Phytopharmaka: Patienteninfo gefordert
Weder auf der Verpackung noch in der Gebrauchsinformation dürfen Hersteller pflanzlicher Arzneimittel darauf hinweisen, dass ihr Medikament einen Extrakt enthält, mit dem pharmakologische und klinische Studien zur Wirksamkeit und Unbedenklichkeit durchgeführt wurden. Im Interesse der Patienten fordert das Komitee Forschung Naturmedizin deshalb eine Optimierung der gesetzlichen Bestimmungen, wie es inzwischen auch die aktuelle EU-Richtlinie verlangt. Prof. Dr. Michael Popp, Vorsitzender des Komitees Forschung Naturmedizin e. V. in München: „Wir brauchen national und in Europa verlässliche Rahmenbedingungen, um unsere Forschung finanzieren zu können.“
Weitere Informationen unter www.phytotherapie-komitee.de