinbar nicht bedacht wurden.
In Koblenz wurde vor einiger Zeit ein Krankenhaus überprüft. Das Krankenhaus, wie auch der in diesem Fall überprüfte Arzt ohne Fachkunde, mussten eine Geldstrafe zahlen.
| Was tun, wenn man die Fachkunde nicht hat? | hoch |
Wie man das Dilemma umgehen kann, zeigt folgende Grauzonen-Möglichkeit: Man formuliert die Anforderung derart, dass ersichtlich ist, dass man keine Fachkunde hat. Das heißt, die annehmende Stelle, sprich die Radiologie, muss einen Radiologen rufen, der die Aufnahme absegnet - oder auch nicht.
Eine Formulierungsmöglichkeit wäre:
"Erbitte Thorax in zwei Ebenen bei ... - bitte um Prüfung der Indikation durch Facharzt der Radiologie (habe selber keine Fachkunde)"
Die Fachkunde zu besitzen ist jedoch in allen Fällen von Vorteil, nicht nur um juristischen Problemen aus dem Weg zu gehen, sondern natürlich ist es auch im Sinne der Patienten.
Wer weitere Informationen haben möchte kann sich an seine Landesärztekammer wenden.
| Einrichtungen, die Kurse im Strahlenschutz anbieten | hoch |
WiT: Wissens-Transfer der Uni Tübingen Wilhelmstraße 5 72074 Tübingen Tel.: 07071/297643
Diakonissenkrankenhaus Stuttgart Abteilung Röntgendiagnostik Rosenbergstraße 40 70176 Stuttgart Tel.: 0711/9910
Klinikum der Stadt Mannheim Institut für Klinische Radiologie Theodor-Kutzer-Ufer 68167 Mannheim Tel.: 0621/3830
Städtisches Krankenhaus Heilbronn Am Gesundbrunnen 20-24 74978 Heilbronn Tel.: 07131/490
Technischer Überwachungsverein Südwestdeutschland e.V. Postfach 10 32 62 68032 Mannhei
Forschungszentrum Karlsruhe GmbH FTU Postfach 3640 76021 Karlsruhe Tel.: 07247/82-3251 (Fr. Wallburg)
Saarländische Krankenhausgesellschaft Talstraße 30 66119 Saarbrücken Tel.: 0681/92611-14 (Fr. Schröder)
Akademie für Arbeitsmedizin und Gesundheitsschutz, Ärztekammer Berlin Friedrichstr. 16 10969 Berlin Tel.: 030/40806-1301 Fax: 030/40806-1399
Grund- und Spezialkurse und Aktualisierungskurse für Ärzte
WiT: Wissenstransfer der Uni Tübingen Wilhelmstraße 5 72074 Tübingen Tel.: 07071/2976439
wit@uni-tuebingen.de
http://www.wit-strahlenschutz.de/
mibeg-Institut Medizin
Sachsenring 37-39
50677 Köln
Tel.: 0221-33604-610
Fax: 0221-33604-666
medizin@mibeg.de
http://www.mibeg.de
GSF: Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit, Neuherberg Postfach 1129 85758 Oberschleißheim Tel.: 089/31874040
http://www.gsf.de
Forschungszentrum Karlsruhe GmbH FTU Postfach 3640 76021 Karlsruhe Tel.: 07247/82-3251
info@fzk.de
http://www.fzk.de
Haus der Technik e.V. Hollestraße 1 45127 Essen Tel.: 0201/1803-344
hdt@hdt-essen.de
http://www.hdt-essen.de
Akademie für Arbeitsmedizin und Gesundheitsschutz Ärztekammer Berlin, Friedrichstr. 16 10969 Berlin Telefon: 030/40806-1301, Fax: 030/40806-399
aag@aekb.de
http://www.aekb.de
Technische Akademie Esslingen In den Anlagen 5 73760 Ostfildern Tel.: 0711/340080
info@tae.de
http://www.tae.de
Klinikum der Uni Würzburg Institut für Röntgendiagnostik Josef-Schneider-Straße 2 97080 Würzburg Tel.: 0931/2011
