Deutsche Hebammenausbildung wird an die europäische angeglichen
Für die Ausbildung zum Hebammenberuf soll zukünftig eine zwölfjährige allgemeine Schulbildung als Zugangsvoraussetzung gelten. Das wurde gestern in der EU-Richtlinie 2005/36/EG zur Anerkennung von Berufsqualifikationen in erster Lesung im Europäischen Parlament beschlossen. Darüber hinaus wurden noch zahlreiche weitere Bestimmungen zur Aus- und Weiterbildung von Hebammen festgelegt.
Die Direktive, die eine Vereinheitlichung und generelle Anerkennungsmöglichkeiten von europäischen Berufsqualifikationen im europäischen Raum zum Ziel hat, legt u. a. den gemeinsamen Rahmen für die Hebammenausbildung innerhalb Europas fest. Neben den Zugangsvoraussetzungen für die Hebammenausbildung geht es bei der EU-Regelung unter anderem auch um den Europäischen Berufsausweis und das IMI-Meldesystem, ein IT-gestütztes Netzwerk zum Informationsaustausch zwischen öffentlichen Stellen im Europäischen Wirtschaftsraum, das künftig auch für Hebammen genutzt werden soll.
DHV fordert Akademisierung der Hebammenausbildung
„Mit der EU-Richtlinie wird nicht nur der notwendigen Angleichung der deutschen Hebammenausbildung an die der anderen europäischen Länder Rechnung getragen, sondern auch dem Wandel der beruflichen Anforderungen“, sagt Claudia Dachs, DHV-Beirätin für den Bildungsbereich. Der DHV fordert seit Jahren eine Akademisierung der Hebammenausbildung, die in 24 von 27 EU-Ländern Standard ist. Die Heraufsetzung der Schulbildungsanforderung von 10 auf 12 Jahre ist hierfür die Voraussetzung.
Deutschland ist nun gefordert, die europäische Richtlinie in nationales Recht umzusetzen und die Ausbildung zum Hebammenberuf zu gestalten und weiterzuentwickeln, so der DHV.
Quelle: Deutscher HebammenVerband
