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- Tina Wasner
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- 24.09.2007
Organisationen, Verbände und Körperschaften im Gesundheitssystem
Welche Aufgabe haben die Ärztekammern? Wofür ist der Deutsche Ärztetag oder die Kassenärztliche Vereinigung zuständig? Hier gibt's alle Infos zu den Organisationen im Gesundheitswesen.
Ärztekammern
Alle Ärzte sind mit der Approbation Pflichtmitglieder in ihrer Landesärztekammer. Die Ärztekammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und unterstehen damit der Aufsicht der Bundesregierung, die die Satzung überwacht und darauf achtet, dass die Gesetze eingehalten werden. Die Bundeärztekammer (BÄK) ist eine Arbeitsgemeinschaft der Landesärztekammern und koordiniert deren Arbeit auf Bundesebene. Die BÄK ist keine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Zu den Aufgaben der Kammern gehört:
- die Berufsinteressen der Ärzte zu vertreten und zu fördern
- dafür zu sorgen, dass die Berufspflicht erfüllt wird
- die ärztliche Weiterbildung zu überwachen und zu fördern
- die Fortbildung der Ärzte zu fördern
- die ärztliche Ausbildung zu fördern
- die Kollegialität der Ärzte untereinander zu fördern
- dafür zu sorgen, dass die Berufsehre gewahrt wird
- Qualitätssicherungsmaßnahmen zur ärztlichen Berufsausübung zu entwickeln und anzuwenden
- die Arzthelferinnen-Ausbildung zu organisieren
Die Landesärztekammern schließen keine Tarifverträge ab und verteilen keine Honorare (siehe Kassenärztliche Vereinigung).
Organe der Ärztekammern
Die Organe der Ärztekammern sind die Vertreterversammlung und der Vorstand. Die Vertreterversammlung ist das gewählte Parlament der Ärztekammern. Zusätzlich kommt aus den medizinischen Fakultäten der Länder jeweils ein Vertreter. Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten (oder einer Präsidentin), einem (einer) Vizepräsidenten(in), den Präsidenten/innen der Bezirksärztekammern (wie z.B. in Baden-Württemberg, wo es 4 Bezirksärztekammern gibt) und weiteren Mitgliedern (in B.-W. sind es fünf). Die Vertreterversammlung wählt ihren Vorstand.
Die Bundesärztekammer
In der BÄK arbeiten "ständige Ausschüsse" = Fachausschüsse. Über ihren Wissenschaftlichen Beirat nimmt die BÄK zu besonderen Themen öffentlich Stellung. Präsident der BÄK ist zurzeit Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery.
Der Deutsche Ärztetag
Einmal im Jahr tagt der Deutsche Ärztetag. Dort treffen sich die Delegierten der einzelnen Landesärztekammern (LÄKen) und fassen Beschlüsse, die die Landesärztekammern in der Regel übernehmen.
Kassenärztliche Vereinigung
Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind für die niedergelassenen Ärzte Vertragspartner gegenüber den Krankenkassen. Sie wurden 1931 gegründet und sollten die Arbeitskämpfe zwischen Ärzten und Krankenkassen schlichten. Ab diesem Zeitpunkt gab es keine Einzelverträge mehr zwischen Krankenkassen und Ärzten. Die 23 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) bilden auf Bundesebene die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).
KVen und KBV sind als Einrichtungen der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Funktion und Aufgaben
Zu den Aufgaben der KVen zählen:
- Sicherstellungsauftrag: die KVen müssen dafür sorgen, dass gesetzlich Versicherte in ihrer Region ärztlich ambulant versorgt werden. Das heißt, die Kven organisieren auch den ärztlichen Notdienst der niedergelassenen Ärzte nachts und am Wochenende.
- Interessenvertretung: Wahrung der Rechte und wirtschaftliche Interessen der Kassenärzte
- Vertragshoheit: Abschluss von Verträgen mit den Krankenkassen über die Versorgung.
