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DOI 10.1055/s-00000043

NOTARZT

In dieser Ausgabe:

Umsetzung der Delegation von Betäubungsmitteln zur Analgesie an Notfallsanitäter: Ergebnisse einer bundesweiten Befragung zur Praxis und den Herausforderungen

Untersuchung der Umsetzung der Vorabdelegation von Betäubungsmitteln (BtM) an Notfallsanitäter (NotSan) in Deutschland nach der Gesetzesänderung 2023.

Bundesweite Querschnittsstudie per Onlinefragebogen unter Rettungsfachpersonal, Notärzten und ärztlichen Leitungen.

Von 895 Teilnehmenden hatten 37,7% die BtM-Vorabdelegation umgesetzt, 22,1% planten dies innerhalb eines Jahres. 91,3% (n = 84) der verantwortlichen Ärzte hatten die Vorabdelegation bereits umgesetzt oder planten sie. Am häufigsten del...

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Der komische Patient – Akute Wesensänderung aus psychiatrischer Perspektive

Psychiatrische Notfälle gehören zum Alltag in Notfallmedizin und Rettungsdienst. Unzureichende Ausbildung, diagnostische Unklarheiten und rechtliche Unsicherheiten erschweren jedoch den Umgang mit betroffenen Personen. Strukturiertes Vorgehen und praxisnahe Hilfen wie das RAPID-Schema können Handlungssicherheit schaffen – und so die qualitative Versorgung von Betroffenen sowie Sicherheit für alle Beteiligten verbessern.

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Leichenschau unter Blaulicht – Recht, Pflicht und Praxis für den Notarztdienst

Todesfeststellung und Leichenschau im Notarztdienst, ohne die Patientin zu kennen, können herausfordernd sein. Neben der Eigensicherung und der Feststellung möglicher strafrechtlich relevanter Aspekte müssen auch Art des Todes und ungefähre Todeszeit festgelegt werden und eine sorgfältige Dokumentation erfolgen, um Unklarheiten und damit verbundene Nachfragen zu vermeiden. Der notärztliche Eindruck und die nachfolgende Dokumentation stellen die Weichen für den weiteren Prozess und sind in aller Regel nicht umkehrbar.

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Ein Jahr Telenotarzt in Sachsen-Anhalt – ein Erfahrungsbericht

Es ist geschafft! Am 01.10.2024 wurde in der Telenotarztzentrale in Halle (Saale) der erste telenotfallmedizinische Einsatz erfolgreich abgeschlossen!

Vorausgegangen sind mehrjährige Planungen auf Ebene der Ärztlichen Leitungen Rettungsdienst (ÄLRD) der 3 Gebietskörperschaften Landkreis Saalekreis, Mansfeld-Südharz und der kreisfreie Stadt Halle (Saale). Gemeinsam mit einer Steuerungsgruppe aus Leitungskräften des Rettungsdienstes und Trägervertretern wurde dabei die Konzeption für ein Telenotarz...

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Die S2e-Leitlinie „Telemedizin in der prähospitalen Notfallmedizin“ – ein Blick aus medizinrechtlicher Sicht

Am 04.07.2025 ist durch die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. als federführende Fachgesellschaft die Leitlinie „Telemedizin in der prähospitalen Notfallmedizin“ veröffentlicht worden. Diese evidenzbasierte Leitlinie stellt eine methodische und inhaltliche Neuentwicklung der gleichnamigen S1-Leitlinie aus dem Jahr 2015 dar. Nahezu alle federführenden Fachgesellschaften und Verbände mit Relevanz für die präklinische Notfallmedizin waren an der Leitlinie beteiligt. Grund genug, die Leitlinie kurz und knapp aus dem Blickwinkel des Medizinrechts darzustellen.

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Was kann, darf und soll der Notarzt?

Für die Versorgung lebensbedrohlicher Notfälle wird der Einsatz von invasiven Notfalltechniken beschrieben. Deren Evidenzlevel variiert, sodass deren Stellenwert individuell betrachtet werden muss. Während einzelne fest in der Weiterbildung verankert sind und den medizinischen Standard darstellen, werden andere nur in Kasuistiken beschrieben. Wir untersuchen die Frage, welchen rechtlichen Stellenwert solche Techniken haben sowie ob diese als medizinischer Standard angesehen werden können.

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