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  • Annette Steigert
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  • 26.07.2007

Phytotherapie

Zahlreiche Arzneimittel entstammen dem "Schatz der Natur". Die Phytotherapie erlebte in den letzten Jahren eine Renaissance: Fast 90 Prozent aller Allgemeinärzte verordnen nach eigener Einschätzung pflanzliche Arzneimittel. Andererseits gestehen viele Kliniker und Pharmakologen der Phytotherapie allenfalls den Wert eines Placebos zu. Ärzte und Hersteller versuchen deshalb, das quacksalberische Image der Pflanzenmedizin abzubauen. Wirksamkeitsnachweise sind gefordert - auch wenn der größte Teil der Phytopharmaka ab April diesen Jahres nicht mehr erstattungsfähig sein wird.

Johanniskraut gegen Depressionen, Mistel bei Krebs, Weißdorn bei Herzinsuffizienz ... - so oder ähnlich lauten die Headlines in naturheilkundlichen Ärztezeitschriften. "Gesundheitssendungen" im Fernsehen schüren das Interesse der Patienten und erwecken oft ungerechtfertigte Hoffnungen. Gerade im Bereich der Phytotherapie die Spreu vom Weizen trennen zu können, ist keine leichte Aufgabe für Ärztin oder Arzt. Es gibt durchaus Phytotherapeutika, deren klinische Wirksamkeit und Unbedenklichkeit weitgehend nach schulmedizinischen Kriterien nachgewiesen sind. Ein Problem bei der Bewertung von Pflanzenpräparaten ist jedoch die Standardisierung. Denn die Pflanzenextrakte sind Vielstoffgemische, die von Präparat zu Präparat variieren - je nach Zusammensetzung, Konzentration und Extraktionsverfahren. Johanniskrautpräparat ist also nicht gleich Johanniskrautpräparat. Auf einen standardisierten Extrakt, eine klare Deklaration der Inhaltsstoffe und eine exakte Dosierung kommt es an.

 

Phytotherapie - was ist das?

Pflanzliche Arznei- und Heilmittel werden schon immer in den verschiedensten Medizinsystemen verwendet: in der modernen und der traditionellen naturheilkundlichen Phytotherapie, der Homöopathie, der anthroposophische Medizin oder auch der Ethnomedizin (z.B. TCM, Ayurveda).

Phytotherapie bedeutet die rationale, naturwissenschaftlich geprägte Behandlung eines Patienten mit Phytopharmaka. Damit grenzt sich diese Therapieform deutlich von den ideologisch geprägten Richtungen ab.

Laut Definition der ESCOP (European Scientific Cooperative on Phytotherapy) sind Phytopharmaka (Herbal Medicinal Products) Arzneimittel, die als aktive Bestandteile ausschließlich Pflanzen, Pflanzenteile oder Pflanzenbestandteile oder Kombinationen davon in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand enthalten.

Homöopathische oder antrhroposophische Arzneimittel, Food Supplements oder isolierte Pflanzeninhaltsstoffe und ihre Derivate zählen dagegen nicht zu den Phytotherapeutika. Daher sind zwar viele aktuelle Arzneistoffe pflanzlichen Ursprungs, z.B. die Zytostatika Vincristin, Vinblastin, Taxol, Digitoxin und Atropin, jedoch keine Phytotherapeutika im engeren Sinne, da nur der isolierte Reinstoff verwendet wird - in ursprünglicher Form oder chemisch modifiziert.

Zum Einsatz kommen Arzneizubereitungen aus Frischpflanzen oder aus getrockneten Pflanzen (Drogen). Die Drogen werden entweder direkt für Tees, Rezepturmischungen und Tinkturen verwendet oder als fertig zubereitete pflanzliche Arzneimittel (z.B. Tablette, Dragee, Kapsel, Lösung), die von der Industrie hergestellt werden.

Wirkung aus der Summe aller Inhaltsstoffe

Das Wesentliche an Phytotherapeutika ist, daß es sich um sogenannte Mehrstoff- v.a. aber Vielstoffgemische handelt. Das bedeutet, daß sich ihre Wirkung nur aus der Summe aller ihrer Inhaltsstoffe ergibt. Die Qualität der pflanzlichen Extrakte wird durch eine Vielzahl von Faktoren bestimmt: Pflanzenspezies; verwendete Pflanzenteile; Qualität des Pflanzenmaterials - die schon durch Standort und Jahreszeit variieren kann. Weiterhin sind das standardisierte Herstellungsverfahren sowie die Inprozeßkontrolle (jeder einzelne Herstellungsschritt wird durch analytische Kontrollen überwacht) wesentlich. Hinzu kommt noch die Normierung, bei der der Extrakt auf einen bestimmten Gehalt an wirsamkeitsbestimmender Substanz oder Substanzgruppe eingestellt wird.

