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Terminüberschreitung: Stellungnahme zur S1-Leitlinie
Die Überarbeitung der S1 Leitlinie „Vorgehen bei Terminüberschreitung und Übertragung“ wird von der Deutschen Gesellschaft für Hebammenwissenschaft (DGHWi) aufgrund der Verunsicherungen der Praxis durch die Leitlinie in ihrer ersten Version (2010) ausdrücklich begrüßt. Die modifizierte Leitlinie stellt eine wichtige Orientierungshilfe für alle in der Praxis tätigen Ärzt/innen wie auch Hebammen dar. Wir freuen uns, dass einige unserer Kritikpunkte zur letzten Stellungnahme Einzug in die neue Version gefunden haben. Im Folgenden wird die Leitlinie durch die Sektion Schwangerenvorsorge kritisch gewürdigt.
Methodik
Die insgesamt 42 Seiten umfassende Leitlinie ist klar gegliedert und in ihrer Logik konsistent. Positiv hervorzuheben ist die sehr klare Beschreibung des Vorgehens bei Terminüberschreitung und Übertragung. Im Kapitel Problembeschreibung werden die Begriffe Terminüberschreitung und Übertragung klar definiert, leider ist die Trennschärfe der beiden Begriffe im Verlauf der Leitlinie nicht immer durchgängig gegeben. In der Beschreibung der Zielgruppe der Anwender/innen sind Hebammen, die unter anderem in der Schwangerschaftsvorsorge und der Geburtsbegleitung tätig sind, nicht erwähnt.
Darstellung des Forschungsstandes
In der Darstellung des Forschungsstandes werden Studien zu Häufigkeiten, möglichen Ursachen der Terminüberschreitung/Übertragung und zu möglichen Vorgehensweisen benannt. Wenngleich ein Methodenreport zur Verfügung gestellt wurde, bleibt unklar, welche Kriterien bei der Literaturauswahl zugrunde gelegt wurden. Eine systematische Literaturrecherche mit dokumentiertem und somit replizierbarem Vorgehen würde die Leitlinie bereichern. Beispielsweise fand in der vorliegenden Version der S1 Leitlinie „Vorgehen bei Terminüberschreitung und Übertragung“ der Review von Wennerholm et al. (2009) erneut keine Beachtung. Die Gründe hierfür lassen sich auf Grund der fehlenden Dokumentation nicht nachvollziehen.
An einigen Stellen der Leitlinie werden Sachverhalte als gut belegt dargestellt, ohne dass jedoch eine Quelle genannt wird. Dies ist beispielsweise bei der „Dauer einer normalen Schwangerschaft“ (S. 4), bei der „Pathogenese der Auslösung des Geburtsvorganges“ (S. 8), bei „verminderte Fruchtwassermenge und ihre Bedeutung für die Plazentainsuffizienz“ (S. 9) und bei der Genauigkeit der Terminbestimmung durch Ultraschall (S. 31) der Fall. Darüber hinaus würde eine Trennung von Ergebnisdarstellung und Empfehlung die Lesbarkeit der Leitlinie verbessern (z. B. S. 15).
Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e.V.
Lesen Sie den gesamten Beitrag hier: Terminüberschreitung: Stellungnahme zur S1-Leitlinie
Aus der Zeitschrift Die Hebamme 6/2016

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