- Gewährleistungsauftrag: sie sind verantwortlich für die gesetzes- und vertragsgemäße Arbeit ihrer Mitglieder gegenüber den Krankenkassen
Die KBV schreibt auf ihren Internetseiten zu den Aufgaben:
"Die KBV ist die politische Interessenvertretung der Kassenärzte auf Bundesebene und informiert die Öffentlichkeit über ihre gesundheitspolitische Position. Sie hat eigene gesetzliche Aufgaben. Die KBV vertritt die Belange der Kassenärzte bei Gesetzgebungsverfahren, wirkt in der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen mit, führt das Bundesarztregister und schließt als Vertragspartner der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen sowie anderer Sozialleistungsträger Verträge ab. Gemeinsam mit den Bundesverbänden der Krankenkassen, der Bundesknappschaft und den Verbänden der Ersatzkassen bildet sie den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (s.u.).
Eine der wichtigsten Funktionen der KVen ist, das Geld, das die Landesverbände der Krankenkassen für die ambulante Versorgung bezahlen, gerecht an die etwa 125 000 Kassenärzte in Deutschland zu verteilen. Die Ärzteorganisationen achten auch darauf, dass medizinische Qualitätsstandards bei der ambulanten Versorgung eingehalten werden. Sie setzen sich dafür ein, dass bewährte, aber auch innovative Heilmethoden im Bedarfsfall allen Versicherten zugute kommen." (Ines Körver, Chefredakteurin der KBV in Medizin heute November 2001)
Organisation
Die Organe der KV auf Länderebene ist der Vorstand und die Vertreterversammlung. Die niedergelassenen Ärzte wählen die Mitglieder dieser Versammlung. Die gewählten Vertreter auf Landesebene stellen 110 Delegierte aus den 23 KVen für die Vertreterversammlung der KBV auf Bundesebene, die sich zweimal im Jahr trifft. Die Organe der KBV sind der Vorstand, der aus neun Personen besteht, die bereits erwähnte Vertreterversammlung und einen Länderausschuss, der dem Bundesrat vergleichbar ist. Der Länderausschuss tagt einmal im Monat und setzt sich aus dem 1. und 2. Vorsitzenden der Vorstände der einzelnen KVen und den Geschäftsführern zusammen. Hier bekommt der Vorstand der KBV ein Feedback aus den Ländern. Viele Beschlüsse, die der Länderausschuss gefasst hat, müssen von der Vertreterversammlung abgestimmt werden - ein klassisches Beispiel sei der Haushalt, wie Gabriele Prissok von der Pressestelle der KBV erwähnt.
Verträge zwischen Krankenkassenverbänden und KVen: Die Gebührenordnung
Die Verträge zwischen den Krankenkassenverbänden und den Kassenärztlichen Vereinigungen betreffen Regelungen für den beruflichen Alltag der Ärzte, soweit dies nicht schon im Sozialgesetzbuch V (SGB V) und im Gesundheitsstrukturgesetz festgelegt ist. Das sind Richtlinien zum Krankentransport und Heil- und Hilfsmittelkataloge und natürlich die kassenärztliche Gebührenordnung über den "einheitlichen Bewertungsmaßstab" (EBM). Die ärztlichen Leistungen entsprechen einem Punktwert, mit Hilfe dessen dann die Abrechnung erfolgt. Die ärztliche Zulassung in einer Praxis und die Wirtschaftlichkeitsprüfung der ärztlichen Behandlung wird auch über diese Verträge geregelt.
Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung bilden den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen. Je neun Vertreter stellt jede Seite. Weiterhin sitzen in diesem Gremium zwei unparteiische stellvertretende Vorsitzende und ein ebenfalls unparteiischer Vorsitzender. Das Bundesgesundheitsministerium hat die Aufsicht.
Zu den Aufgaben des Gremiums heißt es im Gesetz:
"Die Bundesausschüsse beschließen die zur Sicherung der ärztlichen Versorgung erforderlichen Richtlinien über die Gewähr für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten ..."
Sie sollen Richtlinien beschließen unter anderem über die
- ärztliche Behandlung
- Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten
- ärztliche Betreuung bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- Einführung neuer Untersuchungs- und Behanslungsmethoden
- Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, Krankenhausbehandlungen und häusliche Krankenpflege
- Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit
- Verordnung von im Einzelfall gebotenen medizinischen Leistungen und die Beratung über die medizinischen, berufsfördernden und ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation
- Bedarfsplanung
(Quelle: Duale Reihe Ökolog. Stoffgebiet, 3. Aufl. 1999, S. 272)
Quellen und Links
Das Bundesgesundheitsministerium
Homepage des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
http://www.gesundheitsziele.de