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Die Schulen und das Pflegeberufegesetz
Endlich ist er da, der Rahmenlehrplan. Mit ihm können die Schulen sich vorbereiten auf die Inhalte, die sie ab 2020 anbieten. Christine Vogler, Vizepräsidentin im DPR, beschreibt, warum die Schulen zwischen Kraftakt, Verzweiflung und Euphorie schwanken.
Nun ist es also soweit – der Rahmenlehrplan liegt vor. Seit 2017 warten die Schulen und Praxisausbildenden auf diesen Moment, um sich inhaltlich vorbereiten zu können. Dafür müssen sie Kooperationen schließen, Curricula entwickeln, Ausbildungsplanungen konstruieren, und das Berufsverständnis der Lehrenden in Theorie und Praxis auf die Generalistik anpassen. Tatsächlich wird allen Ausbildungsverantwortlichen, Praxisanleitenden und Schulen immer klarer, dass die Umsetzung des Pflegeberufegesetzes immense Herausforderungen
mit sich bringt.
Der Kraftakt
Behördliche Zuständigkeiten. Die Pflegeschulen sind heute in zwei Systemen organisiert: Altenpflegeschulen sind in der Regel in den Ländern den Schulbehörden unterstellt, Kranken- und Kinderkrankenpflegeschulen den Gesundheitsbehörden. Es gibt verschiedene Finanzierungssysteme, die über die Sozialgesetzbücher und die Kultusministerien abgedeckt werden. Ab 2020 haben nun alle Bundesländer eine gemeinsame Zuordnung aller Pflegeschulen an die Kultus- oder Gesundheitsbehörden festgelegt und der Ausbildungsfonds vermittelt das Geld an die Schulen. Trotz der Übergangsfristen sind nun die Schulleitungen in der Pflicht, die eigene Schule staatlich anzumelden und genehmigen zu lassen. Das bedeutet, dass die im Gesetz und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung geforderten Vorgaben umgesetzt und nachgewiesen werden müssen.
Lehrersituation.
In Zukunft müssen die Lehrer/Innen in einem Verhältnis von 1:20 mit pflegerischer Grundausbildung und pflegepädagogischem Masterabschluss vorgehalten werden. Auch die Schulleitungen müssen dann eine pädagogische Masterqualifikation nachweisen. Obwohl die bestehenden Pädagogen „Bestandsschutz“ genießen, ist bereits heute absehbar, dass der Lehrer- und Leitungsmangel eine Herausforderung werden wird. Seit Jahren fordern die Berufsverbände den Ausbau der Studienplätze an Hochschulen. Der Mangel an Lehrern wird unter Umständen einen Abbau von Ausbildungsplätzen nach sich ziehen. Viele Schulen und Träger müssten bereits jetzt für Stipendien- und Qualifizierungsprogramme sorgen.
Lesen Sie hier den gesamten Beitrag Die Schulen und das Pflegeberufegesetz – Zwischen Verzweiflung und Aufbruchsstimmung
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