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  • Dr. med. Felicitas Witte
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  • 30.01.2008

Ärztliche Versorgung von Flüchtlingen

In Deutschland haben nicht alle Patienten die gleichen Rechte. Flüchtlinge, die in ihrer Not zu uns kommen, haben nur einen eingeschränkten Anspruch auf medizinische Leistungen. Noch schlechter dran sind Personen, die ohne Aufenthaltsberechtigung bei uns leben. Sie müssten völlig ohne ärztliche Hilfe auskommen – gäbe es nicht engagierte Menschen, die sie kostenlos behandeln.

"Ich bin mit meiner Familie nach Deutschland gekommen, um eine bessere Zukunft in einem Land zu suchen, in dem mehr politische Stabilität herrscht als in unserer Heimat. Aber nun bin ich krank geworden und kann nicht arbeiten. Ich habe keine Krankenversicherung und wir machen uns große Sorgen, wie es weitergehen soll." Der Mann, der das sagt, hat keine Aufenthaltserlaubnis und möchte deshalb anonym bleiben. Er ist einer von Zehntausenden Menschen, die jedes Jahr aus politischen oder anderen Gründen bei uns Asyl suchen. "Ständig haben wir Angst, dass wir abgeschoben werden könnten", erzählt er. "Häufig werden wir schlecht behandelt. Wir haben keine Freiheit, uns in Deutschland zu bewegen. Dabei sind wir doch anständige Menschen mit einer guten Kultur!"

 

 Im Wartezimmer - Foto: Malteser

Im Wartezimmer einer Behandlungseinrichtung der Malteser Migranten Medizin. In Deutschland leben etwa eine Million Illegale. Gehen solche Menschen zum Arzt, ist das immer mit der Angst verbunden, entdeckt und abgeschoben zu werden.


Ein langer Weg: Asyl in Deutschland

Jedes Jahr erreichen Tausende von Asylsuchenden halb ertrunken und ausgehungert die Küsten von Lampedusa, Malta oder den Kanarischen Inseln. Fast täglich sterben verzweifelte Menschen bei dem Versuch, über die Grenzzäune Europas zu klettern. Kinder, Frauen und Männer werden von Schleusern wie Vieh in Lastwagen gepfercht und über die Grenzen gebracht. Marokko setzt 10.000 Soldaten ein, um diese Völkerwanderung an seinen Grenzen und Küsten zu stoppen.

Trotz dieses Ansturms kommen nach Deutschland immer weniger Menschen, die Asyl suchen. 1992 war mit 438.191 Anträgen auf Asyl ein historischer Höchststand erreicht. Seither sinken die Zahlen. 2004 stellten in Deutschland nur noch 35.607 Ausländer einen Erstantrag und 14.545 einen Folgeantrag auf Asyl. Der damalige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) nannte diesen Rückgang stolz einen "Beleg für den Erfolg politischer Anstrengungen der Bundesregierung".

Flüchtlingsorganisationen führen die geringeren Zahlen dagegen auf die Verschärfung des Asylrechts in den 90er Jahren und die strengen Grenzschutzmaßnahmen der Europäischen Union zurück. Dabei sinkt nicht nur die Zahl der Anträge, auch die Anerkennungsquoten werden seit Mitte der 90er Jahre immer niedriger. Wurden 1995 noch 9,0 Prozent der Asylbewerber als asylberechtigt anerkannt, waren es 2004 nur noch 1,5 Prozent der Antragsteller.

 

Medizinische Versorgung: Bezahlt wird nur, was akut ist

Menschen, die in Deutschland oder einem anderen europäischen Land Asyl suchen, haben fast immer eine lange, beschwerliche Reise hinter sich. Viele sind körperlich geschwächt, nicht wenige quälen sich mit den psychischen und physischen Folgen von politischer Verfolgung und Folter. Wie Deutsche leiden Flüchtlinge außerdem an Alltagskrankheiten wie Arthrose, Bluthochdruck, Asthma oder Diabetes. Schwangere brauchen eine Schwangerenvorsorge, Kinder müssen geimpft und regelmäßig untersucht werden. Die medizinische Versorgung von Asylbewerbern regelt das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG).

Danach erhalten ein Asylbewerber, sein Ehe- oder Lebenspartner und seine Kinder medizinische Leistungen "zur Behandlung akuter Krankheiten und Schmerzzustände". Schwangeren und Wöchnerinnen wird "ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung" zugestanden, außerdem wird "die ärztliche und zahnärztliche Versorgung einschließlich (...) Schutzimpfungen und (...) Vorsorgeuntersuchungen" garantiert.