 

Phytotherapie contra Homöopathie, Bach-Blütentherapie und Anthroposophische Medizin

Zwar zählen Homöopathika und anthroposophische Arzneimittel ebenso wie die Phytotherapeutika zur Gruppe der "besonderen Therapierichtungen", dennoch gibt es gravierende Unterschiede.

Homöopathie: ("homois" = ähnlich, "pathos" = leiden)

Ähnliches mit Ähnlichem heilen (Similia similibus curentur) - das war der Grundgedanke des vom Arzt Samuel Hahnemann (1755-1843) entwickelten Therapieprinzips. Die Idee: Substanzen, die bei Gesunden bestimmte Krankheitssymptome hervorrufen, heilen genau diese Krankheit. Ein weiterer Unterschied zur Phytotherapie: außer Pflanzen werden auch andere Substanzen, Quecksilber, Arsen, Produkte erkrankter Organe (z.B.Eiter), verwendet.

Hinzu kommt die systematische Verdünnung (Potenzen). Das Problem dabei: Homöopathen verwenden teilweise derart hohe Potenzen, daß im Endprodukt nach den Gesetzen der Physik keinerlei Moleküle der Ausgangssubstanz mehr enthalten sein können. Das eigentliche Medikament beinhaltet nur noch das Verdünnungmittel. Die Wirkungsweise dieser Therapiemethode ist mit naturwissenschaftlichen Vorstellungen nicht vereinbar. Trotz vieler Studien gibt es bis heute noch keine sicheren wissenschaftlichen Beweise für die Wirkung homöopathischer Mittel. Dennoch hat das ehemalige Bundesgesundheitsamt die homöopathischen Arzneimittel auf dem Markt zugelassen und pro Jahr absolvieren ca. 500-600 Mediziner die Zusatzausbildung zum Homöopathen.

Bach-Blütentherapie

Ein ganz eigene Ideologie zur Entstehung und Behandlung von Krankheiten brachte der englische Arzt Edward Bach (1886-1936) hervor. Er modifizierte die Ideen der Homöopathie für seine Arbeit. Die eigentlichen Grundkrankheiten sind seiner Meinung nach Stolz, Grausamkeit, Haß, Habgier, Unwissenheit, Unsicherheit und Egoismus. Er postulierte 38 Seelenzustände, zu deren Behandlung er 38 Blüten fand, die er in potenzierter Form als Blütenmittel einsetzte.

Diese Blütenmittel entstehen folgendermaßen: Die Blüten werden morgens gepflückt und bis zum Verwelken in frischem Quellwasser ausgezogen. Die so gewonnene Flüssigkeit wird mit Cognac oder Brandy (Verhältnis 1:1) konserviert und anschließend, ähnlich der Homöopathie, verdünnt. Es entsteht das Urkonzentrat, die sogenannten "stock bottles". Darin sollen die energetischen und geistigen Kräfte der Pflanzen erhalten bleiben.

Die Blütenmittel unterliegen weder einer Registrierungs- noch Zulassungspflicht, da nur sogenannte Fertigarzneimittel dem Arzneimittelgesetz unterliegen. Bach-Blütenmittel werden jedoch individuell für jeden Patienten aus England eingeführt oder aber aus den "stock bottles" angefertigt. Somit unterstehen sie nicht der Kontrolle durch den Gesetzgeber.

Anthroposophische Medizin

Anfang des 20. Jahrhunderts erweiterten Rudolf Steiner, Begründer der Anthroposophie, (1861-1925) und die Ärztin Ita Wegmann (1876-1943) die naturwissenschaftlichen Methoden der Medizin, indem sie geisteswissenschaftliche Aspekte integrierten und weiterentwickelten.

