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  • Johanna Ebrecht
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  • 28.07.2014

Richtig versichert zu Berufsbeginn

Das Examen ist geschafft, die Fachrichtung ist ausgesucht und auch erste Bewerbungen sind verschickt. Doch bevor es richtig losgehen kann mit dem Traumberuf, stellt sich die unangenehme Frage: Wie muss ich mich als angestellter Arzt im Krankenhaus eigentlich versichern? Im folgenden Artikel bringt Lokalredakteurin Johanna Licht ins Dunkel des Versicherungsdschungels.

Versicherungskarte - Foto: thomasp24/Fotolia 

Sozialversicherungen sind Pflichtversicherungen

Eine Versicherungspflicht besteht in Deutschland für alle Sozialversicherungen. Dazu zählen die Kranken- und Unfallversicherung, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Pflegeversicherung. Die Beiträge werden gemeinsam von Arbeitsgeber und Arbeitnehmer bezahlt. Die Höhe des Versicherungsbetrags errechnet sich aus dem Bruttogehalt und dem jeweiligen Beitragssatz der Sozialversicherung. An einem Beispiel verdeutlicht: ein Assistenzarzt in einem kommunalen Krankenhaus verdient zu Beginn seiner Tätigkeit 4208,03 € brutto1. Der Beitragssatz für die Krankenversicherung beträgt momentan 15,5%. Es ergibt sich ein Beitrag von 652,24 €. Dieser wird im Fall der Krankenversicherung zu 7,3% (307,18 €) vom Arbeitgeber bezahlt. Der Arbeitnehmer trägt 8,2% der Krankenversicherung. Im Beispiel wären das 345,06 €, da der vom Arbeitnehmer zu zahlende Krankenkassenbeitrag zurzeit allerdings maximal 332,10 € im Monat betragen darf, wird der Beitrag des Arbeitnehmers auf diesen Betrag festgesetzt. Nach dem gleichen Schema errechnen sich die Beiträge für die anderen Pflichtversicherungen, wobei der Beitragssatz der Rentenversicherung von aktuellen 18,9 % der höchste ist.  

 

Berufshaftpflichtversicherung – ein Muss für Ärzte

 Für Ärzte und auch gewisse andere Berufsgruppen wie z.B. Rechtsanwälte oder Ingenieure gibt es eine weitere Pflichtversicherung: die Berufshaftpflichtversicherung. Diese Versicherung ist mittlerweile gerade in Deutschland besonders wichtig geworden, da immer häufiger auf einen Behandlungsfehler geklagt wird. Sie deckt demnach Personenschäden, d.h. Folgeschäden eines Patienten durch ärztliches Handeln ab. Weiterhin sollten Sachschäden, z.B. die Beschädigung medizinischer Geräte, sowie der sogenannte Vermögensschaden, der aus einem Personen- oder Sachschaden entsteht, abgedeckt sein. Je nach Versicherung werden die drei Schadensarten mit verschieden hohen Summen gedeckt. Der Versicherungsbeitrag berechnet sich in vielen Fällen für ein Jahr und variiert je nach Gesellschaft.

 

Berufsunfähigkeitsversicherung, besser ist das!

Während sich die gesetzliche Unfallversicherung um eine Wiederherstellung der Gesundheit nach einem Arbeitsunfall oder bei Berufskrankheiten kümmert, bist du als  Arbeitsnehmer, der krank wird und so einen Erwerbsausfall erleidet, zunächst einmal nicht versichert. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung – kurz BU – solltest du daher abschließen, um im Falle einer Berufsunfähigkeit durch Krankheit, Verletzung oder Kräfteverfall von mindestens 50% für meistens drei Jahre eine wirtschaftliche Absicherung zu erhalten. Die Versicherung zahlt an dich dann monatlich eine zuvor festgelegte finanzielle Leistung. Die Prämie ist abhängig von diversen Faktoren. Das Eintrittsalter und das Alter bis zu dem die Rente maximal gezahlt wird, spielen genauso eine Rolle wie die Versicherungsdauer. Aber auch dein Gesundheitszustand ist ausschlaggebend: chronisch Kranke müssen z.B. deutlich höhere Beiträge zahlen als Gesunde. Ebenso ist die Berufsgruppe wichtig: Physiotherapeuten haben z. B. nach Einschätzung der BUs ein höheres Risiko, eine Berufsunfähigkeit zu erleiden als Ärzte und müssen daher auch höhere Prämien zahlen. Zusätzlich wird noch die Karenzzeit, also die Zeit in der die Versicherung zwar besteht, dir aber noch keine Leistung gewährt wird, festgelegt. Die vereinbarten Leistungen beinhalten die Höhe der monatlichen Rente und eine eventuelle jährliche Steigerung. Zudem werden Sonderbedingungen ausgemacht, bei denen besondere Vorsicht geboten ist. Es gibt beispielsweise die sog. abstrakte Verweisung: wenn man z.B. nach einer Nervenverletzung der Hand nicht mehr als Neurochirurg tätig sein kann, könnte der Versicherungsträger darauf verweisen, dass man immer noch als ärztlicher Gutachter arbeiten könnte. Wie viel Zusatzschutz im Einzelfall nötig ist, kann man nicht pauschalisieren, daher lohnt sich auch im Hinblick auf faire Klauseln eine intensivere Beschäftigung mit dem Kleingedruckten. Eine Hilfestellung könnte dir hier die Broschüre „Berufsunfähigkeit gezielt absichern“ der Stiftung Warentest bieten2.

 

Nur nicht den Kopf in den Sand stecken

Das Angebot an Versicherungen ist vielfältig und das Gefühl, „etwas verkauft zu bekommen“, kennt sicher der ein oder andere. Um nicht auf Knebelverträge, bei denen man sich auf viele Jahre festlegt, oder unfaire Klauseln hereinzufallen, informiere dich über alles Unverständliche. Auch qualifizierten, wenn möglich unabhängigen, Rat einzuholen ist vorteilhaft. Zu guter Letzt: Es gibt nicht die eine richtige Versicherung für jeden Mediziner und „drei Ärzte, drei Meinungen“ scheint auch auf die Versicherungsbranche zuzutreffen. Also: nicht entmutigen lassen! 

 

1 http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/aerzte/kommunal?id=tv-aerzte-vka-2014&g=I&s=1&zv=VBL&z=100&zulage=&stj=2014&stkl=1&r=0&zkf=0&kk=15.5%25

2 http://www.test.de/shop/versicherungen/berufsunfaehigkeit-gezielt-absichern-hw0186/

 

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