Hausarztverträge in Bayern

Akupunktur wird als Einzelleistung vergütet

Seit 01.07.2012 laufen die neuen Verträge zur Hausarzt zentrierten Versorgung (HzV) an.
Der Bayerische Hausärzteverband (BHAEV) konnte in allen Verträgen die Vergütung der Akupunktur als Einzelleistung vertraglich vereinbaren. Somit können in den HzV-Verträgen mit BKK-Verbänden, AOK, LKK und Ersatzkrankenkassen (außer TKK) Akupunkturleistungen wieder als einzeln vergütete Positionen abrechnet werden.

Das wichtigste für hausärztliche Akupunkteure: Akupunktur verschwindet nicht mehr in der Pauschale!
Die Ziffer 30790 „Eingangsdiagnostik und Abschlussuntersuchung“ wird mit 46,61 Euro, die Ziffer 30791 „Akupunkturbehandlung“ mit 21,03 Euro vergütet.

Unterschiede gibt es im Abrechnungsmodus: Akupunktur wird im BKK- und AOK-HzV-Vertrag direkt über die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft (HÄVG), im LKK- und EK-Vertrag über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) abgerechnet. Die Bestimmungen zu Indikation und Qualitätssicherung gelten auch im HzV-Vertrag.

Quelle: www.daegfa.de/News

Buchtipps

Das große Buch der Ohrakupunktur
Frank Bahr, Beate StrittmatterDas große Buch der Ohrakupunktur

EUR [D] 99,99Inkl. gesetzl. MwSt.

Das Tao der Akupressur und Akupunktur
Achim EckertDas Tao der Akupressur und Akupunktur

Die Psychosomatik der Punkte

EUR [D] 99,99Inkl. gesetzl. MwSt.

Newsletter-Service

  • Jetzt zum Newsletter anmelden!

    Jetzt anmelden!

    Bleiben Sie immer up to date mit qualitätsgesicherten Fortbildungsbeiträgen, News & Neuerscheinungen, Schnäppchen, Aktion und vielem mehr.

Cookie-Einstellungen