"Die medizinische Basisversorgung von Asylsuchenden ist damit zwar gesichert.", erklärt Stefan Keßler vom Jesuiten-Flüchtlingsdienst in Berlin. "Aber weil das Gesetz nur die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände vorsieht, hat ein Asylbewerber mit einer chronischen Krankheit nur einen Anspruch auf medizinische Leistungen, wenn akut Folgen dieses Leidens auftreten, die beseitigt werden müssen. Bei psychiatrischen Krankheiten gilt zum Beispiel fast alles als chronisch bis auf akute Suizidalität. Deshalb werden häufig Psychotherapien nicht bezahlt – zumindest besteht darauf kein eindeutiger Rechtsanspruch."

Das ist besonders tragisch für Folteropfer oder Menschen mit anderen traumatischen Erlebnissen. Auch bei der Versorgung mit Hilfsmitteln hakt es: Viele Personen aus Kriegsgebieten haben einen Arm oder ein Bein verloren und bräuchten eine Prothese. Diese wird ihnen häufig aber nur zögerlich gewährt.

Ein weiteres Problem sind die Umstände, unter denen die Flüchtlinge bei uns leben. "Ein menschenwürdiges Leben ist die Voraussetzung für körperliche und seelische Gesundheit", betont Bernd Mesovic von der Flüchtlingshilfsorganisation Pro-Asyl. Viele Asylsuchende werden aber – oft über Jahre – in Heimen untergebracht. Sie fühlen sich unnütz, weil sie zunächst nicht arbeiten dürfen und leiden unter der so genannten Residenzpflicht, die ihnen vorschreibt, dass sie im Bezirk der Ausländerbehörde wohnen müssen und für Reisen eine Genehmigung brauchen.
Hinzu kommt, dass das AsylbLG bei den Leistungen für die Lebenshaltung sehr restriktiv ist: "Die Asylbewerber müssen vor allem mit Gutscheinen und Lebensmittelpaketen über die Runden kommen.", kritisiert Mesovic.

"Das Niveau dieser Versorgung liegt mehr als 30 Prozent unter der Sozialhilfe. Wir fordern, dass Asylsuchende die Möglichkeit haben müssen, für sich selbst zu sorgen, einer geregelten Arbeit nachzugehen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und Zugang zu speziellen Beratungsangeboten zu haben." Mesovic glaubt allerdings, dass der Staat Asylsuchende vorsätzlich in eine unwürdige Lebenssituation drängt, damit ein Abschreckungseffekt entsteht und weniger Asylanträge gestellt werden. Gesundheitliche Folgeschäden bei den Betroffenen würden dafür in Kauf genommen.

"Eine Studie der Uni Konstanz hat gezeigt, dass mehr als 30 Prozent der Asylsuchenden unter einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) leiden", berichtet der Pro-Asyl-Mitarbeiter. "Vielfach wird die PTBS aber nicht erkannt oder ignoriert: Fachärztliche Stellungnahmen dazu werden von den Behörden oft angezweifelt."

 

Aufenthaltsstatus: unsichtbar

Noch schlechter ist die Situation von Menschen ohne Aufenthaltstitel – den so genannten "Illegalen". Asylbewerbern wird zumindest eine Basisversorgung zugestanden. Illegale haben überhaupt keinen Anspruch auf medizinische Versorgung. Migrations-Experten schätzen, dass in Deutschland etwa 0,5 bis 1,5 Millionen Menschen ohne Aufenthaltstitel leben. Die Politik hat es bisher nicht geschafft, eine Regelung zu finden, die die medizinische Versorgung illegaler Ausländer ermöglicht.

Deshalb kümmern sich darum Flüchtlingsorganisationen. Viele engagierte Ärzte behandeln Migranten ohne gültigen Aufenthaltsstatus und Ausländer ohne Krankenversicherung kostenlos. "Menschen, die in der Illegalität leben und krank werden, haben große Probleme.", erzählt Angelika Haentjes-Börgers, die bundesweit für das Hilfsprojekt "Malteser Migranten Medizin" (MMM) verantwortlich ist. "Sie wollen aus Angst vor Abschiebung unsichtbar bleiben, wenden sich nicht an eine normale Arztpraxis und verschleppen so häufig ihre Krankheit. Wir von der MMM garantieren ihnen, dass sie anonym behandelt werden."

