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Zuletzt geändert am 19. 04. 2010

Fachkunde Strahlenschutz nach Röntgenverordnung

Röntgenschein ausfüllen - oder auch lieber nicht ... (Stand: Mai 2009)

Gönna-Frauke Rehkamp, überarbeitet und aktualisiert von Melanie Schuster/Melanie Hüttemann

Im normalen Stationsalltag ist es die Regel, dass die jungen Stationsärzte und -ärztinnen diverse Röntgenanforderungen für Thorax, Wirbelsäule, Kniegelenk, Nasennebenhöhlen anfordern. Doch die Frage, die meist erst auftaucht wenn man schon mittendrin ist, lautet: Wer darf überhaupt eine Röntgenaufnahme anordnen?

Übersicht

Die Anforderung eines "Rö-Tho" ist Routine. Aber darf ich die Untersuchung überhaupt anordnen?
Die Anforderung eines "Rö-Tho" ist Routine.
Aber darf ich die Untersuchung überhaupt anordnen?


Wer darf einen Röntgenschein ausfüllen und unterschreiben?Nach oben hoch

Die Antwort auf die Frage, wer einen Röntgenschein ausfüllen und unterschreiben darf, ist einfach:


Eine Röntgenuntersuchung darf von solchen Ärzten angefordert werden, die die Fachkunde Strahlenschutz nach der staatlichen Röntgenverordnung vorweisen können.

Wie jedoch kann man diese Fachkunde erwerben?


Die HintergründeNach oben hoch

Die Grundlagen des Strahlenschutzes gehen von dem sogenannten "Atomgesetz" (Gesetz über die friedliche Verwendung von Atomenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren) von 1985 aus. Die Bundesregierung hat die entsprechenden Schutzvorschriften erlassen, so geschehen in der Neufassung der Röntgenverordnung vom 30. April 2003.

Die Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung – RöV) regelt, wie, wann und von wem Röntgeneinrichtungen und Störstrahler zu betreiben sind. Sie besagt auch, welche Bedingungen Ärzte erfüllen müssen, um Röntgengeräte und Strahlenquellen betreiben zu dürfen.

Neben der Röntgenverordnung gibt es die Strahlenschutzverordnung. Diese regelt die "Grundsätze und Anforderungen für Vorsorge- und Schutzmaßnahmen bei der Anwendung und Nutzung radioaktiver Stoffe, die Strahlenbelastung zivilisatorischen und natürlichen Ursprungs und den Betrieb von Beschleunigern." Für Ärzte ist aber vor allem relevant, dass darunter auch die medizinische Anwendung radioaktiver Stoffe (Nuklearmedizin, Brachytherapie) sowie die Strahlentherapie fällt.

Im Prinzip sind die Ministerien der Länder für den Strahlenschutz und den Erwerb der Fachkunde in diesem Bereich verantwortlich. Doch in den meisten Bundesländern wurde diese Aufgabe an die Landesärztekammern delegiert.


Die Fachkunde im StrahlenschutzNach oben hoch

Am 1. März 2006 ist die neue Richtlinie "Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin" vom 22.12.2005 in Kraft getreten.

Es bestehen drei Voraussetzungen dafür, dass ein Mediziner von der zuständigen Landesärztekammer die Fachkunde Strahlenschutz erhält:

 eine entsprechende Ausbildung (Nachweis mittels Zeugnis)
 praktische Erfahrung an geeigneten Institutionen (Erwerb der Sachkunde (exakt definiert); schriftliche Nachweise erforderlich)
 Kurse (Präsenz- oder Fernkurse; ein Kurs oder Kurskombination mit aufeinander aufbauener Reihenfolge; Nachweis mittels Bescheinigungen nach Erfolgskontrolle)

Die Kurse, die für die Bescheinigung der Fachkunde "Röntgendiagnostik" zum Strahlenschutz notwendig sind, werden von diversen anerkannten Stellen angeboten. Zu diesen Stellen zählen diverse private oder öffentliche Organisationen und Gesellschaften wie die Kliniken Bamberg, Mannheim oder Nürnberg, der TÜV Nord Magdeburg, das Strahlenschutzseminar in Thüringen e.V. c/o, die Technische Universität Ilmenau, die Nordrheinische Akademie für ärztliche Fortbildung in Düsseldorf und die Landesanstalt für Personendosimetrie und Strahlenschutzausbildung in Berlin, um nur einige Beispiele zu nennen.

