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Studiengang Evidence-based Health Care

Der erste Masterstudiengang soll im Herbst 2015 starten und die Gesundheitsversorgung stärker auf wissenschaftlich gesicherten Erkenntnissen ausrichten.

Im Wintersemester 2015/2016 startet an der Hochschule für Gesundheit (hsg) in Bochum der neue Masterstudiengang mit dem Titel ‚Evidence-based Health Care‘, in dem es um eine Gesundheitsversorgung geht, die sich auf eine nachgewiesene Wirkung stützt.


„Der neue Studiengang richtet sich an Interessenten, die eine forschungsnahe berufliche Tätigkeit im öffentlichen Gesundheitsdienst, in Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie in ambulanten und stationären Gesundheitseinrichtungen anstreben“, erklärte Prof. Dr. Thomas Hering, der den Masterstudiengang im Department für Angewandte Gesundheitswissenschaften der hsg mitentwickelt hat.


Der Studiengang der evidenzbasierten Gesundheitsversorgung umfasst drei Semester mit insgesamt sieben Modulen. „Konkret sind es sechs Pflichtmodule und ein Wahlpflichtmodul. Innerhalb des Wahlpflichtmoduls entscheiden sich die Studierenden für einen der drei Themenschwerpunkte Kinder-, Frauen- und Familien-gesundheit; Aktivität, Partizipation und Lebensqualität sowie Angewandte Physiologie in der Gesundheitsversorgung“, sagte Prof. Dr. Karl Reif. Er ist Vorsitzender des Ausschusses ‚Master‘, der von der Departmentkonferenz der hsg gegründet wurde, um den Masterstudiengang zu entwickeln. Der Master befindet sich aktuell noch im Akkreditierungsverfahren.


Das Studium, das insgesamt drei Semester in Vollzeit umfasst und mit dem Master of Science (M. Sc.) abschließt, befähigt zur selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit in gesundheits- und therapie-wissenschaftlichen Disziplinen. Im Laufe des Studiums werden 90 Credit Points (CP) vergeben. Jährlich werden zum Wintersemester insgesamt 30 Studienplätze angeboten. Der Studiengang ist zulassungs-beschränkt (Numerus clausus).


Der Studiengang ist als forschungsorientiertes Masterangebot geplant. Zulassungsvoraussetzungen sind der Abschluss eines Studiengangs mit dem Nachweis von 210 CP in einem relevanten Studienbereich, zum Beispiel Ergotherapie, Hebammenkunde, Logopädie, Pflege oder Physiotherapie oder aber in den Studienbereichen Pflege-, Gesundheits-, Therapie- oder Sozialwissenschaften, wenn zusätzlich eine erfolgreich bestandene staatliche Prüfung und Anerkennung in den Berufen Ergotherapeutin/Ergotherapeut, Hebamme/Entbindungspfleger, Logopädin/Logopäde, Physiotherapeutin/Physiotherapeut oder in einem Pflegeberuf nachgewiesen werden kann.

Studieninteressierte können sich ab Mitte/Ende Mai 2015 um einen der 30 Studienplätze im Wintersemester 2015/2016 über das Online-Portal der hsg bewerben. Weitere Informationen zum Studiengang und über Beratungsangebote finden Sie auf der hsg-Homepage.

Quelle: hsg - Hochschule für Gesundheit

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