• Hebammenreformgesetz

     

Bundesrat macht Weg frei für Hebammenreformgesetz

In seiner Sitzung vom 8. November 2019 hat der Bundesrat der Reform der Hebammenausbildung zugestimmt. Damit ist der Weg für das vom Bundestag beschlossene duale Studium als künftige Hebammenausbildung frei. Rund 1300 Teilnehmerinnen des Forums Hebammenarbeit 2019 in Wiesbaden applaudierten, als Moderatorin Judith Hoffmann die Nachricht tagesaktuell bekanntgab. Auf dem Forum Hebammenarbeit 2020 in Leipzig wird der DHV das Hebammenreformgesetz vorstellen.

Wer künftig Hebamme oder Entbindungshelfer werden möchte, absolviert ab 2022 ein duales Studium. Bis dahin gilt eine Übergangsregelung, in der die Ausbildung noch an Hebammenschulen stattfinden darf. Bestandsschutz genießen Hebammen, die ihre schulische Ausbildung vor 2022 begonnen bzw. abgeschlossen haben. Ab 2022 muss die Ausbildung dann im Rahmen des Studiums erfolgen. Das Hebammenstudium soll mindestens sechs und höchstens acht Semester dauern und mit einer staatlichen Prüfung enden. Die werdenden Hebammen erhalten während des Studiums eine Vergütung und absolvieren die Praxisanteile im Krankenhaus, bei einer freiberuflichen Hebamme oder im Geburtshaus. Formal ist für das Inkrafttreten des Hebammenreformgesetzes zum Januar 2020 die Unterschrift des
Bundespräsidenten und die Verkündung im Bundesgesetzblatt erforderlich, die zum Redaktionsschluss noch ausstand.

Hocherfreut zeigten sich die Berufsverbände der Hebammen und die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft nach dem positiven Votum des Bundesrats. Der Deutsche Hebammenverband (DHV) postete auf seiner facebook-Seite: „Der Bundesrat hat soeben dem Hebammenreformgesetz zugestimmt. Der DHV begrüßt diese Entscheidung, denn damit ist nun der Weg frei für eine Modernisierung der Hebammenausbildung. Die längst überfällige Umsetzung der EU-Richtlinie kann endlich zum 18.01.2020 beginnen.“ Hebammen künftig in einem dualen Studium auszubilden mache den Hebammenberuf für künftige Generationen attraktiver. DHV-Präsidentin Ulrike Geppert-Orthofer: „Wir sind sehr zufrieden, dass die Länder im Bundesrat für eine Modernisierung unseres Berufes gestimmt haben. Das Votum war überfällig. Deutschland ist der letzte EU-Mitgliedsstaat, der die EU-Richtlinie aus dem Jahre 2013 umsetzt.“ DHV-Präsidiumsmitglied Yvonne Bovermann, die für den Bildungsbereich zuständig ist, kommentiert:„Die Geburtshilfe hat sich, wie alle Bereiche in der Medizin und Pflege, stark weiterentwickelt. Die Vermittlung dieser wissenschaftlichen Grundlagen gepaart mit berufspraktischen Ausbildungsinhalten entspricht einem modernen Ausbildungsstandard, der in vielen Ländern heute bereits praktiziert wird. Er dient der Versorgungsqualität der betreuten Frauen in der Geburtshilfe und auch der Aufwertung unseres Berufsstandes.“ 

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Aus der Zeitschrift: Die Hebamme 06/2019

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