Diagnose- und Therapieverfahren

Wie sieht die therapeutische Praxis aus?

So vielfältig die individuellen Voraussetzungen und die Ausbildungsmöglichkeiten sind, so
unterschiedlich sind die später in der Praxis angewandten Diagnose- und Therapieverfahren.

Häufige Diagnostikverfahren sind z.B.

  • Kinesiologie
  • Irisdiagnostik
  • Labor

Häufige Therapieverfahren sind z.B.

  • klassische Naturheilverfahren (v.a. Phytotherapie)
  • Ausleitungsverfahren
  • Akupunktur
  • Neuraltherapie
  • Manuelle Verfahren (z.B. Reflexzonentherapie am Fuß, Osteopathie, CranioSacrale Therapie, Dorn/Breuss)
  • Homöopathie
  • Traditionelle Chinesische Medizin
  • Therapie mit Schüßler-Salzen
  • Bachblüten- und Aromatherapie usw.

Bei manchen Therapien ist Heilpraktikern nur ein eingeschränktes Anwendungsspektrum erlaubt: bei Neuraltherapie dürfen Heilpraktiker z.B. nur bestimmte Techniken verwenden und sog. Quaddeln setzen. Eine weitere Einschränkung ist, dass Heilpraktiker keine rezeptpflichtigen Präparate verordnen dürfen.

Die Abrechnung erfolgt nach einem eigenen Gebührenverzeichnis, dem sog. GeBüH. Dieses soll, ähnlich der GOÄ der Ärzte, eine Preistransparenz erstellen. Bei gesetzlich Krankenversicherten handelt es sich bei den Leistungen der Heilpraktiker im Regelfall um Selbstzahler. Viele Krankenversicherungen bieten allerdings inzwischen Zusatztarife für die Behandlung beim Heilpraktiker an. Als Privatversicherter oder über Beihilfe erhält man eine anteilige Kostenerstattung.

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