Neuer Vordruck der Verordnung einer Krankenbeförderung ab 1. Juli 2020
Zum 1. Juli 2020 gilt nach Vorgabe des GKV Spitzenverbands die neu überarbeitete Vorlage der Verordnungen einer Krankenbeförderung („Muster 4“). Diese Verordnung erscheint unverändert im Format A5 hoch, es wurden jedoch inhaltliche Anpassungen vorgenommen. Für unsere Kunden im Rettungsdienst halten wir diese Formularvorlage rechtzeitig zum Stichtag vor. Auch für Kunden, die diese Verordnung bisher im Rettungsdienstprotokoll mit eingebunden haben, sind Vorlege-Versionen in Vorbereitung. So können Sie Ihre Formularvorräte auch nach dem Stichtag komfortabel und kostengünstig aufbrauchen.