Voraussetzung der Teilnahme an den Kursen ist die Approbation als Arzt.

Zum Erwerb der Fachkunde „Röntgendiagnostik“ sind folgende Kurse in der angegebenen Reihefolge zu belegen:

 Kurs zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz (nicht in allen Bundesländern zwingend erforderlich.
 Grundkurs im Strahlenschutz im medizinischen Bereich nach Röntgenverordnung
 Spezialkurs Röntgendiagnostik
 Spezialkurs Computertomographie (zusätzlich zum Spezialkurs Röntgendiagnostik)
 Spezialkurs Interventionsradiologie (zusätzlich zum Spezialkurs Röntgendiagnostik)

Die Preise für diese Kurse variieren und können je nach Veranstaltung und Anbieter zwischen 30 und 400 Euro liegen. In einigen Fällen müssen die Ärzte selbst für die Gebühren aufkommen.


Die Fachkunde im Strahlenschutz muss alle fünf Jahre aktualisiert werden.


Wer sollte die Fachkunde im Strahlenschutz besitzen?Nach oben hoch

Die Röntgenverordnung besagt Folgendes:

Nach der Röntgenverordnung und der Fachkunde-Richtlinie RöV müssen unter anderem folgende Personen die Fachkunde im Strahlenschutz besitzen:

 1. Niedergelassene und angestellte Ärztinnen und Ärzte, die eine Röntgeneinrichtung selbst leiten oder beaufsichtigen (Strahlenschutzverantwortliche),
 2. Angestellte Ärztinnen und Ärzte, die innerbetrieblich neben dem Strahlenschutzverantwortlichen für die sichere Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebs einer Röntgeneinrichtung bestellt werden (Strahlenschutzbeauftragte),
 3. Ärztinnen und Ärzte, die ohne Strahlenschutzbeauftragte zu sein, eigenverantwortlich die rechtfertigende Indikation für das Röntgen stellen und/oder Röntgenstrahlen auf den lebenden Menschen anwenden oder die Anwendung festlegen.
 4. Ärztinnen und Ärzte, die in der Teleradiologie die Verantwortung für die Anwendung der Röntgenstrahlung haben.


Kurzgefasst schließt dies Ärzte mit ein, die eigenverantwortlich röntgen (Untersuchung sowie Behandlung), Ärzte die die Indikation stellen, Strahlenschutzbeauftragte, Ärzte die in der Teleradiologie, die Verantwortung für die Anwendung der Röntgenstrahlung haben, und Ärzte, die die Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen in der medizinischen Forschung leiten.


Wie sieht es in der Praxis aus?Nach oben hoch

Das Zitat eines jungen Assistenzarztes: "Es findet sich schon immer ein Kollege auf der Station der so einen Schein besitzt. Zu dem geht man wenn man eine Unterschrift braucht." Dass tagein, tagaus dennoch Ärzte die Röntgenscheine ohne entsprechende Fachkunde ausfüllen, trägt dazu bei, dass der Krankenhausbetrieb nicht zusammenbricht, vor allem nachts nicht. Dass sie sich mit diesem Verfahren am Rande der Legalität bewegen, scheinen viele Ärzte zu ignorieren.

Das Dilemma ergibt sich nun im Stationsalltag. Hält man sich strikt an die Vorschriften und riskiert man Ärger mit seinen Kollegen, indem man sich weigert Röntgenscheine auszufüllen? Vor allem der Hintergrundradiologe wird sich bedanken, wenn man um 4 Uhr nachts anruft, um sich einen Röntgenschein für eine Thoraxaufnahme ausfüllen zu lassen, weil sonst im Haus auch kein Diensthabender mit der Fachkunde ist. Es handelt sich um eine Verordnung, deren Konsequenzen scheinbar nicht bedacht wurden.

In Koblenz wurde vor einiger Zeit ein Krankenhaus überprüft. Das Krankenhaus, wie auch der in diesem Fall überprüfte Arzt ohne Fachkunde, mussten eine Geldstrafe zahlen.


Was tun, wenn man die Fachkunde nicht hat?Nach oben hoch

Wie man das Dilemma umgehen kann, zeigt folgende Grauzonen-Möglichkeit: Man formuliert die Anforderung derart, dass ersichtlich ist, dass man keine Fachkunde hat. Das heißt, die annehmende Stelle, sprich die Radiologie, muss einen Radiologen rufen, der die Aufnahme absegnet - oder auch nicht.

