Autor*innen

Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften VG WORT und VG BILD

Ihr Beitrag zählt – auch bei der VG WORT!

Ihr Werk darf per Gesetz im Rahmen von Wissenschaft und Lehre, in Bibliotheken und von privaten Nutzern unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden, ohne dass hierfür von Ihnen oder uns eine Erlaubnis erforderlich wäre. Als Ausgleich hierfür gibt es die gesetzlichen Vergütungsansprüche. Eingesammelt und verteilt werden diese ausschließlich von den hierfür eingerichteten Verwertungsgesellschaften. Für Wissenschaftspublikationen macht dies die Verwertungsgesellschaft VG WORT. Mit unserer Verlagsleistung ermöglichen wir, dass Ihr Beitrag auch von den VG WORT-Ausschüttungen profitieren kann. Für Autoren besteht so die Möglichkeit zusätzlich zu dem mit dem Verlag vereinbarten Honorar aus der Nutzung ihres Werkes eine weitere Vergütung zu erhalten.

Und wie erhalten Autoren ihren Anteil an den VG WORT-Ausschüttungen?

Zu Ihrem Anteil an der Ausschüttung der gesetzlichen Vergütungen kommen Sie in wenigen Schritten – Sie müssen sich einmalig auf dem Meldeportal der VG WORT, T.O.M., registrieren und dort einen kostenlosen Wahrnehmungsvertrag mit der VG WORT schließen. Auf T.O.M. können Sie dann in einem nächsten Schritt jeweils Ihr Werk für die nächste Ausschüttung melden.

Weitere Informationen haben wir auf dem hier verlinkten Infoblatt für Sie zusammengefasst.

FAQs zur Meldung von Werken bei der VG Wort

VG Wort: wichtige Informationen und Termine