Der therapeutische Ansatz basiert vorwiegend auf der Aktivierung der patienteneigenen Heilungsmöglichkeiten (sog. Selbstheilungskräfte). In der praktischen Therapie beinhaltet dies u.a. Heileurythmie; Kunst-, Gesprächs-, Musiktherapie; Massagen und auch homöopathische und phythotherapeutische Arzneimittel. Eine der bekanntesten Anwendungen dieser Medizin ist die Misteltherapie zur Behandlung von Krebspatienten.

Für die Registrierung homöopathischer und anthroposophischer Arzneimittel existiert eine Ausnahmeregelung: Es sind nur Angaben über die Qualität und Inhaltsstoffe (so meßbar) notwendig. Dafür dürfen auf der Verpackung keinerlei Indikationshinweise stehen.

 

Die Phytotherapie ist weit verbreitet

Die Akzeptanz der Phytopharmaka durch Ärzte und Patienten ist ungebrochen hoch.

73% der Bevölkerung verwenden laut Umfragen Naturheilmittel und fast die Hälfte geht davon aus, daß in fünfzig Jahren noch mehr Menschen als heute pflanzliche Präparate nutzen werden. Allgemeinärzte schwören noch stärker auf die "heilende Kraft der Pflanzen": fast 89% verschrieben 1998/99 einer Umfrage zufolge pflanzliche Arzneimittel. Auch bei Heilpraktikern und vor allem in der Selbstmedikation spielen Phytotherapeutika eine zentrale Rolle.

Auf dem Phytopharmaka-Markt ist die Bundesrepublik Spitzenreiter: der deutsche Markt, der fast die Hälfte des europäischen Marktes ausmacht, hat ein Volumen von mehr als 2 Mrd Euro [IMS-Daten für 2002].

Nach Angaben des Bundesfachverbandes der Arzneimittelhersteller lag der Gesamtanteil von Präparaten mit pflanzlichen Inhaltsstoffen 1994 bei 20 bis 30% der verordneten Pharmaka. Von den insgesamt etwa 126.000 Arzneimittelpräparaten auf dem deutschen Markt sind ca. 70.000 Phytopharmaka. Zwei Drittel aller Laxantien sind pflanzliche Präparate. Bei Leberschutzpräparaten machen Phytopharmaka etwa 20 bis 30% und bei Gallemitteln etwa die Hälfte des Umsatzes aus.

 

Phytotherapie an der Uni

Im Vergleich dazu sind die Ergebnisse einer Befragung zum Thema "unkonventionelle Heilweisen" unter 140 Düsseldorfer Medizinstudenten im 3. und 4. Semester überraschend: Während sich die Akupunktur mit 96% und die Homöopathie mit 79% als die weitaus bekanntesten Methoden entpuppten, konnten nur 11% der Studenten etwas mit dem Begriff Phytotherapie anfangen. Allerdings wurden "Hausmittel" als effizienteste Methode eingeschätzt, was auch immer darunter verstanden wurde.

"Das Lehrangebot zur Phytotherapie ist für Medizinstudenten mit Ausnahme einiger Universitäten gering. Die praktische Bedeutung der Phytotherapie in der alltäglichen medizinischen Versorgung der Bevölkerung wird von Lehrenden und Lernenden verkannt", erklärt PD Dr. med. Karin Kraft, Oberärztin der Ambulanz für Naturheilverfahren der Medizinischen Universitätspoliklinik Bonn [zum Zeitpunkt der Erstverfassung dieses Artikels]. "Deshalb verlassen approbierte Ärzte mit z.T. minimalen und mit Vorurteilen belasteten Kenntnissen die Universität. Erst als frisch niedergelassener Arzt müssen sie sich dann Kenntnisse über Phytopharmaka selbst erarbeiten."

Unterstützt wird diese Aussage durch eine Befragung unter Allgemeinmedizinern im KV-Bezierk Nordrhein (Nordrhein-Westphalen, 1995): 89% erklärten, daß sie eine Erweiterung der universitären Ausbildung im Bereich Phytotherapie begrüßen würden.

Immerhin gibt es mittlerweile in Deutschland und in der Schweiz Lehrstühle für Naturheilverfahren, die sich sowohl mit der Erforschung als auch mit der klinischen Anwendung von Phytotherapeutika beschäftigen, so z.B. in Berlin, Ulm, Zürich und Bern.

 

Anwendungsbereiche von Phytopharmaka

Grundsätzlich werden Phythotherapie und damit Phytopharmaka gemäß den speziellen Überzeugungen, Richtungen und Spezialisierungen von Ärzten aber auch Patienten verwendet.