Die Ärzte bei der MMM arbeiten ehrenamtlich. "Die Menschen, die wir behandeln, haben ähnliche Krankheiten wie Patienten in einer ,normalen‘ Arztpraxis.", erklärt Dr. Herbert Breker, bei MMM engagierter Arzt. "Die Patienten sind jedoch deutlich jünger und viele Erkrankungen sind weit fortgeschritten, weil die Menschen zu spät zum Arzt gehen." Nicht selten sieht der Internist Patienten mit fortgeschrittener Tuberkulose, verschleppten Verletzungen und großen unbehandelten Tumoren.

"Die Menschen versuchen, sich so lange wie möglich mit Medikamenten aus der Apotheke selbst zu helfen", erzählt Nina Marschall, die sich seit zwei Jahren bei der Medizinischen Flüchtlingshilfe Bochum engagiert. Einmal im Monat arbeitet die Medizinstudentin in einer Sprechstunde der Flüchtlingshilfe. Sie spricht mit den Ausländern und vermittelt sie an Ärzte oder andere Therapeuten. "Das alles kostet die Betroffenen nichts und ihre Personalien werden nicht weitergegeben." Nina Marschall nimmt sich viel Zeit für die Menschen und hört sich ihre Geschichte an.

"Viele haben eine wahre Odyssee hinter sich. Soziale und gesundheitliche Probleme hängen oft sehr eng zusammen. Nach dem Gespräch entscheide ich, ob der oder die Betroffene einen Arzt braucht und zu wem ich ihn oder sie schicke." So segensreich solche Einrichtungen sind: Eine normale Versorgung können sie nicht ersetzen. "Ich kann mich nur um akute Probleme kümmern", erklärt Dr. Valeska Richter-Oldekop, die für die Medizinische Flüchtlingshilfe Patienten kostenlos behandelt. Eine kontinuierliche Behandlung sei schwierig, eine adäquate Vorsorge so gut wie unmöglich. "Oft sehen wir die Patienten nur ein oder zwei Mal", erzählt Nina Marschall. "Manche Patienten erscheinen nicht zu den vereinbarten Terminen, wir wissen dann nicht, ob sie abgeschoben wurden oder untergetaucht sind, weil sie Angst haben, entdeckt zu werden."

 

Probleme mit Sprache und Einsamkeit

Ein weiteres großes Problem bei der Behandlung ist die Verständigung: "Sprachprobleme gibt es eigentlich immer", erzählt Dr. Richter-Oldekop. "Zum Glück kommen Menschen ohne Papiere oft in Begleitung eines Angehörigen, der Deutsch kann." Doch in manchen Situationen wäre ein professioneller Dolmetscher oder eine Dolmetscherin besser als ein Familienmitglied: Nicht selten werden Frauen von ihrem Deutsch sprechenden Sohn, Enkel oder Neffen begleitet, wenn sie wegen gynäkologischer Probleme einen Frauenarzt aufsuchen müssen. Das ist – vor allem für Frauen aus muslimischen Ländern – eine peinliche Situation.

 

Migranten beim Arztgespräch - Foto: F. Witte

Ein großes Problem bei der Behandlung von Asylsuchenden sind mangelnde Deutschkenntnisse. Doch wie soll man die Landessprache gut lernen, wenn man in Heimen leben muss und kaum Kontakt mit Deutschen hat?
(Foto: Situation nachgestellt)

"Auch beim Besuch eines Psychotherapeuten ist es natürlich ein großes Hindernis, wenn Patient und Therapeut nicht die gleiche Sprache sprechen", erzählt Nina Marschall. Perihan Sürücü lebt seit 22 Monaten in Deutschland und hat einen Antrag auf Asyl gestellt. Weil sich die Türkin politisch engagiert hatte, war sie in den 90er Jahren in ihrem Heimatland dreieinhalb Jahre im Gefängnis. Immer noch wäre sie dort in Lebensgefahr.

"Nach dem Verhör durch die Ausländerbehörde hatte ich Schlafstörungen und Albträume. Ich hatte zwar einige Gespräche mit einer Psychotherapeutin. Das war aber sehr schwierig wegen der Sprache. Ich habe mich immer sehr unwohl gefühlt, weil ich kein Deutsch konnte. Damit ich nicht immer einen Begleiter brauchte, der für mich übersetzt, habe ich einen Sprachkurs bei der ASTA der Uni Dortmund belegt." Jetzt arbeitet die Krankenschwester ehrenamtlich bei der Medizinischen Flüchtlingshilfe Bochum. "Das ist meine einzige Beschäftigung. Ich habe bisher keine Berufserlaubnis bekommen, worüber ich sehr traurig bin. Ohne Beschäftigung fühlt man sich als Ausländer noch einsamer als ohnehin schon."

