• Kooperative Schwangerenvorsorge

     

Modell für eine kooperative Schwangerenvorsorge von Ärztin und Hebamme

Eine kompetente Begleitung und Beratung in der Schwangerschaft zählt zum originären Aufgabenfeld der Hebammen. Dennoch wird die Schwangerenvorsorge gemäß den Mutterschaftsrichtlinien meist mit ärztlicher Betreuung assoziiert. Unsere Autorinnen stellen ihr Kooperationsmodell vor, bei dem Hebamme und Gynäkologin schwangeren Frauen eine gemeinsame Vorsorge anbieten. Nachfolgend beschreiben sie, wie eine Zusammenarbeit der Professionen auf Augenhöhe gelingen kann und welche Vorteile sie für die Ratsuchenden bietet.

Hintergrund

Es gibt verschiedene Formen der kooperativen Betreuung von Schwangeren. Meist wird sie von niedergelassenen Gynäkologinnen angeboten, wenn die Frauen zu den ersten Beratungen in der Praxis erscheinen. Aus dem Kolleginnenkreis sind uns sehr unterschiedliche Kooperationsmodelle bekannt. Manche Hebammen sind in der Praxis angestellt und übernehmen auch Aufgaben der Medizinischen Fachangestellten (MFAs). Andere arbeiten ungeregelt, je nach Bedarf, in einer gynäkologischen Praxis mit. Diese konzeptfreien Kooperationsmodelle spiegeln sowohl die Unklarheiten und Unsicherheiten in der Interpretation der Mutterschaftsrichtlinien als auch in der Abrechenbarkeit der Leistungen von Hebammen und Gynäkologinnen wider. Die berufspolitische Auseinandersetzung um das Thema ist bekannt und hat in den vergangenen Jahren zur Auflösung von Gyn-Hebammen-Kooperationen geführt.

Im Folgenden möchten wir darstellen, mit welchem Konzept und nach welchen Regeln wir als Hebammen mit Gynäkologinnen die Schwangerenvorsorge gemeinsam anbieten. Es ist die Essenz aus unseren über Jahre gesammelten Erfahrungen.

Warum eine Kooperation sinnvoll ist

Unseres Erachtens bietet die Kooperation Vorteile gegenüber dem alleinigen Angebot der Vorsorgeuntersuchungen in eigener Hebammenpraxis:

  • Wir gehen in eine bestehende, laufende (Gynäkologinnen-)Praxis. Räume sowie Ausstattung sind vorhanden.
  • Für die Terminplanung und damit für den reibungslosen Ablauf in der Praxis sind die MFAs zuständig.
  • Bei Krankheit der Hebamme oder Urlaub der Praxis werden die Vorsorgen von der jeweils anderen Kooperationspartnerin durchgeführt. Die schwangere Frau bleibt in der Betreuung der Praxis.
  • Bei in der Vorsorge erkannten Problemen, z. B. wenn die Schwangere von belastendem Stress mit dem Arbeitgeber erzählt, oder gar bei festgestellten Pathologien ist eine schnelle Hinzuziehung der Gynäkologin möglich. Die Gravide wird nicht zu einem anderen Arzt oder in die Klinik geschickt, was in einer Hebammenpraxis in einem solchen Fall notwendig wäre.

Diese Art des Vorgehens verschafft der Patientin, Ruhe, Sicherheit und Vertrauen. Sie führt auch bei der betreuenden Hebamme zu mehr Zufriedenheit mit der Arbeit. Die Frau wird von zwei Fachfrauen gesehen, Probleme werden zusammen besprochen und bestenfalls direkt gelöst. Auch das weitere Vorgehen wird besprochen und von beiden getragen. Die Verantwortung lastet nicht allein auf den Schultern der Hebamme oder der Gynäkologin. Den schwangeren Frauen gibt dies Sicherheit, wie sie auf Nachfrage bestätigen.

 

Lesen Sie den gesamten Beitrag hier: Modell für eine kooperative Schwangerenvorsorge von Ärztin und Hebamme

Aus der Zeitschrift: Die Hebamme 02/2019

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