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Schritt für Schritt zur Blutentnahme
Um eine sichere Diagnose zu stellen, ist eine Blutentnahme oft unerlässlich. Dafür muss in der Regel eine Vene, zum Beispiel V. cephalica, punktiert werden. Vor der Venenpunktion ist es wichtig, die rechtlichen Vorschriften wie die Aufklärung des Patienten zu erfüllen sowie sorgfältig die benötigten Materialien vorzubereiten. Begleitend zu einer Venenpunktion (zur Blutentnahme oder Injektion/Infusion) ist eine ordnungsgemäße Dokumentation zu leisten.
Aus der medizinischen Diagnostik ist sie kaum wegzudenken: die Blutanalyse. Sie bietet in vielen Fällen die einzige Möglichkeit für einen sicheren Befund. Eine einwandfreie Durchführung ist hierfür eine grundsätzliche Voraussetzung. In der sich anschließenden Behandlung spielen wiederum Injektions- und Infusionstherapien in vielen Praxen eine wichtige Rolle.
Rechtliche Aspekte
Grundsätzlich sollten Sie jedem Patienten bei allen Maßnahmen erläutern, was Sie tun und warum Sie es tun. Bei der Blutentnahme und Injektionen/Infusionen gilt dies in besonderem Maße: Die notwendige Venenpunktion ist ein mit Risiken verbundener Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Patienten. Es handelt sich – rein rechtlich betrachtet – also um eine Körperverletzung. Dem muss der Patient nach einer sorgfältigen Anamnese und Aufklärung zustimmen. Es werden zudem besondere Anforderungen an Ihr sorgfältiges hygienisches Arbeiten gestellt.
Die Aufklärung des Patienten umfasst unter anderem folgende Punkte:
- Damit der Patient der Maßnahme sicher zustimmen kann, müssen Sie ihn vorab sorgfältig über die Notwendigkeit und das Vorgehen bei der Blutentnahme und die dafür notwendige Venenpunktion aufklären.
- Sie müssen ihm die damit verbundenen Risiken benennen.
- Sie müssen den Patienten über Alternativen unterrichten und auch über die Folgen, die es haben kann, wenn er die vorgeschlagene Maßnahme verweigert.
- Sie müssen dokumentieren, dass Sie ihn aufgeklärt haben und er der Maßnahme zugestimmt oder diese abgelehnt hat. Dasselbe gilt für die therapeutischen Maßnahmen, die mit Punktionen einhergehen.
Beobachten Sie während der Venenpunktion und Blutentnahme besonders aufmerksam, ob der Patient unerwünschte vegetative Reaktionen wie Blässe, Unruhe oder Schweißbildung zeigt. Fragen Sie ihn, wenn Sie eine Komplikation vermuten, nach seinem Befinden.
Merke: Sie dürfen kein Blut entnehmen, wenn Sie damit eine Erkrankung nachweisen möchten, die Sie als Heilpraktiker nicht behandeln dürfen – also alle im IfSG genannten Erkrankungen. |
Lesen Sie den gesamten Beitrag hier: Schritt für Schritt zur Blutentnahme
Aus der Zeitschrift: Deutsche Heilpraktiker Zeitschrift 01/2020
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