Die Entscheidung, welches Präparat verordnet wird, hängt von deren persönlicher Sicht auf Krankheit, Krankheitsmechanismen und auf die Heilpflanzen bzw. deren Wirkstoffe ab. Daher ist die Phytotherapie zum einen Teil der modernen Arzneimitteltherapie und somit der Schulmedizin. Hier werden Phytopharmaka konventionell angewendet. Der Arzt orientiert sich bei der Auswahl des Arzneimittels u.a. an der Diagnose und den pathologischen Veränderungen im Körper. Andererseits ist die Verwendung von Pflanzenprodukten d i e Arzneimitteltherapie der Naturheilkunde und anderer medizinischer Richtungen.

Mediziner unterscheiden grundsätzlich zwei Möglichkeiten des Phytopharmakaeinsatzes. Die symptom- und krankheitsorientierte Behandlung ähnelt in vielen Aspekten dem Einsatz anderer Arzneimittel. Viele Fachgebiete nutzen Phytotherapeutika, z.B. Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Gynäkologie, Dermatologie, Geriatrie, Onkologie oder auch Urologie. Vielfach werden Pflanzenpräparate aber auch in der personen- bzw. patientenzentrierten Behandlung genutzt.

 

Wirksamkeitsnachweise gefordert

"Während hinter der Homöopathie und auch der Anthroposophischen Medizin eine Philosophie steht, die naturwissenschaftlich nicht begründet werden kann, unterstellt sich die Phytotherapie den pharmakologischen Kriterien der allgemeingültigen Arzneimittelprüfung", so Prof. Franz-Christian Czygan vom Institut für Pharmazeutische Biologie der Universität Würzburg.

Für ein Phytopharmakon gelten nach dem Arzneimittelgesetz grundsätzlich dieselben Anforderungen wie für ein chemisch-synthetisches Arzneimittel hinsichtlich Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit. Zudem sollen phytopharmazeutische Hersteller in Zukunft verpflichtet sein, ihre Präparate auf eine Leitsubstanz zu standardisieren. Das heißt, daß ein Präparat zumindest von seinem Hauptwirkstoff eine garantierte Menge enthalten muß. Soweit die Forderungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß noch längst nicht alle Phytopharmaka diese Voraussetzungen erfüllen. Die Crux ist, dass von vielen Arzneipflanzen wie z.B. von Baldrian das wirksame Prinzip noch immer nicht eindeutig bekannt ist. Es gibt zwar viele pharmakologische Studien an Tiermodellen, welche die Wirkung der Phytotherapeutika an ausgewählten Einzelparametern nachweisen. Aber doppelblinde, randomisierte Studien am Patienten, die die therapeutische Wirksamkeit beweisen, sind zur Zeit noch selten. Für Echinacea als Immunstimmulanz und für Roßkastaniensamen bei chronisch-venöser Insuffizienz liegen z.B. einwandfreie experimentelle Studien vor. Trotzdem ist ihre klinische Wirksamkeit bei der jeweiligen Indikation noch nicht ausreichend belegt. Dasselbe gilt für Ginseng, Nachtkerze und zahlreiche andere Phytotherapeutika.

Hinzu kommt, daß einige dieser Studien scharf kritisiert werden: Studienkriterien und Messparameter seien oft zu subjektiv, alternative Kontrollbehandlungen fehlten oder die statistische Bearbeitung sei unpräzise.

Erschwert werden klinische Studien zu Phytopharmaka durch die Inhomogenität der verschiedenen Therapieformen mit den unterschiedlichen Präparaten, Konzepten und möglichen Indikationen sowie durch die Verschiedenheit der Krankheits- und Behandlungssituationen, in denen die einzelnen Extrakte geprüft werden. Daher können die positiven oder negativen Ergebnisse strenggenommen nur für das jeweils eingesetzte Präparat und die jeweils untersuchte Indikation gelten.

 

Die Dosierung

Bei Fertigpräparaten muss exakt auf den Gehalt der Wirksubstanz geachtet werden. Alle zugelassenen Arzneimittel sollten standardisiert sein und auf den Beipackzetteln die Menge an Inhaltsstoffen angeben. Allerdings sagt dies noch nichts darüber aus, wieviel Wirkstoff der Patient einnehmen sollte. Denn auch hier gilt: die Dosis bestimmt die Wirkung.

