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  • 02.02.2007
  • Paragrafendschungel - Foto: shutterstock, Thieme

    Medizinrecht ist für die meisten Ärzte kein Thema, mit dem sie sich freiwillig beschäftigen. Einige Grundlagen sollte aber jeder Mediziner beherrschen. Im eigenen Interesse.

     

Arztrecht für Klinikeinsteiger

Das Dossier Arztrecht ist eine Zusammenstellung einer Artikelserie, die von2005 bis 2007 in Via medici erschienen ist. Sie widmet sich rechtlichen Fragestellungen, die im ärztlichen Berufsleben von immenser Bedeutung sind.

 

Möglicherweise sagst du dir: „Ich bin ja noch nicht Arzt, mir als Medizinstudent kann nichts passieren.“ Doch das ist nicht richtig. Das sogenannte„Übernahmeverschulden“ besagt, dass auch Verrichtungsgehilfen des Arztes, also auch Famulanten und PJler, gegebenenfalls Schadensersatz und Schmerzensgeld leisten müssen, wenn sie sich mit einer Aufgabe übernommen haben. Mit welchen Versicherungen können sich Ärzte und Studenten absichern?

 

Stell dir vor, du verletzt dich beim Blutabnehmen mit der Nadel. Bist du als Studenten über das Krankenhaus versichert? Und im Falle einer HIV-Infektion: Erhält ein Medizinstudent nach bestandenem Examen überhaupt seine Approbation, wird einem Arzt möglicherweise die Berufserlaubnis entzogen? Diese und andere Fragen beantwortet das Dossier Arztrecht.

 


Die Themen im Einzelnen

  • Teil 1: Arztrecht – Die Angst vor Fehlern
  • Teil 2: Arztrecht – Student sein schützt vor Strafe nicht
  • Teil 3: Aufklären und Dokumentieren – Segensreiche Last
  • Teil 4: Arztrecht – Die Pflicht, zu schweigen
  • Teil 5: Haftpflicht – Gut gesichert in die Klinik
  • Teil 6: Stichverletzungen – Kleiner Stich, große Angst
  • Teil 7: Ärztliches Handeln am Lebensende – Beistand auf dem letzten Weg

 


 

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