Eine Formulierungsmöglichkeit wäre:

"Erbitte Thorax in zwei Ebenen bei ... - bitte um Prüfung der Indikation durch Facharzt der Radiologie (habe selber keine Fachkunde)"

Die Fachkunde zu besitzen ist jedoch in allen Fällen von Vorteil, nicht nur um juristischen Problemen aus dem Weg zu gehen, sondern natürlich ist es auch im Sinne der Patienten.

Wer weitere Informationen haben möchte kann sich an seine Landesärztekammer wenden.


Einrichtungen, die Kurse im Strahlenschutz anbietenNach oben hoch

Kenntniskurse

    WiT: Wissens-Transfer der Uni Tübingen
    Wilhelmstraße 5
    72074 Tübingen
    Tel.: 07071/297643
    Diakonissenkrankenhaus Stuttgart
    Abteilung Röntgendiagnostik
    Rosenbergstraße 40
    70176 Stuttgart
    Tel.: 0711/9910
    Klinikum der Stadt Mannheim
    Institut für Klinische Radiologie
    Theodor-Kutzer-Ufer
    68167 Mannheim
    Tel.: 0621/3830
    Städtisches Krankenhaus Heilbronn
    Am Gesundbrunnen 20-24
    74978 Heilbronn
    Tel.: 07131/490
    Technischer Überwachungsverein
    Südwestdeutschland e.V.
    Postfach 10 32 62
    68032 Mannhei
    Forschungszentrum Karlsruhe GmbH
    FTU
    Postfach 3640
    76021 Karlsruhe
    Tel.: 07247/82-3251 (Fr. Wallburg)
    Saarländische Krankenhausgesellschaft
    Talstraße 30
    66119 Saarbrücken
    Tel.: 0681/92611-14 (Fr. Schröder)
    Akademie für Arbeitsmedizin und Gesundheitsschutz, Ärztekammer Berlin
    Friedrichstr. 16
    10969 Berlin
    Tel.: 030/40806-1301
    Fax: 030/40806-1399

Grund- und Spezialkurse und Aktualisierungskurse für Ärzte

    WiT: Wissenstransfer der Uni Tübingen
    Wilhelmstraße 5
    72074 Tübingen
    Tel.: 07071/2976439
   E-Mail wit@uni-tuebingen.de

   Externer Link http://www.wit-strahlenschutz.de/

    mibeg-Institut Medizin
    Sachsenring 37-39
    50677 Köln
    Tel.: 0221-33604-610
    Fax: 0221-33604-666
   E-Mail medizin@mibeg.de

   Externer Link http://www.mibeg.de

    GSF: Forschungszentrum für
    Umwelt und Gesundheit, Neuherberg
    Postfach 1129
    85758 Oberschleißheim
    Tel.: 089/31874040
   Externer Link http://www.gsf.de

    Forschungszentrum Karlsruhe GmbH
    FTU
    Postfach 3640
    76021 Karlsruhe
    Tel.: 07247/82-3251
   E-Mail info@fzk.de

   Externer Link http://www.fzk.de

    Haus der Technik e.V.
    Hollestraße 1
    45127 Essen
    Tel.: 0201/1803-344
   E-Mail hdt@hdt-essen.de

   Externer Link http://www.hdt-essen.de

    Akademie für Arbeitsmedizin und Gesundheitsschutz
    Ärztekammer Berlin, Friedrichstr. 16
    10969 Berlin
    Telefon: 030/40806-1301, Fax: 030/40806-399
   E-Mail aag@aekb.de

   Externer Link http://www.aekb.de

    Technische Akademie Esslingen
    In den Anlagen 5
    73760 Ostfildern
    Tel.: 0711/340080
   E-Mail info@tae.de

   Externer Link http://www.tae.de

    Klinikum der Uni Würzburg
    Institut für Röntgendiagnostik
    Josef-Schneider-Straße 2
    97080 Würzburg
    Tel.: 0931/2011
    Klinikum Fürth
    Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Erlangen-Nürnberg
    Radiologisches Zentrum
    Jakob-Henle-Straße 1
    90766 Fürth
    Tel.: 0911/7580-360-1
   E-Mail info@klinikum-fuerth.de

    Landesanstalt für Personendosimetrie und Strahlenschutzausbildung (LPS)
    im Innovationspark Wuhlheide, Köpenicker Str. 325 Haus 41
    12555 Berlin
    Tel. 030/6576-3101, Fax: 030/6576-3100
   E-Mail nagel@lps-berlin.de