Klinikum Fürth Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Erlangen-Nürnberg Radiologisches Zentrum Jakob-Henle-Straße 1 90766 Fürth Tel.: 0911/7580-360-1
info@klinikum-fuerth.de
Landesanstalt für Personendosimetrie und Strahlenschutzausbildung (LPS) im Innovationspark Wuhlheide, Köpenicker Str. 325 Haus 41 12555 Berlin Tel. 030/6576-3101, Fax: 030/6576-3100
nagel@lps-berlin.de
kasten@lps-berlin.de
http://www.lps-berlin.de
Prüfgesellschaft für Strahlenschutz und Dosimetrie mbH Am Kirschenwäldchen 11 66333 Völklingen
info@psd-net.de
http://www.psd-net.de
MioS: Institut und Ingineursbüro für Strahlenschutz Fliederweg 17 06130 Halle (Saale) Tel.: 0345/2002410
dr.eichhorn@mios-strahlenschutz.de
http://www.mios-strahlenschutz.de
Röntgen-Consult Schulhausstraße 37 79199 Kirchzarten Tel.: 07661/9831058
info@roentgen-consult.de
http://www.roentgen-consult.de
Saarländische Krankenhausgesellschaft Talstraße 30 66119 Saarbrücken Tel.: 0681/92611-14 (Fr. Schröder)
mail@skgev.de
http://www.skgev.de
karepamed Sonnenbergstraße 21 70184 Stuttgart Tel.: 0711/24837270
info@karepamed.de
http://www.karepamed.de
Akademie für medizinische Berufe Uniklinik Ulm Schlossstraße 38 89079 Ulm-Wiblingen Tel.: 0731/500-68001
akad-wb@uni-ulm.de
http://www.uni-ulm.de/klinik/akademie
Fortbildungsakademie der Ärztekammer Hamburg Lerchenfeld 14 22081 Hamburg Tel.: 040/22802-510, -511, -51
akademie@aekhh.de
http://www.aekhh.de
Akademie für ärztl. Fort- und Weiterbildung der Ärztekammer Schleswig-Holstein Esmarchstraße 4 - 6 23795 Bad Segeberg Tel. 04551/803-144
akademie@aeksh.org
http://www.aeksh.de/akademie
Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der ÄK Niedersachsen Berliner Allee 20 30175 Hannover Tel.: 0511/380-2493
wolfgang.heine-brueggerhoff@aekn.de
http://www.aekn.de
Akademie für ärztliche Fortbildung in Rheinland-Pfalz Deutschhausplatz 3 55116 Mainz Tel.: 06131/284380
seltmann@arztkolleg.de
http://www.akademie-aerztliche-fortbildung.de
Akademie für ärztliche Fortbildung der LÄK Hessen Postfach 1740 61217 Bad Nauheim Tel.: 06032/7820
akademie@laekh.de
http://www.fortbildungszentrum-aerzte.de
medFA: Medizinische Fortbildungs- akademie Herdtle & Jäckle GbR Freundenberg 9 87435 Kempten Tel.: 0831/5738671
http://www.medfa.net
Förderverein der Radiologie e.V. am Klinikum Nürnberg Prof.-Ernst-Nathan-Straße 1 90419 Nürnberg Tel.: 0911/6603374
info@strahlenschutz-nbg.de
http://www.strahlenschutz-nbg.de
GQmed mbH
Gesellschaft für Qualitätssicherung in der Medizin Blumenstraße 8 73779 Deizisau
Tel.: 07153/74509
kontakt@gqmed.com
http://www.gqmed.com/
NUR Aktualisierungskurs
LÄK Baden-Württemberg Jahnstraße 40 70597 Stuttgart Tel.: 0711/76989-68
info@laek-bw.de
http://www.laek-bw.de
NUR Osteoporose-Kurs
Städtische Kliniken Kassel Zentrum für Radiologie Mönchebergstraße 41 34125 Kassel Tel.: 0561/980346
Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung – RöV)
Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen(Strahlenschutzverordnung – StrlSchV)
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