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Extraktionsmethoden – Bewährtes und Neues
Eine Zahnextraktion ist seit vielen Jahrhunderten die Ultima Ratio zur Behandlung einer odontogenen Infektion oder Entzündung der Hart- und Weichgewebe des Alveolarfortsatzes bzw. des Parodonts. Durch moderne Verfahren zur Zahnerhaltung durch restaurative, endodontische oder parodontologische Therapiemethoden inklusive moderner Material- und instrumenteller Ausstattung ist die Häufigkeit von Zahnextraktionen mittlerweile rückläufig.
Indikationen
Eine notwendig gewordene Zahnextraktion erfolgt oft infolge fortgeschrittener kariöser Zerstörung von Zahnhartsubstanz oder parodontaler Destruktion oder ist verursacht durch ein Trauma. Erkennbar ist die Rückläufigkeit anhand der Vergleiche der mittleren Anzahl fehlender Zähne in den letzten 3 Jahrzehnten.
Auch die Indikationen zur Zahnextraktion werden dank fortgeschrittener Techniken zur partiellen oder kompletten Zahnerhaltung (z. B. endodontische Therapie in Kombination mit Wurzelspitzenresektion, Wurzelamputation oder Hemisektion bzw. Prämolarisierung, intentionelle Replantation) seltener und strenger gestellt.
Im Wesentlichen sind Indikationen zur Zahnextraktion dann gegeben, wenn es sich um odontogene bzw. parodontale Infektionen handelt und der ursächliche Zahn aufgrund weitreichender kariöser Zerstörung oder fortgeschrittener Erkrankung des Parodonts nicht mehr therapierbar ist:
- bei Schäden durch Trauma (Längs- oder Mehrfachfrakturen)
- nach erfolgloser endodontischer Therapie
- im Zusammenhang mit ausgedehnten Zysten oder Tumoren
Indikationen können sich aber auch ergeben aus:
- einer kieferorthopädischen Behandlungsplanung (z. B. Platzmangel)
- prothetischen Gründen (z. B. elongierte Zähne ohne Antagonisten, die in den prothetischen Behandlungsplan nicht einzubinden sind)
- bevorstehender Immunsuppression
- in Vorbereitung einer onkologischen Behandlung (Strahlen- oder Chemotherapie, Therapie mit Antiresorptiva)
Indikationen zu Zahnextraktionen in den beiden letztgenannten Situationen und vor Herzklappenersatz werden ausführlicher in den Leitlinien der AWMF dargestellt.
Grundsätzlich ist vor einer Zahnextraktion bei kompromittiertem allgemeinmedizinischem Status des Patienten eine kritische Risikoanalyse, ggf. ein interdisziplinäres Konsil mit den mitbehandelnden Ärztinnen oder Ärzten durchzuführen und sodann eine Abwägung zu treffen, ob der Patient ambulant behandelt werden kann oder einer vorübergehenden stationären Betreuung bedarf. In diesem Zusammenhang sind auch ggf. weitere erforderliche Maßnahmen zu planen bzw. zu organisieren (z. B. Einleiten einer perioperativen systemischen antiinfektiven Therapie mit Antibiotika, einer Antibiotikaprophylaxe, Anfertigen einer Verbandplatte, Bereitstellen von lokalen Hämostyptika etc.).
Lesen Sie den gesamten Beitrag hier: Extraktionsmethoden – Bewährtes und Neues
Aus der Zeitschrift: ZWR - Das Deutsche Zahnärzteblatt 12/2019

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