Die Stiftung Warentest überprüfte z.B. Ginseng-Fertigprodukte auf ihren Gehalt an Ginsenosiden, den vermuteten Hauptwirkstoffen. Das Ergebnis: "In den meisten Präparaten stecken nur relativ geringe Mengen an Ginsenosiden, in manchen fast nichts."

Wichtig: Pflanzliche Drogen können auch überdosiert werden. Die therapeutisch wirksame Dosis liegt meist in einem sehr schmalen Bereich zwischen "unwirksam" und "toxisch". Über die empfohlenen Dosierungen informiert man sich am besten in einschlägigen Phytotherapiebüchern, die sich auf die Positivmonographien stützen (siehe Tipps)?

 

Wer zahlt heute die Phytopharmaka?

Die derzeitige Situation ist gekennzeichnet durch Verunsicherung seitens der Patienten sowie Unverständnis und Kritik der Ärzteschaft an den Reformen des Gesundheitssystems:

Das Problem ist folgendes: Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (sog. OTC-Präparate) sind mit Inkrafttreten der reformierten Gesetzestexte von der Versorgung nach § 31 SGB V ausgeschlossen. Sie werden also nicht mehr durch die Kassen erstattet (Ausnahmefälle möglich). Bis zum 31.03.2004 ist noch eine Übergangsregelung in Kraft. Erst dann soll ein Katalog veröffentlicht werden, in dem die nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel aufgeführt werden, die bei schwerwiegenden Erkrankungen als Therapiestandard gelten und deshalb vom Arzt zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherer verordnet werden können.

Bis 31.03.2004, also bis zum Inkrafttreten der Richtlinien, entscheidet der Arzt eigenverantwortlich. Das heißt, daß bis zu diesem Zeitpunkt auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel weiterhin erstattet werden.

Mediziner kritisieren nun, daß durch die Kopplung von Rezeptpflicht und Erstattungsfähigkeit viele Naturarzneimittel völlig aus dem Repertoire der Kassen herausfallen.

Denn in Deutschland gibt es nur für die Arzneimittel eine Verschreibungspflicht, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch unmittelbar oder mittelbar die Gesundheit des Menschen gefährden können oder wenn Nebenwirkungen der medizinischen Wissenschaft nicht allgemein bekannt sind (automatische Verschreibungspflicht). Die Ärzte schlussfolgern daraus, dass nachweislich wirksame und gut verträgliche Arzneimittel mit geringem Nebenwirkungspotential (Phytotherapeutika) künftig nicht mehr auf Kassenrezept verordnet werden dürfen (wenige Ausnahmen).

Dabei, so erklären sie, könne die Erstattung von Phytopharmaka zu einer Senkung der Kosten im Gesundheitssystem beitragen. Statt der bisherigen Pflanzenpräparate würden in Zukunft vermehrt erstattungsfähige, stark wirksame synthetische Präparate verschrieben. Die Folgekosten einer solchen Therapie seien bedeutend höher. Zudem sei die Compliance der Patienten bei Phytotherapeutika deutlich besser.

 

Nebenwirkungen von Phytopharmaka häufig falsch eingeschätzt

Pflanzen mit gentoxischem, embryotoxischem, mutagenem oder kanzerogenem Potential werden durch die gesetzliche Verordnung vom Arzneimittelmarkt ausgeschlossen. Für Pflanzen, die karzinogene Pyrrolizidinalkaloide enthalten (z.B. Huflattichblätter), hat das BGA Anwendungsbeschränkungen verfügt. Trotzdem werden Phytopharmaka oft fälschlich als "sanfte Medizin" eingeschätzt. 82% der Patienten glauben, dass bei der Therapie mit Naturheilmitteln deutlich weniger unerwünschte Wirkungen auftreten. Doch gerade auch für die Phytomedizin gilt: Was wirkt, hat auch Nebenwirkungen.

Johanniskrautpräparate zeigten in Anwendungsbeobachtungen z.B. Hautreaktionen im Sinne der Photosensibilisierung. Vergleicht man die Quote unerwünschter Ereignisse verschiedener Antidepressiva, so zeigt sich folgendes Bild: Trizyklika ca. 30-60%, Serotonin-Wiederaufnahmehemmer ca. 15-30% und Johanniskraut 1-3%. Aloe, Besenginster, Poleiminze oder Teufelskralle können eine Früh- oder Fehlgeburt auslösen. Indianischer und mexikanischer Baldrian zeigten im Tierversuch ihr mutagenes Potential.

