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Sichtung und Vorsichtung bei Massenanfall von Verletzten und Erkrankten
Laut Definition der Bundesärztekammer (BÄK) ist die Sichtung eine ärztliche Aufgabe. Leider sind selbst im Regelrettungsdiensteinsatz Ärzte und Notärzte nicht immer als erste an der Einsatzstelle – und schon gar nicht beim Massenanfall von Verletzten und Erkrankten (MANV/MANE). Somit müssen auch Nichtärzte die Sichtung durchführen. Um diesem Umstand Rechnung tragen zu können, wurde in Bayern der Begriff „(nichtärztliche) Vorsichtung“ gewählt.
Zur WM 2006 waren Vorbereitungen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehrsysteme nötig. Sie haben deutliche Verbesserungen der Konzepte und Maßnahmen bei Massenanfall von Verletzten und Erkrankten (MANV/MANE) möglich gemacht. Ergebnisorientiert zusammenarbeiten zu müssen, eingebettet in durch den Spielplan festgelegte Termine, verlieh den Arbeitsgruppen Rückenwind. Davon profitiert das System in ganz Deutschland bis heute.
Anhand der Vorgaben der FIFA und der Bundesregierung wurden Szenarien mit 200 bis 300 Patienten geplant: Es zeichnete sich schnell ab, dass eine Sichtung durch Notärzte bzw. den Leitenden Notarzt (LNA) zu einer Zeitverzögerung führen würde, die nicht hinnehmbar wäre. Deshalb erschien es notwendig, andere Wege zu gehen.
Bereits 2004 wurden Versuche durchgeführt, die untersuchten, inwieweit Nichtärzte die Aufgabe der initialen Sichtung übernehmen können. Seitdem ist dieses Verfahren im Rettungsdienstbereich München etabliert. Zuletzt nahmen Rettungsassistenten der Münchner Berufsfeuerwehr die Vorsichtung wahr, als am 22.07.2016 ein 18-Jähriger in München Amok lief .
Bereits im Rahmen der 4. Sichtungs-Konsensus-Konferenz der Schutzkommission 2012 entdeckten die Experten unter anderem, dass mehrere Sichtungskonzepte existieren. Es konnte sich allerdings kein universell anwendbares Konzept durchsetzen.
In Bayern erteilte das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (BayStMI) im November 2013 den Auftrag, „auf der Grundlage des mSTaRT-Algorithmus ein fachlich an internationalen Standards ausgerichtetes Modell für Bayern zu entwickeln […]“, um dieses in die neu zu erstellende Richtlinie zur Bewältigung von Ereignissen mit einem Massenanfall von Notfallpatienten und Betroffenen (MAN-RL) [1] integrieren zu können.
Integration der Vorsichtung in den MANV-Einsatz
Der Rettungsassistent bzw. Notfallsanitäter des Rettungswagens (RTW), der zuerst eintrifft, soll die vorläufige Einsatzführung übernehmen und erste wichtige Maßnahmen ergreifen wie:
- Bestätigung der Funktionsübernahme und Rückmeldung der „Lage auf Sicht“
- Kennzeichnung seiner Person (z. B. mit Weste „1. RTW“)
- Erkundung (inkl. einer Gefahrenanalyse) und Lagemeldung
- Abstimmung mit anderen Fachdiensten
- Organisation der medizinischen Erstversorgung in enger Abstimmung mit dem ersteintreffenden Notarzt (gekennzeichnet durch die Weste „1. NA“
- dabei muss er weiterhin die Vorsichtung organisieren (Die Vorsichtung selbst wird durch den RTW durchgeführt, der als Nächster eintrifft).
Lagemeldung
Je früher die Zahl der Verletzten und die jeweilige Verletzungsart gemeldet werden, desto schneller kann die Leitstelle die notwendigen Ressourcen für Behandlung und Transport anfordern; auch können die klinischen Versorgungsstätten informiert werden und Kapazitäten bereitstellen.
Selbst bei zeitgleichem Einsatz mehrerer Sichtungsteams wird es dauern, bis das Sichtungsergebnis feststeht.
Mit diesen Zahlen zeichnet sich die Größenordnung des Einsatzes effektiv ab. Die Leitstelle kann anhand dieser Daten sehr früh entscheiden, ob die Klinikkapazitäten des eigenen Organisationsbereichs ausreichen oder Kliniken anderer Leitstellenbereiche belegt werden müssen. Damit geht auch die Alarmierung von Behandlungs- und Transportkapazitäten einschließlich der Luftrettungsmittel einher.
Lesen Sie hier den gesamten Beitrag: Sichtung und Vorsichtung bei Massenanfall von Verletzten und Erkrankten
Aus der Zeitschrift retten! 05/2017

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