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Freiheitseinschränkende Maßnahmen bei Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen im Akutkrankenhaus
Sie sind ein gewohnter Anblick im klinischen Alltag: Bettgitter, Fixiergurte und ruhigstellende Medikamente. Freiheitseinschränkende Maßnahmen finden vor allem bei Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen täglich Anwendung und werden selten hinterfragt. Was ist aus fachlicher, rechtlicher und ethischer Perspektive bei ihrer Anwendung zu berücksichtigen und gibt es Alternativen?
Die aktuelle Lage
Es ist eine allzu bekannte Situation: Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen (häufig einer Demenzerkrankung) kommen wegen einer Akutsituation in die Klinik. Die ungewohnte Umgebung, die Hektik in der Notaufnahme und auf Station, Personal, das nicht unbedingt gut auf die Versorgung von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen vorbereitet ist – all das überfordert und überwältigt. In einer 2016 veröffentlichten Studie, der von der Robert Bosch Stiftung geförderten GhoSt (General Hospital Study), fand man heraus, dass 40% der über 65-jährigen Patienten in Allgemeinkrankenhäusern an kognitiven Störungen bzw. Demenzen leiden. Fast 80% dieser Patienten zeigten neben kognitiven Beeinträchtigungen sog. herausforderndes Verhalten. Zu diesem Verhalten zählt man neben Unruhe, Angst, Stimmungsschwankungen, Halluzinationen und Reizbarkeit auch Schlafstörungen und einen ausgeprägten Bewegungsdrang.
Besonders im Krankenhaus begegnet man Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen und Demenz von pflegerischer und medizinischer Seite oft mit Unsicherheit, gepaart mit mangelndem Wissen über Demenz: Wie kommuniziert man mit Menschen mit Demenz? Wie kann man der motorischen Unruhe dieser Menschen begegnen? Wie gefährdet sind sie, ein Delir auszubilden oder zu stürzen? Leider ist das Mittel der Wahl, solchen Unsicherheiten zu begegnen, häufig eindeutig: Man greift zu freiheitseinschränkenden Maßnahmen.
Es kann davon ausgegangen werden, dass etwa bei 12 von 100 Patienten in Deutschlands Krankenhäusern eine freiheitseinschränkende Maßnahme angewandt wird. Besonders häufig handelt es sich hierbei um das Aufstellen von Bettgittern.
Wie sieht die Pflegesituation eines solchen alten Menschen aus, der Gefahr läuft, im Krankenhaus mit einer freiheitseinschränkenden Maßnahme behandelt zu werden? In der Forschung finden sich vor allem folgende Kriterien:
- eingeschränkte Mobilität
- kognitive Beeinträchtigungen (z. B. Delir oder Demenz)
- herausforderndes Verhalten
- hoher Pflege- und Betreuungsbedarf
- ein von Pflegekräften vermutetes Sturzrisiko
- Sicherstellung (intensiv)medizinischer Versorgung (z. B. um das Entfernen oder Manipulieren von Infusionen bzw. Zugängen, Sonden, Harnkathetern oder Verbänden zu verhindern)
Lesen Sie den gesamten Beitrag hier: Freiheitseinschränkende Maßnahmen bei Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen im Akutkrankenhaus
Aus der Zeitschrift Geriatrie up2date 03/2019
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