Das Thema wird aber von Forschern aufgegriffen: In England läuft derzeit ein multizentrisches, von der ESCOP (European Scientific Cooperative on Phytotherapy) unterstütztes Projekt über Nebenwirkungsraten von Phytotherapeutika.

Wechselwirkungen von Phytotherapeutika

Hier gibt es zur Zeit nur wenige nachvollziehbare Angaben. Nach einigen Berichten reagieren z.B. Johanneskrautextrakte mit oralen Antikoagulantien, Ciclosporin und u.U. mit einigen oralen Kontrazeptiva. Daher gilt: Der Behandler darf nie die Möglichkeit von Arzneimittelinteraktionen aus den Augen verlieren.

 

Schwermetall- und Pestizidkontamination von Phytotherapeutika

Kritiker zielen immer wieder auf die Belastung von Arzneipflanzen mit Umweltgiften ab. Nach Angaben von Dr. rer. nat. Lothar Kabelitz, Experte in Sachen Qualität und Zulassung pflanzlicher Arzneimittel, ist die Belastung von Phytotherapeutika mit Pflanzenschutzmitteln und Schwermetallen aber als äußerst gering einzuschätzen. Beispielsweise darf die Belastung von Hopfen für die Bierherstellung bis zu 1400mal höher sein als bei Arzneidrogen.

Gewarnt wird vor dem Einsatz von aus China eingeführten Phytopharmaka, die in ganz Europa über keine arzneimittelrechtliche Zulassung verfügen. Diese werden zumeist als Tees angeboten. Sie können stark mit Pestiziden, Insektiziden und Schimmel kontaminiert sein. Einige Produkte würden sogar bis zu 30 % mineralische und tierische Produkte enthalten.

 

Regelung der Zulassung

Phytopharmaka gelten seit dem zweiten Arzneimittelgesetz von 1976 als "Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen". Das heißt, daß als Beleg für Nutzen und geringes Risiko bisher auch "nach wissenschaftlichen Methoden aufbereitetes medizinisches Erfahrungsmaterial" anerkannt wurde.

Die Basis dazu bildete vor allem über Jahrzehnte gesammeltes ärztliches Wissen. Ein Expertengremium (Kommission E) bewertete bis 1995 im Auftrag des ehemaligen Bundesgesundheitsamtes (BGA) die Erkenntnisse über Heilpflanzen und veröffentlichte ihr Votum in Monographien. Aufgebaut wie Beipackzettel, enthalten sie alles, was nach dem damaligen Wissensstand bekannt war: die Droge wird beschrieben, vor unerwünschten Wirkungen wird gewarnt und Indikationen und Dosierungen werden empfohlen.

341 publizierte Drogen-Monographien liegen heute vor, davon sind 133 Negativ-Monographien. Anhand dieser Monographien wurde über Qualität und Zulassung von pflanzlichen Präparaten entschieden; zudem bilden sie die Grundlage für zahlreiche Phytotherapiebücher.

Pflanzen wurden in die Negativmonographien aufgenommen, wenn durch das damals vorliegenden Material entweder die zugesprochene Wirkung nicht bestätigt wurde oder sich die Nebenwirkungen als zu gravierend erwiesen. So ist der Anwendungbereich von Borretsch, Pestwurz oder Fuchskreuzkraut seit 1992 eingeschränkt worden, da man in ihnen Pyrrolizin-Alkaloide, kanzerogene Substanzen, entdeckte (siehe auch Nebenwirkungen).

Wissenschaftler weisen jedoch auch auf Nachteile dieser Monographien hin: ihre Entscheidungsgrundlagen wurden nicht publiziert, die Aktualität nimmt ständig ab. Zudem gibt es nur wenige Extraktmonographien und die Bewertung von Kombinationspräparaten fehlt.

Seit 1995 hat das jetzt zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Fortführung der Monographien abgeschafft, was zu einem Aufschrei unter den Phytoforschern und -ärzten führte - jedoch ohne Erfolg.

Mit der 5. Novelle des Arzneimittelgesetzes im Jahre 1994 ergaben sich wichtige Änderungen: die Fortführung der Monographien entfällt, es gibt eine vereinfachte Nachzulassung "traditionell angewandter Arzneimittel" und es besteht die Möglichkeit des Verzichts auf Nachzulassung mit dem Erhalt der Verkehrsfähigkeit bis zum 31.12. 2004 (sog. "2005-Regel"). Bei den Arzneimitteln der "2005-Regelung" findet keine Überprüfung auf Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mehr statt. Eine spezielle Kennzeichnung dieser Arzneimittel gibt es nicht.

