• Alarm- und Einsatzplanung im Krankenhaus: Vorbereitung auf Großschadenslagen

     

Krankenhaus: Vorbereitung auf Großschadenslagen

Krankenhäuser spielen bei der Bewältigung von Großschadenslagen oder Katastrophen eine entscheidende Rolle. Um dieser gerecht zu werden, bedarf es einer detaillierten Vorbereitung – der Erstellung eines Krankenhaus Alarm- und Einsatzplanes. Dieser Beitrag beschreibt die theoretischen Hintergründe der Alarm- und Einsatzplanung an Krankenhäusern. Darüber hinaus wird die konkrete Erstellung eines Einsatzplanes anhand eines Beispiels veranschaulicht.

Die Terroranschläge von Paris im November 2015 haben die entscheidende Rolle der Krankenhäuser bei der Bewältigung einer hochkomplexen Situation verdeutlicht. Aber nicht nur solche Extremsituationen stellen Krankenhäuser vor große Herausforderungen. Auch ein Ausfall z. B. der elektrischen Energieversorgung oder der Wasserversorgung hat erhebliche Auswirkungen auf das Funktionieren der Abläufe im Krankenhaus. Darüber hinaus hat in der jüngsten Vergangenheit der Klinikbrand in Bochum gezeigt, dass Krankenhäuser selbst zum Ort des Schadensereignisses werden können. Die Auswirkungen eines solchen Ereignisses sind erheblich und zeigen die Verwundbarkeit von komplexen Institutionen, wie es Krankenhäuser sind. Krankenhäuser zählen zu den 9 Sektoren der Kritischen Infrastruktur, wie sie das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe beschreibt. Kritische Infrastrukturen haben eine wichtige Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen. Bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung ist mit Versorgungsengpässen, erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit oder anderen dramatischen Folgen zu rechnen.

Die Kritischen Infrastrukturen werden in folgende Sektoren eingeteilt:

  • Gesundheit
  • Informationstechnik und Telekommunikation
  • Wasser
  • Transport und Verkehr
  • Finanz- und Versicherungswesen
  • Energie
  • Ernährung
  • Staat und Verwaltung
  • Medien und Kultur

Krankenhäuser sind ein unverzichtbares Element der Daseinsvorsorge und haben eine herausragende Bedeutung im Bevölkerungsschutz. Besonders kritisch ist die Tatsache, dass Krankenhäuser aufgrund ihrer komplexen Anforderungen und zahlreichen Abhängigkeiten zu den verwundbarsten Infrastrukturen unseres Landes gehören. Ein Ausfall oder eine nachhaltige Störung der stationären Krankenversorgung könnte jedes größere Schadensereignis zu einer schwer zu bewältigenden Katastrophe werden lassen.

Sicherstellung der Patientenversorgung

Im Mittelpunkt der Aufgaben eines Krankenhauses steht die medizinische Patientenversorgung durch Ärzte und Pflegekräfte. Um einen störungsfreien Ablauf dieser Aufgabe zu gewährleisten, ist eine fein abgestimmte Koordination von Einzelprozessen mit einer höchst aufwendigen Technik und Logistik erforderlich. Eine einfache Störung der geregelten Routineabläufe in einem Krankenhaus hat das Potenzial, eine hochkomplexe Lage zu verursachen, die die Patientenversorgung und damit die Kernaufgabe gefährdet. Solche Störungen werden bestenfalls im Sinne der Prävention verhindert oder aber schnellstmöglich beseitigt, um den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.

Zum Schutz des Krankenhauses und zur Sicherstellung der Patientenversorgung ist eine umfassende Vorbereitung und Planung – die Krankenhaus Alarm- und Einsatzplanung (KAEP) – essenziell. Die gesetzlichen Regelungen hierzu sind bundesweit nicht einheitlich und finden sich in unterschiedlichen Gesetzen (z. B. Katastrophenschutzgesetze der Länder, Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich/KonTraG). Nach dem KonTraG gehört es zu den Pflichten eines Unternehmens, sich in geeigneter Weise auf potenzielle Ereignisse vorzubereiten, die entsprechende Risiken in sich bergen. Dies gilt selbstverständlich für Krankenhäuser gleichermaßen. Letztlich muss es im Interesse einer Krankenhausleitung liegen,

  • das eigene Unternehmen vor Schaden zu bewahren,
  • eine optimale Patientenversorgung zu gewährleisten und
  • bestmöglich auf Ausnahmesituationen vorbereitet zu sein.

Merke: Krankenhäuser sind gesetzlich zu einer umfassenden Alarm- und Einsatzplanung verpflichtet.

 

Lesen Sie den gesamten Beitrag hier: Alarm- und Einsatzplanung im Krankenhaus: Vorbereitung auf Großschadenslagen

Aus der Zeitschrift A.I.N.S. Anästhesie - Intensivmedizin - Notfallmedizin - Schmerzmedizin 09/2017

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