   E-Mail kasten@lps-berlin.de

   Externer Link http://www.lps-berlin.de

    Prüfgesellschaft für Strahlenschutz
    und Dosimetrie mbH
    Am Kirschenwäldchen 11
    66333 Völklingen
   E-Mail info@psd-net.de

   Externer Link http://www.psd-net.de

    MioS: Institut und Ingineursbüro
    für Strahlenschutz
    Fliederweg 17
    06130 Halle (Saale)
    Tel.: 0345/2002410
   E-Mail dr.eichhorn@mios-strahlenschutz.de

   Externer Link http://www.mios-strahlenschutz.de

    Röntgen-Consult
    Schulhausstraße 37
    79199 Kirchzarten
    Tel.: 07661/9831058
   E-Mail info@roentgen-consult.de

   Externer Link http://www.roentgen-consult.de

    Saarländische Krankenhausgesellschaft
    Talstraße 30
    66119 Saarbrücken
    Tel.: 0681/92611-14 (Fr. Schröder)
   E-Mail mail@skgev.de

   Externer Link http://www.skgev.de

    karepamed
    Sonnenbergstraße 21
    70184 Stuttgart
    Tel.: 0711/24837270
   E-Mail info@karepamed.de

   Externer Link http://www.karepamed.de

    Akademie für medizinische Berufe
    Uniklinik Ulm
    Schlossstraße 38
    89079 Ulm-Wiblingen
    Tel.: 0731/500-68001
   E-Mail akad-wb@uni-ulm.de

   Externer Link http://www.uni-ulm.de/klinik/akademie

    Fortbildungsakademie der
    Ärztekammer Hamburg
    Lerchenfeld 14
    22081 Hamburg
    Tel.: 040/22802-510, -511, -51
   E-Mail akademie@aekhh.de

   Externer Link http://www.aekhh.de

    Akademie für ärztl. Fort- und Weiterbildung der Ärztekammer Schleswig-Holstein
    Esmarchstraße 4 - 6
    23795 Bad Segeberg
    Tel. 04551/803-144
   E-Mail akademie@aeksh.org

   Externer Link http://www.aeksh.de/akademie

    Akademie für ärztliche Fort- und
    Weiterbildung der ÄK Niedersachsen
    Berliner Allee 20
    30175 Hannover
    Tel.: 0511/380-2493
   E-Mail wolfgang.heine-brueggerhoff@aekn.de

   Externer Link http://www.aekn.de

    Akademie für ärztliche Fortbildung
    in Rheinland-Pfalz
    Deutschhausplatz 3
    55116 Mainz
    Tel.: 06131/284380
   E-Mail seltmann@arztkolleg.de

   Externer Link http://www.akademie-aerztliche-fortbildung.de

    Akademie für ärztliche Fortbildung
    der LÄK Hessen
    Postfach 1740
    61217 Bad Nauheim
    Tel.: 06032/7820
   E-Mail akademie@laekh.de

   Externer Link http://www.fortbildungszentrum-aerzte.de

    medFA: Medizinische Fortbildungs-
    akademie Herdtle & Jäckle GbR
    Freundenberg 9
    87435 Kempten
    Tel.: 0831/5738671
   Externer Link http://www.medfa.net

    Förderverein der Radiologie e.V.
    am Klinikum Nürnberg
    Prof.-Ernst-Nathan-Straße 1
    90419 Nürnberg
    Tel.: 0911/6603374
   E-Mail info@strahlenschutz-nbg.de

   Externer Link http://www.strahlenschutz-nbg.de

    GQmed mbH Gesellschaft für Qualitätssicherung in der Medizin
    Blumenstraße 8
    73779 Deizisau
    Tel.: 07153/74509
   E-Mail kon­tak­t@g­q­med.com

   Externer Link http://www.gqmed.com/

NUR Aktualisierungskurs

    LÄK Baden-Württemberg
    Jahnstraße 40
    70597 Stuttgart
    Tel.: 0711/76989-68
   E-Mail info@laek-bw.de

   Externer Link http://www.laek-bw.de

NUR Osteoporose-Kurs

    Städtische Kliniken Kassel
    Zentrum für Radiologie
    Mönchebergstraße 41
    34125 Kassel
    Tel.: 0561/980346

Wichtige LinksNach oben hoch
   Externer Link Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung – RöV)

   Externer Link Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen(Strahlenschutzverordnung – StrlSchV)

 
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