Plädoyer für mehr Menschlichkeit – Standard zur Langzeitunterbringung im Maßregelvollzug ermuntert zum Aufbruch
Doppelreihige Zaunanlagen, dazu Nato-Stacheldrähte – der Zugang zur Klinik Nette-Gut für forensische Psychiatrie im rheinland-pfälzischen Weißenthurm hat etwas Beeindruckendes, für manche etwas Furchteinflößendes. Schwer gesichert ist diese Maßregelvollzugsklinik. Am Eingang bekomme ich einen Besucherausweis mit Foto und gebe meinen Personalausweis ab. Die Herren vom Sicherheitsdienst kontrollieren mich mit einem Metalldetektor.
Ich bin hier, um ein Gespräch über die Langzeitunterbringung psychisch kranker Rechtsbrecher zu führen. Atmosphärisch scheint es zu passen. Der Pflegedirektor der Klinik Nette-Gut, Werner Stuckmann, erwartet mich schon.„Es ist ein Anfang“, stellt Stuckmann zum Auftakt des Gesprächs fest und bringt seine Hoffnung zum Ausdruck, dass der „Standard zur Langzeitunterbringung im Maßregelvollzug“, den die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) der Träger Psychiatrischer Krankenhäuser Ende 2012 beschrieben hat, die Situation Langzeituntergebrachter verbessert. Als einziger psychiatrisch Pflegender hat Stuckmann an dieser Arbeit teilgenommen. Deshalb scheint es ihm ein Anliegen, in der eigenen Berufsgruppe über die Fortentwicklung des Standards zu diskutieren.
Partnerschaftliche Aspekte
Wenn über die Langzeitunterbringung psychisch kranker Rechtsbrecher im Maßregelvollzug nachgedacht wird, so rückt für Stuckmann der Recovery-Begriff in den Mittelpunkt. Ihm gehe es in der Begleitung von Maßregelvollzugspatienten immer um die Grundhaltung, mit der insbesondere Pflegende den betroffenen Menschen begegneten. Stuckmann spricht von „partnerschaftlichen Aspekten“, die es umzusetzen gelte. Dem entgegengesetzt meint Stuckmann: „Sicherheitsaspekte verleiten zur Bestimmung der Richtung.“
Viel Konkretes kann Stuckmann noch nicht benennen. Der „Standard zur Langzeitunterbringung im Maßregelvollzug“ kennzeichne Rahmenbedingungen. Wenn in der unmittelbaren Umsetzung Recovery-Ideen ausprobiert würden, so gehe es natürlich auch um eine Fehlerkultur. Die Rechtsprechung und die Gesetzgebung um die Sicherheitsverwahrung hätten Maßstäbe gesetzt, die im Grunde auch für die Langzeitunterbringung von Maßregelvollzugpatienten gelten müssten.
So kommt Stuckmann im Gespräch auf die Begrifflichkeit „Alltagsgestaltung statt Behandlung“. Es sei vereinfachend, ein Paradigma in dieser Weise zuzuspitzen. Es beschreibe aber die künftige Schwerpunktsetzung der psychiatrisch-forensischen Pflege in der Begleitung langzeituntergebrachter Maßregelvollzugspatienten. Dieser Klientel müsse forensisch-psychiatrische Pflege in der Weise gerecht werden, dass es nicht einen ständigen Kampf um Anpassung und Veränderung gebe.
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Quelle: Psych Pflege 1/2015; Plädoyer für mehr Menschlichkeit – Standard zur Langzeitunterbringung im Maßregelvollzug ermuntert zum Aufbruch