Zahlungssäumigkeit: So gehen Sie vor
- In direktem Kontakt (z.B. erneuter Behandlungstermin in der Heilpraxis) versuchen zu klären, warum die Rechnung noch nicht beglichen ist.
- 1. Zahlungserinnerung freundlich gestalten. Neues Zahlungsziel nicht vergessen anzugeben (5-10 Arbeitstage ab Datum der Zahlungserinnerung).
- 2. Zahlungserinnerung im Ton direkter und distanzierter gestalten. Auch hier ein neuese Zahlungsziel angeben (5 Arbeitstage ab Datum der zahlungserinnerung). Sie können angemesene Verzugszinsen in Rechnung stellen.
- 3. Zahlungserinnerung als letztes Mittel einer gütlichen Einigung. Angebot einer Stundung oder Ratenzahlung, eventuell einen Teilerlass der Summe erwägen. Ein erneutes Zahlungsziel von max. 5 Tagen inkl. eventueller Feiertage bzw. Wochenende angeben. Verzugszinsen nicht vergessen. Zahlungserinnerung per Einschreiben mit Rückschein versenden. Bleibt der Patient zahlungssäumig:
- Bei geringen Rechnungsbeträgen erwägen, die Säumigkeit nicht weiter zu verfolgen.
- Gerichtliches Mahnverfahren selbst beantragen oder einen hierin erfahrenen Rechtsanwalt beauftragen.
- Verjährungsfristen beachten!