Das vereinfachte Nachzulassungsverfahren "traditionell angewandter Arzneimittel" sieht vor, daß die Anforderungen an die Wirksamkeit schon dann erfüllt sind, wenn die angegebenen Anwendungsgebiete gemäß einer entsprechenden Aufstellung anerkannt sind. Die pharmazeutische Qualität wird eingefordert, aber nicht systematisch überprüft. Der Hersteller gibt lediglich eine eidesstattliche Erklärung ab, dass die Qualität den Anforderungen der Arzneimittelprüfrichtlinien entspricht.

Ab April 2004 wird wahrscheinlich nur noch ca. 1 Prozent der Phytopharmaka durch die Krankenkasse erstattungsfähig sein. Siehe auch: "Wer übernimmt die Kosten"

"Sehr ärgerlich" findet der niedergelassene Allgemeinmediziner und Arzt für Naturheilverfahren Dr. med. Klaus Weber diese neue Regelung. Der Lehrbeauftragte für Naturheilverfahren und Homöopathie an der Universität Tübingen erklärt, weshalb: "Aus wirtschaftlichen Gründen werden viele wertvolle Drogen aus dem Arzneimittelschatz verlorengehen. Zahlreiche Zubereitungen, die durch aufwendige Extraktionsverfahren gewonnen werden, verschwinden dann wohl völlig vom Markt. Patienten werden sich mit unkontrollierten Produkten selbst medizieren, und die rund 15.000 Ärzte für Naturheilverfahren werden statt Fertigpräparaten vermehrt Teedrogen nach eigener Rezeptur verordnen oder auf andere Methoden der Naturheilverfahren umsteigen."

 

Einige ausgewählte Phytotherapeutika

Johanniskraut - Hypericum perforatum

Einige kontrollierte, klinische Untersuchungen weisen auf eine antidepressive Wirksamkeit von standardisiertem Johanniskrautextrakt hin. Im ambulanten Bereich und bei leichten Fällen depressiver Erkrankungen könnte Johanniskraut eine Alternative zu den klassischen trizyklischen Antidepressiva oder den Serotonin-Wiederaufnahmehemmern sein. Studien bei schweren Depressionen und Langzeituntersuchungen werden derzeit durchgeführt. Handelspräparat: z.B. Esbericum(r).

Mistel - Viscum album

Der Einsatz der Mistel in der Onkologie in Deutschland nimmt immer mehr zu. Zur Zeit erhalten zwischen 46-80 Prozent aller Tumorpatienten Mistelpräparate.

Auf dem 3. Mistelsymposium 2003 wurde folgendes deutlich: Zahlreiche klinische Studien liegen für verschiedene Tumorentitäten vor. Wie für alle Phytopharmaka gilt: die Aussagekraft der klinischen Studien ist stark umstritten. Die analysierten klinischen Studien zeigen, dass unerwünschte Wirkungen in der Regel mild und reversibel sind. Die meisten weisen eine Dosisabhängigkeit auf. Es gibt statistisch signifikante positive Ergebnisse für das allgemeine Überleben, die Tumorremissionen und die allgemeine Lebensqualität.

Neu ist, dass es für die wissenschaftlich-fundierte komplementäronkologische Therapie mit standardisierten Mistelextrakten zwei gesicherte Indikationen gibt: 1. die nachgewiesene Immunsuppression, u.a. nach adjuvanten Chemo-/Strahlentherapien sowie 2. bei Mammakarzinompatientinnen als komplementäre Maßnahme während der adjuvanten Chemo-/Strahlentherapie. Entsprechende Studien zeigten eine signifikant verbesserte Lebensqualität durch die Minderung therapiebedingter Nebenwirkungen.

Dies führte zur Aufnahme dieser Therapiemöglichkeit in das Disease Management Programm (DMP) Mammakarzinom und wird somit derzeit in Fortbildungskursen von Ärztekammern und KV für Gynäkologen vermittelt.

Für alle anderen Indikationen gilt weiterhin: auf Unbedenklichkeit und Wirksamkeit überprüfen!