 

"Achten statt verachten!"

Mittlerweile haben sich in vielen Städten Ärzte, Medizinstudenten und Nichtmediziner in Projekten zusammengetan, die sich für eine bessere medizinische Versorgung von Menschen einsetzen, die in Deutschland illegal leben – zum Beispiel in Freiburg, Bonn, Berlin, Köln, Bochum, Mainz und in Kürze auch in Mannheim (siehe unten). Darüber hinaus gibt es einige überregionale Initiativen: So haben die IPPNW (* siehe Glossar am Ende der Seite) und die Medizinische Flüchtlingshilfe Berlin die Kampagne "achten statt verachten" ins Leben gerufen. Die Beteiligten verlangen eine legale medizinische Regelversorgung für Menschen ohne Aufenthaltstitel und Rechtssicherheit für Ärzte, Pfarrer, Lehrer und andere, die den Flüchtlingen helfen.

Derzeit bewegen sich nämlich zum Beispiel Mediziner, die Flüchtlinge ohne Aufenthaltsstatus behandeln, noch in einer Grauzone. Zwar steht rechtlich gesehen das Hilfsgebot eines Arztes über dem Meldegebot. Prinzipiell machen sich Mediziner aber wegen "Beihilfe zum illegalen Aufenthalt" strafbar, wenn sie die Personalien eines Menschen ohne Papiere nicht an die Ausländerbehörde weitergeben. Für die nichtärztlichen Mitarbeiter öffentlicher Einrichtungen wie Universitätskliniken gilt das ohnehin.

Diese Meldepflicht müsse abgeschafft werden, so die Initiatoren von "achten statt verachten". Sie fordern vom Bundestag, dass ein System anonymer Behandlungsangebote für Flüchtlinge ohne Papiere eingerichtet wird. In Arztpraxen und Kliniken liegen zurzeit Unterschriftenlisten aus. Im Herbst will die Initiative die Unterschriften dem Bundestagspräsidenten übergeben.

Initiatoren solcher Kampagnen können sich darauf berufen, was der Weltärztebund auf seiner 50. Generalversammlung 1998 beschlossen hat: "Ärzte haben die Pflicht, einem Patienten – unabhängig von seinem Status – die notwendige Versorgung zukommen zu lassen. Regierungen dürfen weder das Recht des Patienten auf medizinische Behandlung noch die Pflicht des Arztes, zu helfen, einschränken."
Viele andere europäische Länder haben bereits Regelungen erlassen, die dieser Forderung entsprechen: In den Niederlanden können Ärzte Kosten, die ihnen bei der Behandlung Illegaler entstehen, auf Antrag von einer staatsfinanzierten Stiftung erstatten lassen. In Italien können Ausländer ohne Papiere mit einer anonymen Registrierkarte medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. In Spanien und Großbritannien haben illegale Migranten Zugang zum öffentlich finanzierten Gesundheitssystem. Dafür müssen sie sich zwar bei den kommunalen Behörden melden – brauchen deswegen aber keine Abschiebung zu fürchten.

 

Lösung Integration

Mit welchen strukturellen Veränderungen die Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen in Deutschland verbessert werden könnte, haben einige Institutionen im Projekt "Sprache und Kultur – Grundlagen für eine effektive Gesundheitsversorgung" (SPuK) untersucht. Aus diesen Erfahrungen haben die Initiatoren des Projekts – unter Anderem die Landesärztekammer Niedersachsen, die Universität und Caritas Osnabrück sowie der niedersächsische Flüchtlingsrat – Empfehlungen für die Politik formuliert: Sie fordern zum Beispiel

  • dass Asylsuchende vollen Zugang zu den Regelangeboten der Gesundheitsversorgung bekommen,
  • dass sie in einer Erstuntersuchung umfassend untersucht werden
  • und dass die Ärzte auf ihre individuellen Probleme eingehen sollen.
  • Zudem müssten die psychosozialen Hilfsangebote ausgebaut werden
  • und die Flüchtlinge eine bessere Sprachförderung erhalten.
  • Dringend erforderlich seien außerdem Hilfestellungen zur gesellschaftlichen Orientierung.

