Die Aufklärung des Patienten muss durch den Rettungsdienst rechtssicher nachgewiesen werden können. Diese Absicherung gilt besonders im Falle der Transportverweigerung durch den Patienten.
Das Deutsche Reanimationsregister erfasst und beurteilt die Reanimationen in Rettungsdienst und Klinik. Alternativ zur kompletten händischen Eingabe können entsprechende Daten mit DIVIDOK einfach über eine zertifizierte Schnittstelle übergeben werden.
Das Kombiniertes Einsatzprotokoll entsprechend dem MIND 3.1 Datensatz ist für alle Dokumentationsmethoden verfügbar, die Datenübertragung der digitalen Lösung entspricht den SQR-BW Anforderungen vollumfänglich.
Während sich interessierte Rettungsdienstler und Notärzte auf der Messe „akut“ in Bremen am DokuFORM Stand über die Möglichkeit der mobilen Datenerfassung informierten, konnte parallel ein Jubiläum gefeiert werde
Das DokuFORM-Ersthelferprotokoll ist für den Sanitätsdienst und First-Responder-Einsatz konzipiert und bietet geschulten Helfern eine gute Hilfestellung bei der professionellen Dokumentation.