• Pflegenotstand

     

Pandemie trifft Pflegenotstand

Seit Längerem ist auch politisch klar, dass in der Pflege Personalnotstand herrscht. CoViD-19 verschärft die Lage und öffnet damit quasi „die Büchse der Pandora“. Lesen Sie mehr darüber, welche Maßnahmen in Krisenzeiten helfen sollen und welche Rückschlüsse wir für die Zukunft der Profession ziehen müssen.

Das Problembewusstsein hinsichtlich eines bestehenden Pflegenotstands in Deutschland hatte sich auf der politischen Ebene bereits vor der CoViD-19-Pandemie abgezeichnet. Euphemistisch ausgedrückt, könnte man „zum Glück“ sagen, aber faktisch lag das Kind zu dem Zeitpunkt schon im Brunnen, bedingt durch politische Versäumnisse in der Vergangenheit. Eines der Versäumnisse im Bereich der stationären Krankenbehandlung war zum Beispiel, dass die Pflegeleistungen größtenteils im DRG-Abrechnungssystem bis 2020 pekuniär nicht abgebildet wurden. Ab 2020 ändert sich hier das DRG-Abrechnungssystem mit der Einführung des Pflegeerlöskatalogs.

Schieflage: mehr Arbeit, weniger Personal

Spätestens seit 2003 und mit Einführung der German Diagnosis Related Groups (G-DRG) als Abrechnungssystematik für die stationäre Krankenbehandlung entwickelte sich die Vollzeit-Äquivalenzzahl der beschäftigten Pflegefachpersonen in Krankenhäusern im Verhältnis zur Arbeitsverdichtung (durch Fallzahlsteigerung und Verweildauerverkürzungen) negativ. Die Ungleichverteilung des klinischen Personals führte somit in der Praxis zur Schieflage. Die Arbeitstaktung erhöhte sich somit immens für Pflegefachpersonen, zum Teil über die Belastungsgrenzen hinaus, worunter natürlich die pflegerische Versorgungsqualität am Patienten nachvollziehbar leidet.

Die Korrelation zwischen dem Pflegepersonaleinsatz in Krankenhäusern und patientenbezogenen Outcomes ist international, insbesondere in angelsächsischen Ländern, bereits bemerkenswert untersucht worden. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen bestätigen die Vorannahme, dass die Anzahl und der formelle Qualifikationsgrad des eingesetzten Pflegepersonals mit den Behandlungsergebnissen korrelieren. Die Konsequenz daraus ist, dass eine personelle Unterausstattung mit Pflegefachpersonen zur Erhöhung der unerwünschten Ereignisse bei den zu versorgenden Patienten führt. „Dieser Zusammenhang konnte gezielt für eine Vielzahl pflegesensitiver Outcomes gezeigt werden (z. B. erworbene Wundinfektionen, Lungenentzündungen oder Sepsis, Medikationsfehler).“

Pandemiekrise verschärft die Situation „Pflegenotstand“

Das Coronavirus (SARS-CoV-2) öffnet quasi die Büchse der Pandora im Hinblick auf einen generellen Notstand zu Krisenzeiten im Gesundheitssystem, aber im Speziellen legt die Pandemie nun den Finger in die seit Längerem bestehende Wunde „Pflegenotstand“. Es wird aktuell diskutiert, ob man die bestehenden rund 28.000 Intensivbetten in Deutschland in Anbetracht der bevorstehenden Krise aufstocken müsste bzw. könnte. Die wesentliche Frage ist nur, woher soll kurzfristig das dafür notwendige Intensivpflegefachpersonal kommen, das die Intensivpflegebedürftigen dann auch adäquat betreuen könnte? Isfort hatte bereits 2012 darauf hingewiesen, dass der Patientenschutz Priorität haben muss und dass eine Personalfachquote auf Intensivstationen notwendig ist, insbesondere wenn Intensivpflegefachpersonen beatmungspflichtige Patienten versorgen müssen. Isfort stellte damals schon fest: „Empfehlungen von Experten werden nicht ernst genommen, weil bei einer Nichteinhaltung bislang den Verantwortlichen keine Konsequenzen drohen. Es gibt schlichtweg keine Kontrollinstanz oder aber eine verbindliche Grundlage einer Mindestausstattung. Es reicht offensichtlich nicht, an den ‚Markt‘ zu appellieren und auf ‚Selbstheilung‘ zu hoffen.“ Diese jüngst eingeführte Kontrollinstanz in Form der Pflegepersonaluntergrenzenverordnung – PpUGV – wurde in dieser Krisenzeit jedoch vom Gesundheitsminister ausgesetzt.

 

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Aus der Zeitschrift intensiv 03/2020

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