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Sexuelle Übergriffe in der Therapie
Wo liegt die Grenze zwischen therapeutischer Zuwendung und strafbarer Handlung? Wie ist diese zu wahren? Therapeuten brauchen Handlungskompetenz in dieser Frage. Damit schützen sie Klienten vor Übergriffen und sich selbst vor unbewusstem Fehlverhalten und einer Strafanzeige.
Die zahlreichen Fälle sexuellen Missbrauchs in Institutionen, die in den vergangenen Jahren durch die Medien gingen, belegen: Sexualisierte Gewalt kommt überall vor, auch im professionellen Umfeld. Doch die Prävention sexuellen Missbrauchs ist weder in der Ergotherapieausbildung noch in der Berufsethik des Deutschen Verbands der Ergotherapeuten (DVE) verankert.
Prof. Dr. Mechthild Wolff von der Fakultät Soziale Arbeit Hochschule Landshut beklagte die fehlende Auseinandersetzung mit dem unbequemen Thema bereits 2007 in einem Aufsatz über sexualisierte Gewalt durch Professionelle in Institutionen: „Dabei wäre dies in helfenden Berufen so notwendig, zumal es längst kein Geheimnis mehr ist, dass insbesondere in Arbeitsfeldern der Betreuung, Therapie, Beratung und Pflege bedürftiger Menschen Gelegenheitsstrukturen vorherrschen, die Formen sexualisierter Gewalt begünstigen können.“
Der Therapeut ist dafür verantwortlich, die Distanz zu wahren.
Definition
Der DVE hat die Relevanz erkannt und 2015 für seine Mitglieder ein Merkblatt zum Thema „Sexueller Missbrauch – (Professional Sexual Misconduct – PSM)“ herausgegeben. Darin werden als sexueller Missbrauch alle Formen sexueller Übergriffe in der fachlichen Rolle definiert, insbesondere:
sexualisierte Handlungen wie Penetration (vaginal, anal, oral), Berührungen und Stimulationen von Geschlechtsorganen, Zungenküsse usw. (Hands-on-Delikte) Hands-off-Delikte wie das Betrachten oder die Zurschaustellung von intimen Körperpartien, das Herstellen von Bildmaterial von intimen Körperpartien oder das Zeigen von pornografischem Bildmaterial usw. sexualisierte Verhaltensweisen und Sprache, Anmache, Dating-Versuche
Lesen Sie den gesamten Beitrag hier: Sexuelle Übergriffe in der Therapie – Klienten und sich selbst schützen
Aus der Zeitschrift ergopraxis 03/2017

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