Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA): Rechtliche Aspekte der Verordnung
Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz hat der Gesetzgeber Ende 2019 einen Anspruch der gesetzlich Krankenversicherten auf die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) eingeführt – sogenannte „Apps auf Rezept“. Dafür wurde mit § 33a SGB V eine neue Anspruchsgrundlage geschaffen.
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