Gibt es zu viele Unterbringungen nach § 126a StPO? Überlegungen zum Zusammenspiel von forensischer und allgemeiner Psychiatrie unter Beachtung rechtlicher Gesichtspunkte
Aus Sicht der forensischen Kliniken werden durch die Justiz immer häufiger einstweilige Unterbringungen nach § 126a StPO angeordnet. Es werden drei Hypothesen aufgestellt, die diese Zunahme (mit)erklären könnten: 1) Anordnung auch bei Bagatellfällen. 2) Anordnung trotz positiver Prognose. 3) Verändertes Anzeigeverhalten der psychiatrischen Kliniken. Einfache Erklärungsansätze für die Zunahme der einstweiligen Unterbringungen greifen jedoch zu kurz. Umso dringlicher erscheint eine Stärkung des pr...
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