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Sachkundenachweis und Hundeführerschein
Mit den Begriffen Hundeführerschein oder Sachkundenachweis (für Hundehalter) werden landläufig Prüfungen benannt, die in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen aufgeführt werden, die zur Gefahrenabwehr durch das jeweilige Bundesland erlassen wurden. Aufgrund der landesrechtlich unterschiedlichen Regelungen zur Eindämmung der von Hunden ausgehenden potenziellen Gefahr ist in Deutschland diesbezüglich eine recht unübersichtliche Situation entstanden.
In manchen Bundesländern sind Prüfungen Pflicht, in denen nur theoretisches Wissen abgefragt wird, in anderen wiederum muss der Tierhalter auch praktisch unter Beweis stellen, dass er seinen Hund sicher und kontrolliert führen kann. Das hierbei jeweils erzielte Ergebnis wird je nach Gesetzeslage mitunter der generellen Sachkunde des Halters zugeschrieben oder gilt nur für das Zusammenspiel des Menschen mit dem konkret vorgestellten Hund.
Die Prüfungspflicht betrifft nicht immer die generelle Hundehaltung. In manchen Fällen beziehen sich die Regelungen nur auf die Haltung von Hunden bestimmter Rassen, Größen, Gewichtsklassen oder ab einem gewissen Alter der Tiere. Ähnliches gilt für spezielle Auflagen der Haltung (beispielsweise Leinen- oder Maulkorbpflicht), von denen der Hund mit bestandener Prüfung ggf. befreit werden kann.
Gemeinsamkeiten aller Prüfungen
Alle „Hunde-Gesetze“ und „Hunde-Verordnungen“ sind mit dem Ziel der Gefahrenabwehr inkl. des Schutzes unbeteiligter Dritter erlassen worden. Einer verantwortungsbewussten Art der Hundehaltung und -führung (speziell im öffentlichen Bereich) kommt somit eine Schlüsselrolle zu. Der Aspekt der Sicherheit und Rücksichtnahme wird in allen Prüfungen aufgegriffen. Darüber hinaus umfasst die Hundehaltung aber natürlich auch pflegerische, erzieherische und rechtliche Aspekte. Je nach Prüfung wird dem Hundehalter hier ebenfalls mehr oder weniger genau auf den Zahn gefühlt.
Für die mögliche Befreiung einer generell bestehenden Leinen- und Maulkorbpflicht sind die Inhalte der Prüfungen natürlich noch weiter gefasst. Hier stehen neben den Führungsqualitäten des Halters auch der Gehorsam und der Charakter des Hundes unmittelbar im Mittelpunkt. Konkret wird das Zusammenspiel des Hund-Halter-Teams, die Reaktionen des Hundes im Hinblick auf verschiedene Reizsituationen sowie dessen (prompte) Umsetzung bestimmter Gehorsamskommandos überprüft.
Wichtige Hinweise für den Tierhalter
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Jeder Hundehalter ist grundsätzlich zur Einhaltung der jeweiligen bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen verpflichtet, die für das Bundesland gelten, in dem er lebt bzw. sich mit seinem Hund gemeinsam aufhält. Unkenntnis im Hinblick auf die jeweils geltenden Gesetze/Verordnungen schützt ihn daher – im Falle eines Verstoßes – nicht vor Strafe. Es ist daher sinnvoll, sich auch bei Reisen in andere Bundesländer vorab zu informieren, welche Regelungen für den eigenen Hund dort gelten.
Ist die Prüfung offiziell anerkannt?
Die Prüfungs- bzw. Trainingsinhalte hinter den Begriffen „Hundeführerschein“ bzw. „Sachkundenachweis“ spiegeln mitunter auch nur hundeschul-, club- oder vereinsinterne Regeln wider. Dies kann zu Verwirrung und Missverständnissen führen. Vor der Belegung eines Kurses in einer Hundeschule bzw. einem Hundeverein sollte daher geklärt werden, ob die angesetzte Abschlussprüfung behördlich anerkannt ist. Schließlich hat nur in diesem Fall ein möglicherweise erteiltes Zertifikat auch offiziell Gültigkeit.
Prüfungsvorbereitung
Gleichwohl welcher Art die Prüfung ist, die der Tierhalter möglicherweise ablegen muss, ist es grundsätzlich ratsam, sich vor dem Prüfungstermin eingehend mit den Inhalten zu beschäftigen. Werden auch praktische Aspekte (Führung und Gehorsam) beurteilt, lohnt es sich zudem, auch den Hund mit den Anforderungen vertraut zu machen und erzieherisch auf die Prüfung vorzubereiten. Dies erfolgt im Idealfall durch ein kleinschrittiges und belohnungsbasiertes Training. Literaturempfehlungen sowohl für die theoretischen als auch die praktischen Prüfungen sind am Ende des Artikels (unter Literatur) aufgeführt.
Lesen Sie hier den gesamten Beitrag: Sachkundenachweis und Hundeführerschein
Aus der Zeitschrift kleintier.konkret 2/2016

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