Mit anderen Worten: Die Flüchtlinge sollten nicht nur besser gesundheitlich versorgt, sondern auch besser in die Gesellschaft integriert werden. Norbert Grehl-Schmitt, Koordinator von SPuK, betonte auf einer Fachtagung der Ärztekammer Niedersachsen, dass davon nicht nur die Flüchtlinge, sondern auch die deutsche Seite profitieren könnte: "Durch solche vernünftigen Konzepte, wie SPuK sie vorschlägt, kann eine Gesellschaft Kosten sparen. Die Flüchtlinge können ihre Potenziale einsetzen und der deutschen Aufnahmegesellschaft mit ihren Fähigkeiten von Nutzen sein!"

 

Erläuterungen zum Asylrecht

Asylsuchende oder Asylbewerber:

  • Bei Asylbewerbern wird untersucht, ob sie asylberechtigt sind. Sie erhalten eine "Aufenthaltsgestattung". Im ersten Jahr ihres Aufenthaltes dürfen Asylsuchende nicht arbeiten, in der folgenden Zeit nur sehr eingeschränkt. Sie müssen in Unterkünften wohnen, die ihnen zugewiesen wurden und dürfen ihren Aufenthaltsort nicht ohne spezielle Erlaubnis verlassen.

Asylberechtigte:

  • Nach Artikel 16a des Grundgesetzes haben politisch Verfolgte in Deutschland einen Anspruch auf Asyl. Ob ein Asylbewerber als Asylberechtigter anerkannt wird, entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen eines Asylverfahrens. Wird ein Asylbewerber als Asylberechtigter anerkannt, erhält er eine Aufenthaltserlaubnis.

Aufenthaltserlaubnis:

  • Eine Aufenthaltserlaubnis erhält man z. B. als Asylberechtigter oder wenn man als Ehegatte oder Kind zu einem Deutschen oder einem Ausländer, der einen Aufenthaltstitel hat, nachzieht. Die Aufenthaltserlaubnis ist auf drei Jahre befristet.

Aufenthaltsberechtigung (bis 31.12.2004) bzw. Niederlassungserlaubnis (seit 1.1.2005):

  • Mit diesem Titel kann sich ein Ausländer zeitlich unbeschränkt in Deutschland aufhalten. Nur bei schweren gesetzlichen Verstößen kann er des Landes verwiesen werden. Wird die Anerkennung eines Asylberechtigten nicht widerrufen, erhält er nach drei Jahren die Niederlassungserlaubnis.

Duldung:

  • Ausländer, die keinen Aufenthaltstitel bekommen können, werden unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland geduldet – z. B. wenn Abschiebungshindernisse vorliegen. Ein Abschiebehindernis ist, wenn jemand wegen einer Krankheit nicht reisen kann oder sein Heimatland wegen Krieg nicht angeflogen werden kann. In Deutschland leben zurzeit etwa 200.000 geduldete Ausländer.

GFK-Flüchtlinge:

  • Als GFK- oder Konventionsflüchtlinge bezeichnet man Menschen, die auf Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention nach § 60 Abs. 1 AufenthG anerkannt werden. GFK-Flüchtlinge erhalten wie Asylberechtigte soziale Rechte und eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre. Danach wird die Anerkennung überprüft. Wird kein Widerruf eingeleitet, erhalten sie eine Niederlassungserlaubnis.

Illegale:

  • Illegale sind Menschen ohne Aufenthaltsrecht. Manche von ihnen kommen heimlich nach Deutschland, um hier zu arbeiten. Andere haben ein Aufenthaltsrecht gehabt, aber wieder verloren. Manche verstecken sich nach der Ablehnung ihres Asylantrags.

Glossar

  • IPPNW:
  • "International Physicians for the Prevention of Nuclear War" (Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkriegs und in sozialer Verantwortung)
  • SCORP:
  • "Standing Committee on Human Rights and Peace" (Arbeitsgruppe "Medizin und Menschenrechte" der BVMD)

Internetlinks

Infoblatt der Ärztekammer für Ärzte, die Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus behandeln

Infoseite der Bundeszentrale für politische Bildung

amnesty international

Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen

Die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl im Internet

Aktionsbündnis gegen AbschiebungenRhein-Main mit vielen Infos und Links

Niedersächsischer Flüchtlingsrat

Die Medizinische FlüchtlingshilfeBochum kümmert sich um die medizinische Versorgung Illegaler

Ablauf des Asylverfahrens

 

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