Handelspräparate: z.B. Helixor(r)- oder Plenosol(r)N-Ampullen.

Fächerblattbaum - Ginkgo biloba

Die Wirkung von Ginkgo-biloba-Extrakten ist in experimentellen Studien als einer der stärksten Hemmstoffe des plättchenaktivierenden Faktors (PAF) unbestritten. Auch im Lancet lautete das Fazit einer kritischen Übersichtsarbeit, daß Ginkgo biloba bei zerebralen Durchblutungsstörungen durchaus effektiv sei. Handelspräparate: z.B. Rökan(r)-, Kaveri(r)-, Tebonin(r) forte-Dragees.

Weißdorn - Crataegus oxyacantha, syn. Crataegus laevigata

Die Wirksamkeit von Weißdorn gilt bei behandlungsbedürftigen Patienten mit Herzinsuffizienz im Stadium I und II der New York Heart Association (NYHA) als gesichert. Daten von 15 klinischen Prüfungen an 872 Patienten liegen vor, an denen doppelblind und placebokontrolliert die Wirksamkeit von Crataegus-Präparaten in Tagesdosen zwischen 160 und 900 mg Crataegus-Extrakt über 3 bis 8 Wochen getestet wurde. Auch die Gleichwertigkeit zur konventionellen Pharmakotherapie konnte in einer Vergleichsstudie mit dem ACE-Hemmer Captopril (3 x 12,5 mg) für den Extrakt LI 132 in einer Tagesdosierung von 900 mg nachgewiesen werden. Handelspräparate: z.B. Crataegutt(r) novo Dragees, Ardey cordal(r) N Dragees( nicht in Gelbe Liste III/2000).(

Mariendistel Silybum marianum, syn. Carduus marianus

"Dem modernen Forschungsstand entsprechende klinische Studien zur Wirksamkeit und Unbedenklichkeit liegen auch für Präparate aus der Mariendistel vor, so daß ihre Anwendung bei Leberzirrhose und anderen toxischen Leberschädigungen mehr als gerechtfertigt erscheint", resümieren Wissenschaftler im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung und Technologie. Handelspräparat: z.B. Legalon.

 

Fortbildung / Gesellschaften

Der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) bietet Kurse zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren. Preise variieren.

Infos: BDI, Kongressabteilung
Schöne Aussicht 5
65193 Wiesbaden

info@bdi.de

 

SMGP - Schweizerische Medizinische Gesellschaft für Phytotherapie

 

Zentralverband der Ärzte für Naturheilverfahren und Regulationsmedizin e.V.

info@zaen.org

 

Literaturtipps

Lehrbuch der Phytotherapie

V. Fintelmann, R. Weiss
10. Auflage 2002
EUR 79,95
ISBN 3830452438

Ein nützliches Buch, das sich an den Positivmonographien der ehemaligen Kommission E orientiert. Nach Indikationen geordnet, werden Pflanzendrogen empfohlen und auf entsprechende Handelspräparate hingewiesen.

Arbeitsbuch Phytotherapie. Mit einem Kapitel zur chinesischen Phytotherapie

Klaus Georg Weber. Hippokrates Verlag 1996. Ein praxisorientierter Leitfaden. Bei amazon nur noch gebraucht zu haben.

 

WEITERE

Leitfaden Naturheilkunde M. Augustin
V. Schmiedel Urban &
Fischer, Mai 2003
59,95 Euro

Lexikon der Pflanzenheilkunde
D. Ennet, H.D. Reuter
Hippokrates Verlag 1998
39,95 Eur

Leitfaden Phytotherapie
H. Schilcher u.a.
Urban & Fischer 2003
ca. 64,95

Rationale Phytotherapie.
Ratgeber für die Ärztliche Praxis
4. Auflage
V. Schulz, R. Hänsel
Springer Verlag 1999
44,95 Euro

Heilpflanzen CD-Rom
Hrsg.: Th. Brendler, J. Gruenwald, Ch. Jaenicke
medpharm Scientific Publishers
Stuttgart 2003
ISBN 3-88763-102-1
Liefert umfassende Informationen über 1.100 Arzneipflanzen
mit über 1.500 Farbfotos

 

Zeitschriften:

Georg Thieme Verlag

Erfahrungsheilkunde

Zeitschrift für Phytotherapie

 

S. Karger AG

  • Forschende Komplementärmedizin und klassische Naturheilkunde
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